Region: Bayern
Bild der Petition Gleichstellung aller ehrenamtlicher Helfer im Rettungswesen !!!
Soziales

Gleichstellung aller ehrenamtlicher Helfer im Rettungswesen !!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerische Staatsregierung, Hr. Ministerpräsident Horst Seehofer

1.689 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.689 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Alle Helfen mit!

Betreuungsdienst, Rettungshundestaffeln, Kriseninterventionsteams und andere haben einen genauso großen Anteil daran, dass die Menschen in Bayern sicher leben können, wie Feuerwehr und Rettungsdienst.. Es ist daher nur recht und billig, dass diese Ehrenamtlichen die gleiche Unterstützung der Gesellschaft erfahren.

Quelle:

3.5

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Quelle: TZ München

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Ehrenamt ist kein Beruf. Mein Arbeitgeber mag das anerkennen. Dafür zahlen soll er nicht.

Die Welt ist nun mal nicht gerecht. Ich übe ein Ehrenamt aus und mache dies aus Überzeugung. Wie der Name schon sagt: Ehrenamt. Ich habe die Ehre, helfen zu dürfen. Wollte ich dafür Geld? Ganz einfach: Ich wechselte den Beruf und Arbeitgeber...

Quelle:

4.0

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Eine Gleichstellung mit der Feuerwehr würde auch Sonderrechte nach 35 StVO bedeuten. Ein Angehöriger einer FFW darf mit seinem Privat Pkw Sonderrechte in Anspruch nehmen, dafür reicht die Zugehörigkeit zur in ABs. 1 aufgeführten Organisation Für den alarmierten Rettungshelfer gelten die Sonderrechte nur für die Fz des Rettungsdienstes. Und die Nutzung von Sonderrechten muss eingeschränkt bleiben.

Quelle:

2.5

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ich unterschreibe nicht, ich boykotiere jede ehrenamliche Tätigkeit. Würde das beim G7 ein gesamter Boykott geben wäre die Gleichstellung vermutlich noch davor beschlossen... aber es gibt einfach zuviele die geil darauf sind und einfach dabei sein wolllen, die rahmenbedingungen sind da egal...

Quelle:

1.3

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Finanzierung; Katastrophe; Feuerwehr

Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden. Der Regelrettungsdienst wird über das SGB V finanziert. Dies geschieht durch hauptamtliche Kräfte von beauftragten Betreibern. Die hier Gruppe der ehrenamtlichen Helfer sind aber nicht diesem Grundschutz, sondern dem Bereich des Katastrophenschutzes zuzurechnen. Somit haben auch diese im Fall einer Katastrophe ( und auch nur dann sind diese Einheiten zwingend erforderlich) Ansprüche, welche denen der hoheitlich tätigen Feuerwehrleute gleich kommen. Eine Freistellung etc. für Ergänzung bzw. Schließung für Lücken im Regelbedarf ist m.E. kontraproduktiv.

Quelle:

0.0

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