Gleichstellung Eltern Gleichberechtigung
Selbstverständlich müssen sich Vater und Mutter um das gemeinsame Kind von Geburt an kümmern. Gemeinsamen Sex folgt die Verantwortung für ihr Kind. Nach Trennung, ob verheiratet oder nicht, bleibt die Verantwortung für beide bestehen, nicht mehr auf der Paarebene, nun auf der Elternebene. Niemand, weder Justiz, noch Politik hat das Recht ein Elternteil von diesem Recht und der Pflicht auszuschließen, gegen Grundgesetze, Konventionen und Menschenrechte zu verstoßen, denn das ist eine Straftat.
Quelle: Menschenrecht Art. 8 (1) MRK, Artikel 6 (5) GG, EGMR, Urteil 3.12.09, Az: 22028/04, BVerfG, Beschluss 21.07.10, 1 BvR 420/09, EGMR, Urteil 21.12.10, Az: 20578/07, BVerfG, Beschluss 19.01.11, 1 BvR 476/09