Familie

Gegen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes / Gesetzliche Verankerung paritätisches Wechselmodell

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

168 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Wenn einer nicht will Die Kapitulation des Rechts

Schlicht falsch ist es, wenn der Senat behauptet, die Initiative zur Doppelresidenz „könne” nur von den Eltern selbst ergriffen werden; gegen den Widerstand eines Elternteils „könne” die Doppelresidenz nicht funktionieren. Nach franz. Recht kann der Richter diese festlegen, ebenso nach belg. und ital. Recht.

Quelle: Dr. Christoph Mandla, Das „Wechselmodell” im Umgangsrecht und die Beliebigkeit der Argumentation - Schwierigkeitenmit Methodik und Gleichberechtigung

4.5

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Was die Kinder wollen

Das zuerst besprochene gemeinsame elterliche Entscheidungsrecht ist für die Juristen und manche Eltern der wichtigste Aspekt des "gemeinsamen Sorgerechtes". Für die (kleinen) Kinder ist die gleichmässig abwechselnde Beherbergung durch beide Eltern aber der wichtigere Aspekt.

Quelle: EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR DAS WOHL DES KINDES Ter Voortlaan 58, B 2650 Edegem 2, Belgien - Tel. 0032 3 440 53 26 Jan Piet H. de Man, Dipl. Kinder- u. Familienpsychologe, anerkannter Scheidungs- u. Familienmediator

4.2

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Wechsel zw. Haushalten

Die Schwierigkeiten, die wegen dem Wechsel zw. den Haushalten der Eltern erwartet wurden, haben sich nicht bewahrheitet." Die unheilvollen Konsequenzen, die von den Gegnern der gleichmäßig abwechselnden Beherbergung gefürchtet werden, wiegen also nicht schwerer als seine Vorteile. Alle Ergebnisse führen zu der Feststellung, daß die gleichm. abwechs. Beherbergung im allg. mit dem Wohl des Kindes übereinstimmt, was von der trad. Aufenthaltsreg. mit alleinerziehenden nicht behauptet werden kann.

Quelle: EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR DAS WOHL DES KINDES Ter Voortlaan 58, B 2650 Edegem 2, Belgien - Tel. 0032 3 440 53 26 Jan Piet H. de Man, Dipl. Kinder- u. Familienpsychologe, anerkannter Scheidungs- u. Familienmediator

4.2

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Sicherheit durch zwei soziale Netze

Beim paritätischen Wechselmodell haben die Kinder 2 soziale Netze. Fällt ein Elternteil aus kann der andere ohne große Anpassungsproblem für das Kind einspringen. Die Folgen des Gefühls der Entwurzelung und des Verlassen werden sind minnimiert.

Quelle:

4.2

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Kommunikation und Kooperation

Laut Frau Prof. Sünderhauf die seit Jahren über das par. Wechselmodell forscht ist eine schlechte Kommunikation und Kooperation kein Ausschlußkriterium für die paritätische Doppelresidenz. Sie sagt unter anderem das Bereiche aufgteilt werden können von den Eltern selbst oder vom Gericht. Man kann nebeneinander her im Wechselmodell leben. Die Alltagsentscheidungen fällt der Elternteil bei dem das Kind gerade ist.

Quelle: www.vaeterradio.de/hoeren.php?file=2012/vr09-12.mp3&titel=Familie%20zwischen%20Eigen-%20und%20Fremdbetreuung&datum=20.09.2012

3.5

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KInder (und auch Erwachsene) lernen durch Beobachten und Nachmachen, inbesondere auch die lebensnotwendigen sozialen und emotionalen Kompetenzen. Es ist für eine gesunde psychische Entwicklung des Kindes daher essentiell, sowohl Mutter als auch Vater gleichwertig in allen Lebensbereichen, insb. auch dem Alltag unter der Woche, erleben und beobachten zu können.

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Die Mutter ist ggf. finanziell nicht mehr abgesichert bzw. muss sich vom Staat zusätzliche finanzielle Unterstützung holen. Dies würde die Staatskasse und somit die Gemeinschaft (incl. der Regierung) belasten und ist somit nicht zumutbar. Obwohl im Gegensatz der Vater wiederum finanziell geschwächt wird, ggf. seinen Umgang mit den Kindern nicht mehr wahr nehmen kann, somit automatisch ausgegrenzt wird und das Kindeswohl gefährdet wird.

Quelle:

0.0

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