Zunächst, so denke ich, stellt sich die Frage nach der Intention der Antragstellerin. Ist sie selbst Angestellte beim Paritätischen oder ist ein Familienmitglieder oder Verwandter, Bekannter oder Freund, dort Angestellt ? Darüber hinaus wird auf SGB VIII §§ 4, 5 abgestellt. Was bedeutet das -auch für unsere Gemeinde ? Richtig ist, dass zunächst einmal die Gemeinde, als Vertreterin der öffentlichen Belange, die Jugendarbeit zu stellen hat. Dem kam sie ursprünglich auch nach und tut es auch heute noch, indem sie, statt selbst Verantwortlich zu sein, diese Verantwortung auf den Paritätis
Quelle: