Region: Wittenberg
Erfolg
Kultur

Gegen die Einführung einer sogenannten Kultur(förder)abgabe der Lutherstadt Wittenberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Torsten Zugehör

4.332 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

4.332 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
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Zwangsabgabe

Es gilt die Kultur zu erhalten. Die Institutionen wie das CLACK sind mehr als wichtig für die Stadt. Aber diese Abgabe greift noch viel weiter - es sollen alle Veranstaltungsorte, auch Museums- und Austellungsbesuche, Stadtführungen etc. belegt werden! Selbst Kulturvereine werden herangezogen, es soll nur ganz wenige Ausnahmen geben. Auch das Kino wird betroffen sein - die Folge wäre die Schließung! Kommt die Abgabe stirbt das kulturelle Leben in Wittenberg!

Quelle: Sven Andresen, Kino-Betreiber Central Kino Wittenberg

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Zwangsabgabe, Kulturförderung

Aus meiner Sicht wäre es eine fatale Konsequenz, wenn durch eine Maßnahme, die offiziell Kultur fördern soll, Kultur beschnitten wird. Es wäre im Fall des Clack-Theaters fatal, wenn die Betreiber der Kleinkunstbühne im Marktschlößchen schließen und an einem anderen Standort weiter betreiben. Die Gefahr besteht. Man muss das Programm des Clack-Theaters nicht mögen und kann durchaus einen anderen Geschmack haben. Aber es ist zugleich eine künstlerische Facette, die der Stadt gut tut, sie bereichert und auch einen guten Kontrast setzt zu all den religiös geprägten Angeboten in der Stadt.

Quelle: Mathias Tietke, Fachjournalist, Sachbuchautor, Yogalehrer

2.5

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Die Stadtelternvertretung vertritt im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen die Position, dass Kultur unverzichtbar zur Bildung und Entwicklung der Kinder gehört und für jedermann erschwinglich sein muss. Angebote für Kinder und Jugendliche dürfen von einer solchen Abgabe nicht negativ beeinflusst werden! Wenn die Abgabe aus wirtschaftlicher Not (Stadt in Konsolidierung) nicht verhindert werden kann, muss Sie aus unserer Sicht folgende Bedingungen erfüllen: 1) Ausnahme für Kinder-/ Schulprogramme 2) Zweckbindung (Schuldenabbau / Kultur) 3) Begrenzung auf sozialverträgliches Niveau 5%

Quelle: Flyer und Email SEV Wittenberg 15.11.16

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