Wer am kirchlichen Kündigungsrecht rüttelt, beschädigt die Grundrechte
Die Kirche ist vor allem an einer Förderung der von ihr vertretenen Glaubenseinstellungen interessiert. Damit dieses Ziel von niemandem untergraben werden kann, muss sie die Möglichkeit haben, Menschen zu kündigen, die sich gegen ihre wichtigsten Prinzipien (z.B. lebenslange Ehe) stellen. Das ist genauso, wie in der Wirtschaft: Wenn dort Mitarbeiter die Ziele ihres Unternehmens bewusst schädigen, dann dürfen sie auch gekündigt werden. Der Gesetzgeber hält dieses Recht der Kirche...
Quelle: zur Durchsetzung der Gewissens und Religionsfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) für so wichtig, dass dem hier torpedierten Kündigungsrecht der Kirche sogar Verfassungsrang zukommt (Artikel 140 Grundgesetz bzw. Art. 137 Abs. 3 WRV)!!!