Der neue Bußgeldkatalog straft nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen in unausgewogenem Verhältnis (innerorts-außerorts). Auch für Parksünden haben sich die Bußgelder in unverhältnismäßiger und nicht nachvollziehbarer Weise erhöht; und das lässt sich nun wirklich nicht mit dem Argument der Verkehrssicherheit begründen.
allikas : Dr. Andrea Urbanek