Verkehr

Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit

216.011 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

216.011 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Überzogen

Selbst wenn ich dem Argument folgen kann, dass ein Notarzt andere im Einsatz nicht gefährden darf , darf man nicht den erhöhten Druck vergessen, dem der Rettungsdienst ausgesetzt ist. Aus meiner Sicht ist für den Begriff der Gefährdung hier ein viel höherer Maßstab anzulegen als an normale Verkehrsteilnehmer in normalen Verkehrssituationen. Und was genau ist im konkreten Fall passiert außer einer Schrecksekunde? Nichts. Selbst wenn eine Gefährdung vorgelegen haben sollte ist der Strafbefehl maßlos überzogen

Quelle:

4.8

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Hä?

Die Fakten sagen - so ich der SZ Glauben schenke - dass der Notarzt sich auf dem Weg zu einem Notfalleinsatz befand, Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet waren. Die Straße war gut einsehbar, gerade, 600m lang und es war gegen Mittag. Es gab keinen Unfall, keine Verletzten, keinen Kratzer. Der Gegenverkehr musst scharf bremsen und auf den Seitenstreifen ausweichen. Ja was denn sonst?! Wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht entgegenkommt, dann warte ich nicht ab bis er ausschert, dann fahre ich gleich ganz nach rechts, notfalls auch auf den Seitenstreifen und bin bremsbereit, halte notfalls an.

Quelle: <a href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/neuburg-an-der-donau-notarzt-kassiert-anzeige-weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.2337607" rel="nofollow">www.sueddeutsche.de/bayern/neuburg-an-der-donau-notarzt-kassiert-anzeige-weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.2337607</a>

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Zunächst möchte ich einigen Argumenten, die hier unter "Contra" zu lesen sind, durchaus Recht geben. Sicher waren wir nicht dabei, sicher ist die Bereichterstattung zum Einen recht emotional als auch zeitweise recht einseitig geführt. Dennoch gibt es zwei unumstößliche Fakten: So ist weder jemand zu Schaden gekommen, noch gibt es irgendwo eine neutrale Quelle zum Hergang, es sind lediglich die Aussagen der Anzeigenden sowie die Aussagen der Rettungswagenbesatzung verfügbar. Ein Richter, der hier nicht die Geringfügigkeit des Sachverhaltes erkennt, sollte meines Erachtens aus dem Amt scheiden.

Quelle:

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Mal ehrlich...

Klar, nur die Betroffenen waren dabei, aber wenn wir als Rettungsdienstmitarbeiter jeden anzeigen würden die uns bei unseren Rettungsfahrten behindern, ja sogar gefährden, dann würde die Justiz mit der Arbeit nicht mehr nachkommen. darüber sollten sich die Ankläger mal gedanken machen !! Wenn dieses Urteil in diesem Ausmaß rechtskräftig wird, dann sollte man Blaulicht und Sirenen abschaffen ! Wir werden warten bis es grün wird...und das kann dauern !!!!

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Wenn ich den Artikel richtig interpretiere, erfolgte die Anzeige durch einen Autofahrer weil dieser stark abbremsen und auf das Bankett ausweichen musste. Wenn die Strecke tatsachlich auf 600 Meter einsehbar war, hätte er da schon längst stehen müssen wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn entgegenkommt.

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Gefährdung? Kein Fahrer!

Ich bin selbst Notarzt und etwas zwiegespalten. Darum habe ich ein Pro und ein Contra Argument verfasst. Für mildernde Umstände spricht, dass der Notarzt selbst fahren musste. Am Fahrer zu sparen ist sicher falsch, denn ein Kindernotfall ist auch für einen erfahrenen Notarzt eine Stresssituation, und da sollte sich ein Anderer aufs Fahren konzentrieren. Ferner fehlt mir die genaue Situationsbeschreibung. Hat der NA irgendwen gefährdet oder nicht? Wenn nicht, dann sollten Leute, die alle und jeden wegen einem Pups verklagen in ihre Schranken verwiesen werden. DP

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4.7

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Ich denke von einem Urteil gegen den Notarzt würde eine im Sinne des Wortes tödliche Signalwirkung ausgehen. Als Ergebnis müsste jeder Rettungsdienst damit rechnen, dass ein Notfalltransport mit dem Führerscheinentzug und einer empfindlichen Geldstrafe endet. Die meisten würden dann wohl eher entsprechend der StVG fahren. Wenn ein Patient dann unterwegs stirbt, wird das ja keine Strafe nach sich ziehen...

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Unverhältnismäßige Überreaktion

Die Petition ist wenig aussagekräftig, dennoch: Es ist keinem der beiden Autofahrer etwas passiert abgesehen vielleicht von einem Schrecken. Auch die Tatsache, dass der Notarzt seit vielen Jahren unfallfrei fährt ist für mich ein klares Zeichen, dass er verantwortungsvoll und mit Augenmaß unterwegs ist. Für mich ist es wesentlich, dass Rettungskräfte in einem rechtssicheren Rahmen agieren und nicht durch Menschen oder Behörden gehindert werden. Und hier in diesem Fall ist eindeutig NICHTS geschehen, was eine derartige unverhältnismäßige Überreaktion rechtfertigen könnte.

Quelle: Focus, Spiegel

4.7

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Rettungseinsatz

§1 der StVO ist richtig und muss eingehalten werden. Es ist aber auch Pflicht jedes Verkehrsteilnehmer Rettungsfahrzeugen wenn sie mit Sondersignal unterwegs sind diese nicht zu behindern. Dazu gehört auch das der Gegenverkehr ganz recht fahrt oder notfalls anhält. Das ist aber vielen nicht bewusst. Ich selbst bin 59 Jahre ehrenamtlich beim RK und habe das auch immer wieder festgestellt. Dazu gehört auch das Thema Rettungsgassen. Ich bin dafür das mit einschalten des Sondersignals eine Kamera mit läuft um diese Einsatzkräfte zu schützen.

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Leider gibt die deutsche Gesetzgebung diesen Kleingeistern recht die sogar den lieben Gott wegen irgend einer Kleinigkeit anzeigen würden, sofern sie es den könnten. Meine Güte wo sind wir gelandet. Ist ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn unterwegs, geht es meist um Menschenleben und somit um Sekunden die über Leben und Tod entscheiden. Schlimm genug das solche Anzeigen überhaupt entgegen genommen werden.

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Wenn das schon eine Gefährdung sein soll, werde ich in Zukunft nur noch penible nach StVO zum Einsatz fahren.

In diesem Artikel wird angegeben, dass der Fahrer, welcher sich gefährdet fühlte, auf das Bankett der Straße ausweichen und bremsen musste. Das ist auch im juristischen Sinne eine vertretbare Handlung. Nach §38 StVO mussten die anderen Verkehrsteinlnehmer in dieser Situation Platz machen. Das hat der betroffene Notarzt durch Blaulicht und Martinshorn korrekt angeordnet. Wenn jetzt allerdings das subjektive Gefühl eines Autofahrers ausreicht, um einen Helfer der BOS so hart zu bestrafen, dürfte dies wohl negative Auswirkungen auf das Verhalten vieler Helfer auswirken.

Quelle: <a href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/neubur" rel="nofollow">www.sueddeutsche.de/bayern/neubur</a> g-an-der-donau-notarzt-kassiert-anzeige- weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.233 7607

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Tatbestand ???

Die Verwirklichung des Tatbestandes des § 315c erfordert zwei subjektive Merkmale. Das Handeln muss "grob verkehrswidrig" und "rücksichtslos" erfolgen. Selbst wenn man über ersteres juristisch noch diskutieren kann, so ist in der Rechtsprechung das Merkmal "rücksichtslos" definiert mit "eigennützig, aus eigensüchtiger Motivation heraus" !!! Dieses Tatbestandsmerkmal hier als gegeben anzusehen, lässt seitens der Verfolgungsbehörden schon eine "Verfolgung Unschuldiger" oder auch "Rechtsbeugung" gefährlich nahe erscheinen.

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1. Warum dauert es über ein halbes Jahr bis ein Strafbefehl kommt ? 2. Warum werden Autofahrer nicht bestraft, die keinen Platz machen? Wozu sie lt. StVO verpflichtet sind !!!!...und davon gibt es genug!!! 3. Wenn das jetzt Schule macht, können wir alle Blaulichter abbauen und am besten Pferdekutschen einsetzen.... 4. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschft und die beteiligten Autofahrer nie einen Notarzt brauchen, der dann nicht kommen kann, weil es keinen Führerschein mehr hat...

Quelle:

4.7

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Stichwort

Eine Sonderrechtsfahrt einer Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des Strafgesetzbuches gleichzustellen führt zu einem Dammbruch. In Zukunft könnten auch andere Notärzte, Sanitäter, Feuerwehrleute oder Polizisiten bei ihren eiligen Fahrten zum Einsatzort verurteilt werden. Wenn man versteht, dass es durchaus Situationen gibt z.B. Brand eines Hauses mit eingeschlossenen Menschen, ein erstickendes Kleinkind, ein Mensch, der in der U-Bahn von Gewaltätern gerade totgeschlagen wird, dann darf Helfen nicht bestraft werden. Schlussendlich muss ein jeder Fahrer und Mitfahrer eines Einsatzfahrzeuges

Quelle: Quellenangabe (max. 250 Zeichen)

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Notarzt muß um Führerschein fürchten

Ich kenne diesen Strassenabschnitt und würde ihn so beschreiben: Man sieht schon am Freitag wer Sonntag zu Besuch kommt. Wenn hier ein Autofahrer sagt er sei bedrängt worden dann ist er entweder Blind oder Verliebt oder er war mit etwas anderem beschäftigt aber nicht mit dem Verkehr auf den er eigentlich achten sollte. Hier sollte Gegenanzeige erstattet werden wegen Behinderung eines Rettungsfahrzeuges im Einsatz. Wenn solche Sachen Schule machen werden sich die Fahrer von derartigen Fahrzeugen künftig zweimal überlegen ob sie dieses Risiko eingehen wollen.

Quelle: Pfaffenhofener Kurier

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Ich selbst bin Arzt im Krankenhaus. Und jahrelang Notarzt gefahren. Hier haben wir GENAU die Situation, die ich kommen sah, als ich entschieden habe, nie mehr Notarzt zu fahren. Daß die Anspruchshaltung des Bürgers an unseren wohlbezahlten Wellnesspark weiterhin steigt, ist schon nur noch knapp erträglich. Könnte Geschichten erzählen, was man sich nachts um drei vom armen Kranken zuhause so anhören muß. Aber daß das Ganze nun dergestalt ausartet, daß ich zum Freiwild für den GDA (Guten Deutschen Autofahrer) werde, der alles verklagt, was seine freie Fahrt für freie Bürger stört...

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Ich bin auch im Rettungsdienst freiwillig tätig und habe die Genehmigung zur Nutzung von Sonderrechten im Straßenverkehr, durch die Bezirksregierung Lüneburg. Mir sind die Nutzungsmöglichkeiten und Risiken durchaus klar und dem 51 jährigen Kollegen sicherlich auch. Ein Urteil gegenüber diesem Helfer wäre ein Schlag ins Gesicht eines jeden Mitarbeiters und ehrenamtlichen Helfers im Rettungsdienst.

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Was Du nicht willst, das Dir man tu,...

Ich habe mir selbst mal beim Ausweichen wegen Blaulicht eine Felge demoliert. Bin in die Werkstatt gefahren, habe das reparieren lassen und selnstverständlich auch selbst bezahlt. Bei so etwas bricht doch keinem ein Zacken aus der Krone! Ich habe auch schon mal nen Feuerlöscher leer gemacht, als in der Nachbarschaft eine Gartenhütte angezündet worden war (wir wohnen neben einer Kleingartenanlage). Wiederaufüllung auch selbst bezahlt. Mein Gott, was sind das für kleinkarierte Typen, die ein Blaulichtfahrzeug anzeigen....

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Vielleicht müssen wir uns Angestellten des Rettungsdienstes anders schützen: In die Blackbox aller Einsatzfahrzeuge einen Tempomaten einbauen, der auf die GPS-Daten der Geschwindigkeitsbeschilderungen reagiert und das Fahrzeug einbremmst = ergo jeder fährt max die erlaubte Geschwindigkeit. Und da die meisten Einsatzstellen immer mehr zentralisiert werden, werden die Anfahrtswege eben länger. Was die Opfer, Hilfesuchenden davon halten, würde die Zukunft zeigen. Ich überlege echt, meinen Dienst zu beenden. In unserer Gesellschaft werden wir doch leider nur noch angeklagt um des lieben Geldes

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Von vielen Feuerwehrleuten weiß ich, dass die Fahrt zum Einsatzort oft gefährlicher ist, als der Einsatz selbst. Viele Autofahrer neigen dazu aus Bequemlichkeit, Unaufmerksamkeit oder einfach nur Unfähigkeit stur weiterzufahren und die Straße nicht frei zu machen. Im Falle des Notarztes gehört der entgegenkommende Autofahrer angezeigt. Bei Blaulicht hat man rechts ran zu fahren und die Straße frei zu machen!

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Ich bin selbst als Notarzt tätig. Es ist beschämend mit welcher Dreistigkeit und Ignoranz Autofahrer auf ihr vermeintliches Recht im Straßenverkehr pochen. Etwas defensiveres Fahren und Rücksicht gegenüber anderen würde allen gut tun. Alle Rettungskräfte, die ihr eigens Leben im Notarztwagen riskieren sind sich der besonderen Verantwortung gegenüber des zu rettenden Lebens, als auch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bewußt! Ein Gericht das dies in Frage stellt untergräbt den Idealismus, die Effizienz und die Einsatzfähigkeit unseres Rettungssystems.

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Verhalten der anderen

Ich kenne einige Leute die Fahrzeuge mit Sonderrechten fahren. Wenn man deren Schilderungen hört wie sie behindert beschimpft und genötigt werden verliert man den Glauben an die Welt. Jeder Autofahrer hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit sofort!! Platz zu machen wenn nicht gehört er angezeigt. Empfehlung an alle Rettungswagenfahrer + Beifahrer notiert euch immer die Kennzeichen (wenn es möglich ist) und zeigt alle an die euch behindern.

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Ich bin Kommandant einer FFW und erlebe ab und an auch solche Situationen, was mir dabei auffälllt ist, das manche Autofahrer mit einer Blaulicht Situation einfach überfordert sind und nicht damit ungehen können. Allerdings verstehe ich den Strafbefehl nicht, normalerweise müsste jeder klar denkende Mensch das sofort unter den Tisch fallen lassen. Im falle einer Verurteilung werde ich sofort von meinem Amt zurücktreten, weil ich keine lust darauf habe einen sehr großen teil meiner Freizeit für die Allgemeinheit zu opfern und mich dann Verurteilen zu lassen. Was ich anderen auch nur raten kann.

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Es soll inzwischen auch Disco-Besucher geben, die sich beschweren, wenn Rettungssanitäter an der Eingangsschlange vorbei gehen. Über die Gaffern mit Ihren Klappstühlen an Unfallorten wurde ja genug berichtet. Vielleicht passt das nicht zu diesem Fall - aber mir scheint dass hier eine "Kultur der Priorität von Rettungsmaßnahmen" verloren geht.

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Ich gebe dem Notarzt recht. Wer hätte denn die schuld auf sich genommen, wenn er zu spät gekommen und das Kind erstickt wäre? Die Autofahrer, die das zu verschulden gehabt hätten, weil sie auf ihr "Recht" pochen ganz sicher nicht!! Da in diesem konkreten Fall niemand anderem Schaden zugefügt wurde - und zwar solcher, der über dem Leben eines Menschen, insbesondere eines Kindes steht - sehe ich die anzeige als einen schlechten Witz! Ich könnte dem Autofahrer auch unterstellen, dass er mit dem Handy beschäftigt war.. Das wäre dann wohl grob fahrlässig, oder??

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Es kann bei Einsätzen wohl auch mal zu brenzligen Situationen für andere Verkehrsteilnehmer kommen, das würde ich nicht ausschliessen wollen. Dennoch meine ich: ein Strafbefehl mit Führerscheinentzug ist völlig unangemessen innerhalb eines solchen Noteinsatzes. Wenn das Kind gerettet werden konnte, kann man selbigem ja mal erzählen, dass "sein Retter" dafür bestraft wurde..! Es heißt ja nicht umsonst: Not-Einsatz.

Quelle: Eigene Quelle

4.6

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Peinliches Deutschland !!!

Auch, wenn es für den Autofahrer zu einer "unbequemen" Situation kam hat meiner Meinung nach eine Sonderrechtsfahrt Vorrang; und auch Niemandem ist etwas passiert. STVO hin oder her, hier war Gefahr in Verzug (und das auch noch bei einem Kind).Mehr als peinlich für den anzeigenden Autofahrer und den Oberstaatsanwalt, das er diesem Irrsinn auch noch folgt. Ich bin für eine Führerscheinüberprüfung bei dem Autofahrer. Findet seinen Namen heraus und zeigt ihn doch mal an in Bayern! Wird das der neue "Knöllchen-Horst"? Macht bitte weiter so ihr Rettungskräfte, wir brauchen euch!

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Gemeinsam gehts besser

Ich denke, dass es bei dieser Petition nicht darum geht, mit "Volkes Stimme" ein Urteil zu sprechen. Das ist Aufgabe der Justiz. Vielmehr geht es darum, den politisch Verantwortlichen ein Empfinden aufzuzeigen, ein ethisch/moralisches Gebot der Hilfeleistung durch Regelungen so abzusichern, dass der Hilfeleister Sicherheit für sein Tun erhält und der (temporär) Beinträchtigte noch mehr als bisher angeleitet wird, diese Hilfeleistung durch seinen Beitrag zu unterstützen. Dann kommen doch alle zusammen, denn weit auseinander befinden wir uns doch gar nicht.

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Ungerechtigkeit Notarzt Verurteilung

Oberstes Prinzip der Lebensretter ist es Leben zu retten. § 38 StVO Abs. 1, Satz 2: "Es ordnet an:"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Unverständlich ist es, den Notarzt derart zu verdonnern und seiner lebensrettenden Tätigkeit zu berauben. Wo bleibt hier noch Gerechtigkeit?

Quelle: Quellenangabe (max. 250 Zeichen)

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Armes Justiz-Deutschland !! Wie heißen Richter und Staatsanwalt? Trauen sich die Anzeigeerstatter ihre Namen zu nennen? Ist es nicht auch Nötigung (gegenüber dem Notarzt) und Gefährdung von Menschenleben wenn , so wie scheinbar der Fall war, die beiden zu spät gebremst und nicht sofort Platz gemacht haben? Blaulicht hat vorfahrt - Das lernt jeder Jugendliche in der Fahrschule. Ist das Anhalten von Autofahrern durch die Polizei nur wegen "allgemeiner Verkehrskontrolle" in Zukunft auch Nötigung ? ? Gibt es in Zukunft verschiendene Arten von Blaulichter ?

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Wenn ich als Verkehrsteilnehmer Blaulicht und Sirene wahrnehme, bin ich bremsbereit bzw drossel meine Geschwindigkeit um den Rettungswagen etc durchzulassen. Wenn diejenige Person die gegen den Notarzt klagt, dies nicht tat und folglich stärker bremsen und ausweichen musste, ist es mutwillig und gehört im Gegenteil bestraft.

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Was für Menschen sind das, die einen Notarzt im Einsatz anzeigen? In meinen Augen charakterlose Verkehrsrowdies, denen man nur wünschen kann, dass sie selbst einmal in eine lebensbedrohliche Situation geraten, wo schnellstens ein Notarzt zur Stelle sein muss. Hoffentlich kommt in diesem Fall dem Notarzt nicht so ein charakterloses Subjekt in die Quere.

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meine meinung als notarzt

ich als arzt habe einen eid geschworen... der beinhaltet aber nicht dass ich bestraft werde wenn ich mit sonderrechten unterwegs bin .... lasst uns notärzte aus solidarität nur eine woche mal gem. stvo. zu einsätzen fahren und sehen was passiert wenn 100derte von menschen sterben weil wir zu spät kommen .... ich bin sehr gespannt ....

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Dashcam, Beweissicherung, § 38 StVO, Unverzüglich Platz schaffen

Es wird Zeit, dass in Einsatzfahrzeugen Dashcams zur Beweissicherung zugelassen werden. Somit wären solche Fälle auch für die Gerichte besser nachvollziehbar und es gäbe die Möglichkeit, sämtliche Verkehrsteilnehmer, die dem Einsatzfahrzeug trotz aktiver Sondersignale nicht unverzüglich Platz schaffen, im Nachhinein konsequent anzuzeigen.

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Wenn die Bestimmungen Sonderrechte §35 StVO und Wegerecht §38 StVO auf diese Weise aufgeweicht werden, werden viele Notärzte, Sanka- und Feuerwehrfahrer nicht mehr als solche tätig werden wollen. Zu Recht! Vielmehr sollte geprüft werden, ob die anzeigenden Personen nicht gegen die §§ 35 und 38 StVO verstoßen und daher entsprechend verdonnert werden müssen, weil sie Schaden am Leben des Kindes billigend in Kauf genommen haben, und weiters der Notarzt in der Ausübung seines Dienstes behindert wurde.

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Interessant das dass ganze Thema in den Medien so hochkocht. Das ganze wird folgen haben unabhängig ob Freispruch oder nicht. Ich als Feuerwehrmann freiwilliger Basis würde mir dann 2 mal überlegen während eines Einsatzes am Steuer zu sitzen aus Angst etwas zu verlieren für eine Tätigkeit die anderen helfen soll. Blaulicht und Sirene heisst platz machen und wer sich daran nicht hält sollte den Fussbus oder die bahn wählen.

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Ich hoffe nicht, das diejenigen, die dagegen sind, mal in so einem RTW liegen oder enge Verwante von denen. Weil.... dann sieht das alles schon ganz anders aus, dann wird anders geredet! ..."haben wir nie gesagt.... fahr schneller, mein Kind liegt im Sterben"... Auch die Rettungsfahrer sind nur Menschen und sie versuchen IMMER Menschen zu retten und würden sie nicht in Gefahr bringen wollen. Leute, geht mal in Euch. HIer wird was diskutiert was eigendlich nicht diskutiert werden sollte. Danke allen Helfern!

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Notarzt, Einsatz, Strafbefehl, Gericht, Lebe, To, kleines Kind

Ich habe unterschrieben, weil es hier um ein kleines 2jähriges Mädchen ging, das hier zwischen Leben und Tod hing und hier dringendst den Notarzt gebraucht hat!! Notärzte sind - gerade in den ländlichen Regionen - unerlässlich und mit einer Verurteilung würde man das Ärztenetz noch weiter ausdünnen und Menschenleben in Gefahr bringen!! Was geht hier ab in diesem Deutschland, ihr werten Herren Richter und Staatsanwälte??

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Retter in Not

ich kann hier unsere Polizei nicht verstehen und schon gar nicht das Gericht. Der Arzt war im Einsatz und wollte Leben retten. Aber das sind genau die Typen, die sich aufregen, wenn ein Notarzt nicht schnell genug kommt, wenn derjenige in selbst braucht. In meinen Augen hat der Arzt richtig gehandelt und die Justiz falsch.

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Konnte er dem Mädchen helfen? Wenn nicht, wird er auch noch von den Eltern verklagt ? Ich wünsche dem , der den Arzt angezeigt hat, das er mal selbst einen Notarzt braucht, und der kommt zu spät , weil er alle deutschen Rechtsvorschriften genauestens beachtet hat. Und dem Oberstaatsanwalt kann ruhig mal ein ähnliches passieren. Leute, vertraut nicht auf diese Rechtssprechung , sondern auf den Mernschenverstand, sonst gibt es bald weder Notärzte noch freiwillige Feuerwehr noch THW !

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4.5

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Ranfahren

KLar - wir waren alle nicht dabei. Jedoch ist Einsatzfahrzeugen unmittelbar der Weg frei zu machen. Die deutsche Sturheit ist regelmäßig bei Unfall-bedingten Stau's auf der Autobahn zu erleben. Z.B. in den Staaten undenkbar: Bei Einsatzfahrzeugen ranfahren und ANHALTEN! Vergehen werden hart geahndet. Im Sinne der Hilfebedürftigen nicht schlecht.

Quelle: selbst

4.4

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Wäre der anzeigende Autofahrer, wie er es gelernt hat, rechts herangefahren, hätte er keine Vollbremsung einlegen müssen. Stellt sich die Frage "womit war er beim Fahren beschäftigt". Hoffe nur, dass er selber nie in eine lebensbedrohliche Situation kommt und dann der Notarzt ein paar Mituen zu spät dran ist.

Quelle:

4.4

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Rechtslage

Gem. §§ 35 Abs. 5a, 38 StVO hatte der Arzt offenbar Sonderrechte. Laut Kommentar v. Fischer, StGB, 60. Aufl., § 315c StGB, Rn 17 lässt die Befreiung von den Vorschriften der StVO gem. § 35 StVO u. d. Wegerecht gem. § 38 StVO bei Einsatzfahrten in ihrem Anwendungsbereich den Tatbestand d. I Nr. 2 entfallen. Dies könnte u. sollte sich das Gericht zu Herzen nehmen.

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4.4

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Würden alle Angehörigen, sich an Paragraph 35b sowie 38b halten, könnte man die gesetzte Hilfsfristen nicht einhalten, dies führe dann zu erheblichen schäden aber auch die anzahl der Verstorbenen würde steigen, aufgrund des rücksichtslosen Fahrverhalten der anderen Verkehrsteilnehmern aber auch aufgrund der Verkehrslage. Ich plediere auf Freispruch aufgrund der Notsituation des Patienten! MfG

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4.4

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Ich würde gern mal wissen, was das für ein Mensch ist der einen Notarzt im Einsatz anzeigt, nur weil er kein Reaktionsvermögen hat und das Blaulicht bzw. Martinshorn nicht rechtzeitig wargenommen hat. Ist bestimmt ein Mann über 60 bzw. einer der jeden Anzeigt (vielleicht auch eine Fliege wenn sie auf seiner Frontscheibe vom Auto knallt). Diese Person ist echt lächerlich und die Verkehrsrichter lassen so einen "Scheiss" auch noch zu.

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4.4

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Beim Beobachten der Verkehrsteilnehmer kann man Dinge sehen, die erstaunlicherweise nichts mit dem Autofahren an sich zu tun haben: Radio einstellen, Navi program., Coffee to go-Becher halten, Zigarette anzünden, Handy bedienen. Vorausgesetzt die Gegebenheiten sind wie beschrieben (gerade, ebene Straße, Platz zum Ausweichen), hätte der Anklagende ohne scharfes Bremsmanöver Zeit + Platz zum Ausweichen gehabt, wenn er sich auf den Verkehr konzentriert hätte. Wo also war er mit Augen und Gedanken?

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Als Teilnehmer am Rettungsystem in Deutschland sind wir mit solchen Situationen jeden Tag konfrontiert. Autofahrer, die nicht zur Seite fahren, nicht die notwendige Aufmerksamkeit an den Tag legen und dann bei bemerken des Fahrzeugs mit Sondersignal überreagieren und "Notbremsungen" hinlegen. Es kann und darf nicht sein, dass hier einseitig der Sonderrechte-Benutzer bestraft wird.

Quelle: eigene Erfahrung

4.4

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es wurde keiner gefährdet, es ist nichts passiert. nur ein pikierter kleinbürger, der sich in seiner welt beschnitten fühlt. wenn es meinem kind schlecht geht und es hilfe braucht würde ich einem notarzt die hand küssen, der alles dafür getan hat, so schnell wie möglich bei mir zu sein!

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4.4

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Jeder der im Rettungsdienst/Polizei/Feuerwehr etc tätig war/ist, weiß, dass Sondersignalfahrten Risiken bergen und ohne das achten auf die Eigensicherheit keine Notfallhilfe möglich ist, d.h. das Abwägen des vertretbaren Risikos bei der Anfahrt zu einem Notfall gehört zum Job. Das schließt nicht aus, dass dabei Fehler gemacht werden. Wenn wir dann allerdings nicht bereit sind unsere Helfer, selbst bei folgenlosen Fehlern vor Starfverfolgung zu schützen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn keiner mehr bereit ist uns zu helfen.

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4.4

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Wenn ich böse wäre, würde ich dem Mann wünschen einmal in eine solche Situation zu kommen. Damit er sich wünscht das es nicht noch mehr solche Autofahrer wie ihn selbst gibt. Da ich aber ein netter Mensch bin, wünsche ich ihm allzeit gute Fahrt. Für mich ganz klar: Notarzt hat immer Vorrang!!!

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4.4

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Ich wohne in der Gegend bei Neuburg. Diese Straße nach Karlshuld ist wirklich schnurgerade!!Da sieht man schon Freitag wer Sonntag zu Besuch kommt. Geschweige denn ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht. Ich werde in Zukunft jeden Autofahrer, der ein Rettungsfahrzeug nicht vorbei lässt. Wären sie mal lieber rechts ran gefahren. Aber hier in Bayern gilt immer noch das Recht des Stärkeren.

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4.4

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Wenn ein RTW mit Blaulicht kommt dann bin ich auch als entgegenkommendes Fahrzeug darauf gefasst, dass ich ausweichen muss. Es kommt oft vor dass das Fahrzeug was überholt wird gar nicht weit genug nach rechts fahren kann sodass ich als Entgegenkommender auch Platz machen muss. Nur weil der Fahrer der ihn anzeigt hat in Ruhe weiter fahren wollte weil der RTW ja nicht von hinten kommt sollte der Notarzt nicht büßen müssen.

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4.3

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Jede Kleinigkeit wird heutzutage wegen "Geringfügigkeit" eingestellt... Sofern der Rettungswagenfahrer sich hier falsch verhalten hat, gehört es (meiner Meinung nach) aufgrund der Umstände ebenso wegen "Geringfügigkeit" eingestellt. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob jemand sich derartig verhält, weil er rücksichtslos und halsbrecherisch agiert, oder weil es einen guten Grund dafür gibt: Menschenleben retten. Solange nichts passiert ist durch seine Fahrerei --->>> Geringfügigkeit.

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4.3

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Weltfremde Justiz

Ich bin sicher kein Querulant, aber dieser Strafbefehl war bei mir der berühmte Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte. Wer will im Fall einer Verurteilung des Notarztes in diesem Bereich noch beruflich oder ehrenamtlich tätig sein? So nimmt man den bisher loyalen Bürgern auch noch die letzte Motivation. Ich habe die Petition unterschrieben, weil man sich von diesem Juristen-Staat nicht alles gefallen lassen darf!!!

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4.3

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Sollte dieses Urteil bestand haben, werde ich zukünftig zwar weiter mit Blaulicht fahren, aber die StVO strikte einhalten! Fahre selbst seit 29 Jahren als Notarzt und erlebe ähnliche Situationen tagtäglich. Manchmal wollen sogar andere Verkehrsteilnehmer so zu sagen Wettrennen fahren.Solche Strafbefehle werden die Hilfsfrist in ganz Deutschland erheblich verlängern, na dann steigt eben die Sterberate wieder an !

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4.3

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Weil ich oft erlebe das Autofahrer(innen) die einfachsten Regeln der Vor- und Nachsicht nicht beherrschen oder verlernt haben. Selbst Blaulicht und Martinshorn haben keine Wirkung auf manche die selbstbewußt und egoistisch unterwegs sind, vor allem im Kraftfahrzeut, man beachte den Namen. Es ist für mich unbegreiflich einen im Einsatz mit Blaulicht und Martinhorn befindlichen Notarzt, Krankenwagen oder auch Polizeiauto keine absolute Vorfahrt einzuräumen, geschweige denn diejenigen vor den Kadi zu ziehen.

Quelle: Eigene Meinung

4.3

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meine Meinung

Ich kenne den Fall nicht ganz genau, aber wenn ich einen Notarzt oder die Feuerwehr mit Blaulicht, auch ohne Einsatzhorn auch nur sehe, suche ich mir ganz schnell eine Stelle, an der ich anhalten und ihm die Vorbeifahrt ermöglichen kann, denn ich und meine Familie können auch mal in eine Situation kommen, in der wir schnellstens Hilfe benötigen, und dann ...?

Quelle:

4.3

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Rettungseinsatz

Nach über 15 Jahren im Ehrenamtsdienst bei einer Stütz-Punktfeuerwehr als TLF und DLK Maschinist, und nach über 20 Berufserfahrung als BKF Gefahrgut, sehe ich es immer wieder das die Rettungsfahrzeuge sich den Weg immer wieder erkämpfen müssen um den Menschen helfen zu können! Sondersignal heisst Erfüllung Hoheitlicher Aufgaben, jeder andere Verkehrsteilnehmer hat diesen Fahrzeugen Vorrang zu gewähren! So lernt man es auch in den Fahrschulen! Ich verstehe weder die Polizeibeamten die einer solchen Sache nachgehen, noch Staatsanwalt und Richter, dieser Sache überhaupt Gehör zu schenken!!!

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4.3

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Wenn ich hier die Gegenargumente lese wird mir schlecht. Martinshorn und Blaulicht signalisieren eindeutig einen Rettungseinsatz und da ist für jeden Verkehrsteilnehmer erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Das lernt man in der Fahrschule. Das betrifft Platz machen durch Rettungsgasse, an die Seite fahren und ggf anhalten. Das gilt ebenso für den Gegenverkehr.

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4.3

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Wenn ein Rettungsdienst, wie ein Notarzt, Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt, bedeutet dies, dass es sich um eine äußerst kritische Situation handelt. Dies führt unter anderem zu enormem Stress bei den Einsatzkräften, was sich in der Fahrweise niederschlägt. Jemand der dies auf sich nimmt um anderen Menschen möglichst schnell zu helfen, verdient Nachsehen, falls es mal zu einer kritischen Situation kommt und die Gerichte sollten dies berücksichtigen.

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4.3

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Wahrscheinlich waren die beiden Autofahrer welche die Anzeige erstattet haben wieder einmal mit Handy oder Tablat auf dem Schoss beschäftgt sodass ihnen das Wesentliche entgangen bzw dies zu spät bemerkt haben. Ich als Busfahrer bekomme tagtäglich mit wie viele Verkehrsteilnehmer abgelenkt durch Handy und Tablet sind und nichts mehr mitbekommen. Ich kann über solche Verkehrsteilnehmer nur noch den Kopf schütteln.

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4.3

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Wir driften immer mehr in das Justizsystem der Amis ab wenn sowas vor Gericht durchkommt Die Regeln sind klar. Bei Blaulicht haben alle! anderen Verkehrsteilnehmer Platz zu machen. Muss man dafür auf das grün ausweichen dann ist das halt so. Wenn sowas durchkommt werde ich den nächsten der neben mir ein Feuerzeug benutzt um sich eine Zigarette anzuzünden auf versuchte Körperverletzung in Millionenhöhe verklagen.

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4.2

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Verkehrte Welt

Als Außenstehender und Nichtbeteiligter kann man sich zwar nur zum Zeitungsartikel äußern. Aber derr gesunde Menschenverstand sagt mir hier, dass der anzeigende Autofahrer, wäre er vorausschauend gefahren, die Situation erkannt haben müsste und damit rechnen musste, dass der Notarztwagen Fahrzeuge überholen würde. Demzufolge hätte er sehr wohl rechts ran fahren müssen. Wenn es um sein Kind gegangen wäre, hätte er dann den Notarzt auch angezeigt? Wahrscheinlich ja, wenn in diesem Fall der Arzt zu spät gekommen wäre. Ich finde es schon schlimm genug, dass ein Notarzt selber am Steuer sitzen muss

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4.2

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Mag sein das nur die Betroffenen dabei waren, aber wenn diese Urteil durch kommt dann wird unser ganzes Rettungssystem in Frage gestellt. Für was brauchen wir dann noch Blaulicht und Martinshorn? Und so was lernt man eigentlich in der Fahrschule das man beim ertönen des Martinhorns die Straße frei machen muss. Ich hoffe nicht nur für den Arzt sondern für alle die mal einen Notarzt brauchen das dieses Urteil nicht gesprochen wird.

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auch solche Autofahrer brauchen vielleicht irgendwann mal Hilfe von einem Notarzt....wenn das das eigene Kind gewesen wäre, hätten sie das sicher anders gesehen. In was für einer Welt leben wir? Jeder Autofahrer weiß, dass man bei Blaulicht und Martinshorn auf die Seite fährt, zumal die Sicht an dieser Stelle gut ist....aber Manchen ist ihr heiliges Auto und ihre vermeindlichen "Rechte" mehr Wert, als ein Menschenleben. Hauptsache anzeigen, ohne vorher zu überlegen

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4.2

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Vorverurteilung

In den Pro und Contra-Kommentaren wird doch eins deutlich: Rettungsdienstangestellte schalten anscheinden im Dienst das Blaulicht und/oder das Martinshorn ein und das eigenen Gehirn aus --> das ist doch wohl eine klare Vorverurteilung, die in vielen Köpfen drin ist. Dazu die Ellenbogengesellschaft, die nur noch auf Angriff und Anklage gerichtet ist. Was passiert, wenn keiner mehr im Rettungsdienst arbeiten möchte, weil er/sie stets damit rechenen muss für alles und jede Handlung angezeigt und verklagt zu werden?

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4.2

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Diesem Artikel trete ich mit Verständnislosigkeit und Kopfschütteln gegenüber. Wie würde die Überschrift lauten, wenn der Notarzt zuspät gekommen wäre, dafür aber die STVO eingehalten hat? Es gibt nicht aus Spass diese Sondergenehmigung für diese Fahrzeuge. Leider werden Notarzt, Feuerwehr und Co viel zu oft im Einsatz durch Unwissenheit oder Ignoranz behindert.Für Personen, die meinen, dass Fahrzeuge mit Sondersignal den ein oder anderen belästigen oder bedrängen, kann ich nur hoffen, dass sie niemals auf diese so wichtige Hilfe angewiesen sind. Armes Deutschland, wo sind wir hingeraten.

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4.2

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Arzt

Ich will das sich die Ärzte darum bemühen mir zur Hilfe zu eilen. Ich will nicht das sie auch nur eine Minute verschwenden, weil sie evtl damit rechnen müssen von einem Ignorant angezeigt zu werden. Dieser Mensch sollte sich überlegen, zu was für ein Exempel ein Schuldspruch des Arztes führen kann. Er soll sich überlegen wie es ist wenn er Hilfe braucht, aber die Ärzte zögern ihm zur Hilfe zu kommen, wegen Menschen die sie eventuell anzeigen. FREISPRUCH IST MEHR ALS NÖTIG!

Quelle: Menschenverstand

4.2

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Einsätze von Notärzten, bei denen es um Menschenleben geht erfordern Entscheidungen die ein Mensch -ja Ärzte sind Meschen- nur unter Einbeziehung seines Gewissens fällen kann. Bei der Beurteilung ist jedes Gesetz überfordert, so etwas kann, wenn überhaupt nur unter Einbeziehung von Moral & Ethik bewertet werden. Selbst wenn bei dem Überholvorgang Fahrzeuge beschädigt worden wären, sind wir in diesem Land wieder einmal soweit, dass Werte nichts mehr zählen und materielle Güter über Menschenleben stehen.

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4.2

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Gesunder Menschenverstand

Bei Blaulicht und Martinshorn: rechts an den Fahrbahnrand und Geschwindigkeit verringern; ggf. anhalten und die Fahrbahn freihalten (lernt man in der Fahrschule) - wer da anderer Meinung ist, der darf Führerschein abgeben und das Fahrzeug stilllegen lassen!!! Ein Einsatzfahrzeug jeglicher Art ist sicherlich nicht nur zum Spaß so zügig unterwegs. Diese Ellebogengesellschaft spiegelt sich in allem wieder - selbst im Straßenverkehr...Lieber beharrt man auf sein Wegerecht und vielerlei Vorfahrtsregeln, anstatt mal das Hirn einzuschalten und rücksichtsvoll sein KfZ zu führen!!! *facepalm*

Quelle: Meine Meinung

4.2

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Lebensretter

Alle die für ein Contra sind sollten nicht irgendein Gesetzt im Kopf haben! Ja, ein Richter entscheidet aber auch er ist ein Mensch! Stellt euch doch vor euer zwei Jähriges Kind erstickt und ihr ruft den Notarzt und nach ewigen zehn Minuten ruft ihr ihn wieder und euch wird gesagt " das dauert noch, der Arzt fährt langsam, es gab da vor ein paar Jahren mal ein Gerichtsurteil" wie wär das? Wir können stolz sein auf Ärzte die 24h Stunden Schichten machen um uns zu helfen. Wer jemals einen Notarzt brauchte stimmt mir zu. Und ich hoffe das all die anderen niemals einen brauchen !!!

Quelle:

4.2

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natürlich habe ich nicht alle Argumente gelesen...ich möchte aber anmerken: wenn es so schwierig für einige Verkehrsteilnehmer ist, Gefahr im "Verzug" zu erkennen, dann sollte darüber nach gedacht werden, die Rechtslage eindeutig zu klären. Und diejenigen, die jetzt den Notartz anzeigen, sind meines Erachtens die 1. die ihn wieder anzeigen würde, würde er sich "irgendwo verbummeln"....Die erste und wichtigste Pflicht ist Menschen zu retten, und dasfür alle Verkehrsteilnehmer ...also: schleunigst die Straße räumen. Und so eindeutig sollte auch die Rechtslage geklärt sein....

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4.1

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Wenn sich ein Autofahrer von einem Rettungswagen erschrecken lässt, der sich i.d.R. mit Blaulicht und Martinshorn nähert, verfügt er nicht über die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr und ihm sollte der Führerschein entzogen werden.

Quelle: <a href="http://www.n-tv.de/panorama/Leben-gerettet-Strafanzeige-erhalten-article14473856.html" rel="nofollow">www.n-tv.de/panorama/Leben-gerettet-Strafanzeige-erhalten-article14473856.html</a>

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Alexander Hatz

Ich muss den Sachverhalt nicht kennen ! Es ist dem Klagenden und dem Zeugen nichts passiert. Man braucht keine Bild oder RTL Reportage um zu wissen wie viele Menschen Krankenwagen und andere Einsatzfahrzeuge bei Rettungen behindern. Vielleicht liegen diese Menschen welche einen Fahrer wegen "Nötigung" oder Ähnlichem anzeigen dann, wenn sich die Fahrer erst einmal auf ihre Rechte und Pflichten besinnen müssen, selbst als Notfall in einem dieser Rettungswagen. Ich finde es sehr wichtig, dass denkende Menschen hinter Menschen stehen die unser Leben retten !

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Laut StVO. habe ich als Fahrzeugführer unverzuglich Rettungsfahrzeugen freie Fahrt zu gewähren und notfalls eben auch auf dem Seitenstreifen zu halten. Der Kläger sollte sich darüber im klaren sein, das auch er oder seiner Angehörigen mal einen Notarzt mit Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten benötigen könnte. Die ganze Sache ist in meinen Augen ein Witz (wenn die ganze Sache nicht so traurig wäre, wäre sie zum Totlachen). Da ist doch wieder einer Päpstlicher als der Papst oder typisch deutsche Kraftfahrzeugführer; mein Auto ist mein Castle

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Egoismus

Die Nötigung bestand doch laut Berichterstattung darin, dass der andere Fahrer (scharf) bremsen musste und auf den Randstreifen fahren. - Es sollte für jeden selbstverständlich sein, dies angesichts des Notarztes mit Blaulicht sofort freiwillig von sich aus zu machen. Das sind doch immer diese Fahrer, die nach dem Motto fahren "was geht das mich an" - bis sie selbst einmal Hilfe brauchen. (Dann gibt es wahrscheinlich eine Klage, weil der Notarzt so spät kam.)

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Hat hier einer eine Idee, wie man den Staatsanwalt und auch den Richter auf "Dienstunfähigkeit" untersuchen lassen könnte? Denn offensichtlich sind diese Beiden doch mit ihren hochbezahlten Jobs völlig überfordert! Ich meine diese Frage völlig ernst. Kann man dafür eine Petition starten?

Quelle: gesunder Menschenverstand

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StVO, § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Also hat der Notarzt nicht genötigt, sondern zwei Autofahrer haben ein Vorfahrtsrecht missachtet.

Quelle: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html</a>

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Die Verkehrsteilnehmer auf der Staße unterleiegen der STVO und hier ist das Thema Sonderrechte bei Lebensgefahr geregelt. Was also treibt den Staatsanwalt und auch den Richter zu ihren Handlungen? Wird hierbei das Verhalten des anzeigenden Autofahrers und des Zeugen überhaupt betrachtet. Es ist nichts passiert, also muss diese harte Strafbefehl sein für den Arzt? Diesen Vorgang betrachte ich jetzt schon als schädlich für die freiwilligen Rettungsdieste und wird machem Bürgermeister der eine Ortsfeuerwehr aufzustellen hat Probleme bereiten, da er keine Einsatzfahrer mehr finden wird.

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Was ist wichtiger,die Türklinke des Autos oder das Leben des Mädchens,,,jeder Contra möge nachdenken,wie lange es dauert,wenn sein Kind den Notarzt brauchte und Pkw Fahrer den Weg nicht frei machen bei Notarztwagen mit Blaulicht,etc.Fahre selbst RTW und seh das immer wieder. Bei solchen Einsätzen gehts um Sekunden des Lebens für das Mädchen,und sekunden die der Fahrer hat,genug Platz zu machen,das ein RTW ungefährdet vorbei kann.Das Autoteil kann ersetzt werden,das Leben des Mädchens nicht,,,,Frechheit vom Fahrer,Anzeige zu erstatten,wehe er braucht mal einen Notarzt der 3 Stunden später komm

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§38 StVO, das sogenannte Wegerecht, fordert, das Verkehrsteilnehmer freie Bahn gewähren sollen, notfalls ausweichen und/oder stoppen. Das Recht darf aber durch das Sondersignalfahrzeug jedoch nicht erzwungen werden. Eine Strecke von 600 Metern, gut einsehbar, sollte dafür ausreichen. Ja, natürlich ist es ein Konfliktfall zwischen den zwei Verkehrsteilnehmern. Um diese Situation zu entschärfen, sollte man man sich an die Regelung in der ehemaligen DDR erinnern: Blaulicht = rechts ran

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Möge der Anzeigende nie die Hilfe des Notarztes brauchen

Mich würde es wirklich interessieren welches Fahrzeug die anzeigende Person fährt. Sicher BMW oder Audi, denn diese Fahrzeuge (bzw einige der Halter) stehen über allem Weltgeschehen und brauchen keine Rücksicht auf Andere zu nehmen. Einfach nur traurig. Fahrzeuge mit Sondersignal haben generell Vorfahrt. Dies sollten einfach alle Verkehrsteilnehmer kapieren - Egal ob Fußgänger, Radfahrer, Biker oder Autofahrer.

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Wer hier noch Gründe sucht um das zu untermauern, was hat der Notarzt falsch gemacht, dann ist er eine manipulierte Marionette, der keine eigene Meinung vertreten kann und ein Egoist, der nur auf sich schaut. Jeder normale denkende Mensch würde nie darauf kommen, einen Arzt im Einsatz anzuzeigen, weil er weiss es geht um Menschen leben, es kann jeder davon betroffen sein. Da es aber immer mehr genügend Autofahrer gibt, die ihren Egoismus, auch auf der Straße ausleben, brauchen wir uns nicht mehr wundern, wenn sowas passiert. Daher ein Pro für die Petition!!!!

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Pro Notarzt

Es ist erstaunlich wie die Menschen argumentieren, die den Contrastandpunkt vertreten. Jeder Fahrer eines Einsatzfahrzeuges fährt vorausschauend und verantwortungsvoll. Denn es gilt nur ein Helfer der ankommt kann helfen. Leider muss man immer wieder feststellen das es Menschen gibt die, warum auch immer sich so verhalten wie der Autofahrer der den Notarzt angezeigt hat.

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Verhalten

Waren wir dabei? Können wir das Beurteilen? Ich sage mal ganz frech, JA, wir können das Beurteilen. Und zwar aus dem ganz einfachen Grund, das man jeden Tag sieht, wie sich viele Autofahrer bei Einsatzfahrten verhalten. Keine oder zu späte Reaktion beim öffnen einer Rettungsgasse, egal ob Stadt, Land oder Autobahn. Immer häufigere verbale und körperliche Angriffe gegen Rettungskräfte Feuerwehr und Polizei. Immer häufigere Beschwerden von zumeist Anwohnern, die sich durch Sondersignale sowie Rettungshubschraubern gestört fühlen. Diese Anzeige kommt eigentlich viel später als erwartet!

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Der eigentlich Verantwortliche: OSTA Walter

Ich habe noch gewisses Verständnis, dass die beiden Autofahrer erstmal geschockt waren und dann überreagiert haben. Auch wissen wir nicht mal, ob sie heute mit etwas Abstand mittlerweile nicht ganz anders über den Fall denken. Und auch um "Richter" und "die Justiz" zu schelten, sehe ich heute noch keinen Grund. Derjenige, der hier für den heutigen Mißstand verantwortlich ist, ist in Ingolstadt der leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter. Er verantwortet die Anklage und den Führerscheinentzug, er hätte die Anzeige der Betroffenen auch mit mehr Verstand beurteilen können.

Quelle: <a href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-strafbefehl-generalstaatsanwalt-interessiert-sich-fuer-neuburger-notarzt-1.2339444" rel="nofollow">www.sueddeutsche.de/bayern/nach-strafbefehl-generalstaatsanwalt-interessiert-sich-fuer-neuburger-notarzt-1.2339444</a>

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Setzt sich dieses Urteil durch, können wir unser Rettungswesen einstampfen In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf diese Petition aufmerksam machen: <a href="https://www.openpetition.de/petition/online/rettungsgasse-rettungsgasse-bilden-rettungsgasse-kann-leben-retten" rel="nofollow">www.openpetition.de/petition/online/rettungsgasse-rettungsgasse-bilden-rettungsgasse-kann-leben-retten</a>

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Menschenrechte

Weil die EMRK über der STVO steht. Das heißt, sowohl das Kind wird dadurch geschützt, als auch der Arzt: für den Arzt steht die EMRK dafür, daß er alle Mittel einsetzen kann, die benötigt werden um Leben zu retten - heißt er darf wenn es sein muß um ein Leben zu Retten auch einmal ein "unteres" Gesetz ignorieren. Auf der Seite des Kindes schützt die EMRK seine Rechte auf Leben und ärztlich Versorgung. Was bedeutet, daß der Arzt nichts falsch, sondern die einzige richtige Tat machte &die EMRK anwandte <a href="https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte" rel="nofollow">www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte</a>

Quelle: amnesty alle 30 artikel

4.0

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Keine Arbeitsbeeinträchtigung der Lebensretter

Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder wie in diesem Fall Notarzt müssen ihre Aufgaben ungestört erledigen können. Wenn sie sich immerzu Gedanken über mögliche rechtliche Konsequenzen machen müssten, könnte das dies durchaus zu einer Beeinträchtigung ihrer Arbeit führen.

Quelle:

3.9

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Mentale Belastung

Ist den Menschen denn eigentlich klar, was es bedeutet mit dem Einsatzstichwort "Kleinkind mit akuter Atemnot" unterwegs zu sein und dazu noch das NEF selber fahren zu müssen? Ich selbst bin seit 30 Jahren Notarzt, bin Gott sei Dank immer mit Fahrer unterwegs,kann mich mental auf einen solchen Einsatz während der Fahrt vorbereiten, habe noch einen qualifizierten Helfer dabei und komme nicht allein bei dem Kind an! In all den Jahren hat sich die Reaktion der Bürger auf Einsatzfahrzeuge entscheidend verschlechtert! Blockieren, Vogel zeigen, Anzeigen! Und die Justiz macht mit!

Quelle:

3.9

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Kind, Einsatzfahrt, Notarzt, Notfallgeschehen, Leitstelle

Dieser Bericht von kleinezeitung.at zum Vorfall: Was ist passiert: Dementsprechende Medienberichte bestätigte der Leiter der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, Helmut Walter, am Donnerstag. Der Notarzt war im April 2014 von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins gut zehn Kilometer entfernte Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrere Autos überholen. --- Hier drohte absolute Lebensgefahr!!

Quelle: "http://www.kleinezeitung.at/k/chronik/international/4656009/Deutschland_Notarzt-soll-fur-Einsatz-Strafe-zahlen

3.9

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Was einige hier mal verstehen müssen. Für einen Strafbefehl gilt: Die Schuld des Täters muss dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht. Das bedeutet, nur da ein Amtsrichter einen Strafbefehl erlassen hat, muss die Schuld eben NICHT nachgewiesen sein. Damit sind ca. 90% der Contra Argumente entkräftet.

Quelle:

3.9

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Staatsanwalt, StVO, Grundgesetz, Leben

Der Herr Staatsanwalt hat hier wohl das Gesetz nicht richtig gelesen!! Mal hier gucken bitte: <a href="http://www.schadenfixblog.de/vorfahrt-fur-einsatzfahrzeug-mit-blaulicht-und-martinshorn/" rel="nofollow">www.schadenfixblog.de/vorfahrt-fur-einsatzfahrzeug-mit-blaulicht-und-martinshorn/</a> und hier: <a href="http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Rettungsgasse.aspx" rel="nofollow">www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Rettungsgasse.aspx</a> von daher hat hier der werte Herr Möchtegerne-Staatsanwalt hier die StVO über das Leben dieses kleinen Mädchens gestellt: <a href="http://www.bild.de/news/inland/notarzt/verliert-fuehrerschein-weil-er-kind-retten-wollte-39635698.bild.html" rel="nofollow">www.bild.de/news/inland/notarzt/verliert-fuehrerschein-weil-er-kind-retten-wollte-39635698.bild.html</a> Außerdem steht im GG klar drin: Leben hat IMMER an erster Stelle zu stehen!!

Quelle:

3.9

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Eigentlich eindeutig

Das Problem das ich sehe ist, das dieses Urteil für jeden ähnlichen Fall richtungsweisend ist. Somit können wir falls der Notarzt verutrteilt wird, das Sondersignal in seiner jetzigen Form gleich mitabschaffen. Fakt ist aber das das Menschliche Leben laut dem GG an erster Stelle steht. Außerdem gibt es ja dann noch den § 34 Rechtfertigender Notstand. Nachdem in diuesem Fall der Erstickungstod des Kindes drohte, und dieses Menschenleben wohl klar über der STVO, und in diesem Fall der Nötigung anderer Autofahrer (etc.) steht sollte eigentlich klar sein, das diese Klage nicht durchgehen darf.

Quelle: Grundgesetz (GG) sowie Strafgesetzbuch (StGB) der BRD

3.8

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Staatsanwalt, Rechtsquelle, Haufe, StVO, befreit, Blaulicht, Rettung, Notarzt

Außerdem habe ich hier: <a href="http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/tatue-tata-rettung-hat-vorfahrt-aber-wie-genau-darf-und-muss-rea_208_76804.html" rel="nofollow">www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/tatue-tata-rettung-hat-vorfahrt-aber-wie-genau-darf-und-muss-rea_208_76804.html</a> noch eine Rechtsquelle entdeckt, die der werte Herr Staatsanwalt wohl absolut NICHT gelesen zu haben scheint. Dort steht ganz klar, dass dieser Notarzt heir in diesem Falle von der StVO befreit war!!

Quelle:

3.8

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Post Faktum ist wie schonmal erwähnt wurde das Zivile Fahrzeuge sobald sie ein martionshorn auch nur in ihrer Nähe hören ihre geschwindigkeit zu drosseln haben so wie sich die Artikel lesen waren die Fahrer welche von der Sorte " die Abbiegung schaffe ich noch bevor er mich passiert " und ihnen wurde das gegenteil bewiesen! Meiner Meinung nach Sollte die anzeige Sang und Klanglos fallen gelassen werden!

Quelle:

3.8

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Anzeige gegen Notarzt

Ich kann nur hoffen dass der Erstatter der. Anzeige auch einen Notarzt benötigt. Dem dann gerufenen Notarzt kann ich nur empfehlen erst den Kaffee in Ruhe auszutrinken,dann regelkonform zum Einsatz zu fahren, dann einen korrekten Parkplatz zu suchen, eventuell noch die Park Uhr zu füttern, um dann entspannt den Totenschein auszustellen. Hohlfrüchte haben wir in diesem Land nämlich schon genug.

Quelle:

3.8

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Ich bin selbst 20 Jahre RTW und NEf gefahren und weiß um die Situation auf den Strassen. Wenn Autofahrer Blaulicht und Martinshorn hören oder sehen handeln sie oft völlig konfus. Manchmal ist das Fahren mit Slalom im Strassenverkehr zu vergleichen. Das man eventuell den einen oder anderen dabei bedrängt liegt in der Natur der Sache. Das ein Gericht wo objektiv kein Unfall passiert ist, einen Notarzt verurteilt, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht sollte der Richter mal an seine eigenen Angehörigen denken, wenn die Rettung nicht durchkommt und jede minute zählt.

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3.8

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Noch ne Idee: Könnte man den Anzeiger (es scheint ja wohl nur EINER gewesen zu sein, der sich "bedrängt" gefühlt hat) nicht mal ganz primitiv-reaktionä-faschistisch (diese Gegenvprwürfe werden garantiert kommen!) nicht dazu verdonnern, 50 mal die StVO per Hand abzuschreiben? Sowie früher "Strafarbeit" in der Schule? DAS wäre doch mal was Neues!

Quelle:

3.8

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notarzt

und jetzt bekommt der Notarzt auch noch Unterstützung aus Schweden :-) Sein Fall muss sogar auf der ganzen Welt beachtet werden. Ärzte die Menschenleben retten müssen ohne angezeigt zu werden ihre Arbeit machen können. Klar ist das gefährlich wenn der Notarztwagen wie irre über die Autobahn rast aber da ist es unsere Pflicht sofort darauf Rücksicht zu nehmen und nicht umgekehrt wir das anzeigen.

Quelle:

3.8

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Blaulicht und Martinshorn haben ihren Sinn und Zweck

Wir alle waren nicht dabei... Aber Blaulicht und Martinshorn waren in Betrieb und sind für Menschen frühzeitig und deutlich wahrnehmbar (Schwerhörige müssten das Blaulicht sehen, Blinde fahren hoffentlich nicht Auto). Damit ist a) jeder in der Lage, rechtzeitig Platz zu machen b) jeder verpflichtet, Platz zu machen Warum also sah sich der Autofahrer nicht in der Lage, sofort dem Sinn und Zweck von Blaulicht und Martinshorn nachzukommen und Platz zu machen? Wenn er eine rote Ampel sieht, hält er doch auch an.

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3.8

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Wer zurecht im Einsatz Sonderrechte nach der StVO in Anspruch nimmt muß und darf davon ausgehen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihm die angemessene Ausübung dieser Sonderrechte ermöglichen. Für ihn muss § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) Anwendung finden. Konsequenz: Der Notarzt kann nicht verurteilt werden.

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3.8

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Schade, dass man über solche Dinge überhaupt diskutieren muss! Überall müssen wir erst abstimmen mit Paragraphen belegen und urteilen, anstatt menschlich zu denken und zu handeln. Wir sind so hoch entwickelt, aber in solchen Fällen benehmen wir uns wie Jäger mit der Keule....

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3.8

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die person ,die die anzeige erstattet hat ,haette platz machen müssen ,denn wozu hat man sonst das blaulicht?der richter müsste die anklage von vorneherein ablehnen.ich kann nur hoffen das der anzeiger auch mal für sich auf einen notarzteinsatz angewiessen ist -ob er dann auch noch der meinung ist das sich die notaerzte an die verkehrsregeln halten müssen

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3.8

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leute- denkt daran wenn es euch mal trifft und ihr einen notarzt,polizei oder feuerwehr braucht! außerdem ist es bekannt das behinderung von rettungsaktionen eine straftat ist- was über genügend berichte von gaffern ect gezeigt wurde. unterm strich ist es gesunder menschverstand der einem bei blaulicht sagt- rannfahren, es geht um ein leben!

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3.8

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Ich wünsche dem Autofahrer und ALLEN Contraschreibern das diese in eine Situation kommen, in der sie selbst einen Notarzt benötigen, der sie schnellstmöglichst ins Krankenhaus bringt, und dieser gaaaanz laaangsam dorthin fährt . so wie es Ihrer Meinung nach die Vorschrift erlaubt. Den Verantwortlichen das es solche Möglichkeit der Anzeige gibt wünsche ich dieses auch.

Quelle:

3.8

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Rechtfertigender Notstand

Nach Güterabwägung (Lebensrettung Nötigung im Straßenverkehr) ist das Verhalten des Notarztes nicht zu beanstanden. Warum die Juristen am AG Ingolstadt den "rechtfertigenden Notstand" nach § 34 StGB hier nicht strafbefreiend heranziehen, bleibt wohl deren Geheimnis.

Quelle:

3.8

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Konsequenz

Die Folgen dieses Urteils wären, dass sich die Helfer/Retter demnächst straßenverkehrskonform verhalten. Folge davon wäre, dass Häuser Zeit haben herunterzubrennen, der Herzinfarkt oder Schlaganfall Zeit hat seine tödliche Arbeit fortzusetzen. Einbbrecher/ Räuber können ihre Taten ungestört vollenden. Wozu brauche ich dann noch Sonder- und Wegerechte in der Straßenverkehrsordnung? Konsequenter wäre es die Verkehrsteilnehmer in die Pflicht zu nehmen, die bis heute nicht gelernt habe, was es bedeutet, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn annähert. Jemand der über Jahre in der Not

Quelle: Berufserfahrung

3.8

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Haufe, Rechtsquelle, Blaulicht, StVO, Befreiung, Vorfahrt, Einsatz, Rettung

Von der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit Nach der straßenverkehrsrechtlichen Ordnungsvorschrift sind Rettungsfahrzeuge von der Vorschriften der StVO befreit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Halten und Parken in verbotenen Flächen, Nichtbeachtung der Ampelanlage), wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Dennoch behält der nach den allgemeinen Regeln Vorfahrtsberechtigte grundsätzlich sein Vorfahrtsrecht. Es wird lediglich zugunsten der Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen beschränkt.

Quelle: <a href="http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/tatue-tata-rettung-hat-vorfahrt-aber-wie-genau-darf-und-muss-rea_208_76804.html" rel="nofollow">www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/tatue-tata-rettung-hat-vorfahrt-aber-wie-genau-darf-und-muss-rea_208_76804.html</a>

3.8

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freispruch ??? das es überhaupt dazu kommen muß is schon lachhaft !!! wer sind denn diese 2 die so sehr gefärdet wurden warum werden sie nicht namendlich genannt ??? wer sind diese ICH lebewesen denn menschen kann man sie nicht nennen denke mal sie werden am lautesten nach einem arzt schreien und jeden verfluchen der sich so verhält wie sie !!! ich bin biker , lkw fahrer und vater habe schon viel unfälle gesehen und vorallem die schon fast verzweifelten versuche der helfer die zu den opfern wollten und wegen solchen ICH lebewesen es nicht rechtzeitig schafften die dann sp

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3.7

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Selbst wenn er es extrem übertrieben hat und gefährlich gefahren ist bin ich trotzdem gegen das (hohe) Strafmaß. Wenn man sich vorstellt. Ein kleines Kind erstickt (7min bis zum Hirntod) Und man nebenbei noch überlegen muss wie man es behandelt wenn man vor Ort ist. Dem kann man schon verzeihen das er auch mal fahrtechnisch Fehler begeht. Und wenn er die begangen hat sollte es reichen wenn man ihm ein Fahrtrainig machen lässt (auf Krankenhausrechnung). Denn eines sollte jedem klar sein. Egal wie rücksichtslos die Notärzte auch fahren, Sie tuen es für Menschenleben und nicht zum Selbszweck.

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3.6

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Gehts Noch???

Es ist schon traurig genug das hier überhaupt eine Diskussion entsteht.Es war ein Menschenleben in Gefahr und der Notarzt gibt alles um schnell zu diesem Hilfsbedürftigen Menschen zu kommen.Sagt mal Deutschland gehts noch???? Wenn irgendwo ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht ankommt hab ich an die Seite zu fahren,egal wie ,egal wo...Wenn dieser Richtere mal einen Notarzt braucht wird er auch froh sein wenn dieser alles gibt um schnell zu ihm zu kommen...unglaublich solche Richter echt...

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3.6

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Auf der einen Seite brauchte ich zweimal schon einen Notarzt/Rettungswagen. Ohne deren Einsatz würde ich vielleicht nicht mehr Leben. Mein Dank und Respekt gilt allen Personen, die in diesem Umfeld tätig sind. Diese Menschen retten Leben! Auf der anderen Seite habe ich schon viel zu oft erlebt, dass andere Autofahrer mit dem Handy hantieren, mit dem Bord-Entertainment spielen und gar nicht mitbekommen, dass ein Blaulichtfahrzeug kommt. Rechts ran fahren? Fehlanzeige, man könnte sich ja die teuren Alufelgen zerkratzen. Was ist wichtiger?

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3.6

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Lasst uns nicht vergessen, worüber wir hier debattieren. Da haben wir auf der einen Seite ein zweijähriges Mädchen in akkuter Lebensgefahr, auf der anderen Seite einen Autofahrer, der seine Fahrt augenscheinlich für wichtiger hält und sich beschwert, weil er kurz mal Platz machen muss, wie es JEDER Autofahrer beim Führerschein lernt! Die Anzeige grenzt an Absurdität!

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3.6

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§35 StVO Wegerecht

Wenn dieser Anklage wirklich ein Urteil folgt, das nicht Freispruch lautet, dann muss in Zukunft jeder im Rettungsdienst, der Polizei, der Feuerwehr, dem THW und der Wasserrettung, der mit Sondersignalen fährt damit rechnen, dass er Angezeigt wird. Mit nutzen der Sondersignale hat dieses Fahrzeug das Wegerecht! §35 StVO: (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten [...] Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Ist doch eindeutig oder?!

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3.6

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Riskante fahrweise erlaubt

Sollte es dabei bleiben, werden meine Kollegen und ich nur noch ohne Blaulicht zu den Einsätzen fahren. Es gibt schließlich kein Gesetz welches uns zwingt mit Blaulicht zu fahren. Wir gehen dann kein Risiko mehr ein und warten bis wir ganz normal durch den Strassenverkehr zum Einsatz kommen. Bei einem Unfall auf der BAB dauert dies lange bis der Stau sich aufgelöst hat. Den Schaden hat der Patient.. Ich habe ein Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz Az.:12U 996/93 in dem eine Riskante Fahrweise erlaubt war unter Verwendung von Sondersignal.und nicht rechtswidrig ist.

Quelle: OLG Koblenz Az.: 12U 996/93

3.6

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Rettungskräfte werden gut geschult für solche Situationen, bei der Menge an Einsätzen die Unfallfrei vergingen, kann man davon ausgehen das er weiß was er macht! Natürlich gefällt es niemandem wenn er stark bremsen u ausweichen muss, ABER denkt mal daran das ihr oder eure Kinder auf Hilfe wartet u es dauert ewig. Stirbt jemand u der Helfer(Notarzt, Polizei usw) sagt: ich muss mich an Verkehrsregeln Halten...?!

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3.6

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Zu beachten ist auch, dass der Notarzt möglicherweise noch schneller als gewöhnlich gefahren ist, weil er wusste dass es um das Leben eines Kindes (!) geht. Anprangern sollte man hier wenn dann nur die mangelnde Technik, denn rein technisch wäre es ein Leichtes demnächst neue Fahrzeuge derart auszustatten, dass dessen Fahrer gewarnt werden, wenn sich ein Einsatzfahrzeug (im Einsatz) nähert.

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3.6

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Hallo, ob der Kläger bei einem Polizeiauto auch geklagt hätte? Ich mußte leider schon oft feststellen, das Streifenwagen viel rücksichtsloser fahren, als Notärzte. Aber da sagt keiner was. Der Notarzt hat sich richtig verhalten und darf davon ausgehen, das Andere in der Fahrschule aufgepasst haben!

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3.3

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Sankt Florians Prinzip

es geht ja "nur" um Fremde....ob er den Arzt auch angezeigt hätte, wenn es um SEINE Tochter gegangen wäre??? Am besten das deshalb noch lebende Kind besuchen und dann noch mal in die Fahrschule, dort lernt man wie man auf Blaulicht und Horn reagieren muss.

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3.3

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nur " nette " Menschen

Es ist schon erstaunlich wie intelligent der nette Mensch ist, in der stvo steht klar was man zu tun hat wen Rettungswagen und Notarztwagen mit sonder Signal, wie Blaulicht und Martinshorn. Rechts ran fahren und anhalten und das Fahrzeug passieren lasen. Solche netten Menschen sind dann diese die eine anzeige machen wenn der Notarzt nicht rechtzeitig da sind. Ich bin dafür dem netten Autofahrer den Führerschein abzunehmen, wegen Behinderung von Notarztwagen Blindheit, Taubheit und Analphabetentum, da er wahrscheinlich nicht lesen kann.

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3.3

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In der Petition selbst hatte ich es schon ausgedrückt - kurz auf den Punkt gebracht, hat sich der "rasende Doc" schliesslich auch selbst in Gefahr gebracht. Vielleicht hatte auch er Angst vor Verkehrsteilnehmern, denen nicht bewusst ist, dass er gerade in einem sehr eiligen NOTFALL (wie es das Wort NOTARZT schon ausdrückt) unterwegs ist. - Er hat an das zu rettende LEBEN gedacht und - das ist jetzt meine persönliche ÜBERZEUGUNG - verantwortungsbewusst und engagiert gehandelt. Es ist ihm mit Sicherheit nicht anzulasten, dass er aus "Spass und Dollerei" zum Einsatzort "geheizt" ist !!!

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3.3

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Ein klares Statement einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht, dem es wohl nichts hinzufügen gibt. "So denn die Berichterstattung der Medien stimmt, begründete der Anzeiger seine Anzeige damit, dass er "Scharf bremsen und ausweichen musste". Daraus ergibt sich zunächst, dass er wohl seine Geschwindigkeit nicht reduziert hatte und da er genug Platz zum Ausweichen hatte, hätte er auch wohl genug Platz gehabt, dem Notarztwagen den Platz zu lassen, den dieser möglicherweise benötigte. Es bliebe also zunächst zu prüfen inwieweit sich der Anzeiger selbst strafbar gemacht hatte. Und allgemein: Selbs

Quelle: <a href="http://www.recht-topaktuell.de" rel="nofollow">www.recht-topaktuell.de</a>

3.3

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Das ist ein Erfolg

Der Strafbefehl wurde zurückgenommen. <a href="http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-alexander-hatz-strafbefehl-zurueckgezogen-a-1017498.html" rel="nofollow">www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-alexander-hatz-strafbefehl-zurueckgezogen-a-1017498.html</a>

Quelle:

3.3

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Die Gerechtigkeit hat gesiegt!

<a href="https://www.facebook.com/alexander.hatz?fref=ts" rel="nofollow">www.facebook.com/alexander.hatz?fref=ts</a> * Soeben erreicht mich die Meldung, dass die StA Ingolstadt den Strafbefehl gegen mich zurückgezogen hat. Vielen tausend Dank an alle die mich so intensiv, spontan und tatkräftig unterstützt haben.

Quelle:

3.3

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Bitte keine Strafe für den Notarzt!

Es ist klar, dass bei einer Anzeige der Vorgang gerichtlich geklärt wird. Aber bitte bei der Entscheidung bedenken, dass der Notarzt unterwegs war, um einen (kleinen) Menschen zu retten - die Frage ist jedoch, falls sich die Situation so darstellt, wie es scheint: Was bitte, hat der Anzeigende hier gemacht. Ich erlebte auch heute Morgen wieder haarsträubende Reaktionen von Autofahrern, als ein Notarztwagen mit Blaulicht auftauchte und in den Gegenverkehr fahren musste.

Quelle:

3.3

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Gaffere bestrafen

Geht es hier nicht um ein Rechtsgüterabwägung??? Was wiegt schwerer, ein Menschenleben oder das eingebildete Recht eines Autofahrers? Sondersignale werden nicht aus Jux und Dollerei eingesetzt.! Hier geht es um die Zukunft von Rettungsdienst; Polizei und Feuerwehr! Gaffer und Behinderer bei Noteinsätzen gehören endlich härter bestraft und nicht die Helfer vor Ort, die oft genug ihr eigenes Leben riskieren.

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3.3

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Ich bin selbst in Rettungsdienst und Feuerwehr tätig. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten dass die Akzeptanz seitens anderer Verkehrsteilnehmer bei Einsatzfahrten miserabel bis "unter aller Sau" ist! Von vielen werden wir ignoriert (besonders Fahrer großer Limousinen), Rettungsgassen werden nicht gebildet bzw. von Gaffern zugestellt! Es herrscht DRINGENDER Handlungsbedarf FÜR Rettungskräfte! Wer Rettungskräfte behindert dem gehört der Füherschein entzogen, für lange Zeit!!!

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3.3

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Es ist sehr ungewöhnlich, dass ein bayrischer Staatsanwalt solch einen erheblichen Strafbefehl gegen einen bayrischen Notarzt verfasst. Das ist so glaube ich, dass erste mal. Bisher war die Welt zwischen Notarzt und Staatsanwalt in Bayern gerecht. Justicia versus Medicinicus. Da hat einer seinen Minderwertigkeitskomplex ausgelebt. Der Notarzt rettet Leben. Der Statsanwalt zerstört die selben,

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3.3

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Wenn der Kollege im Einsatz war und vorschriftsmäßig mit Blaulicht und Martinshorn gefahren ist, hat er aus gutem Grunde Sonderrechte und andere Verkehrsteilnehmer haben ihm Vorfahrt zu gewähren. In diesem wie in vielen Notfällen kommt es auf Minuten an, die über Leben oder Tod entscheiden. Wie soll ein Notarztdienst funktionieren, wenn der Kollege nicht auf schnellstmöglichem Weg zum Einsatzort kommt. Natürlich hat er andere nicht zu gefährden, aber von diesen wird auch entsprechende Aufmerksamkeit und situationsgerechtes Verhalten bei Näherung eines Einsatzfahrzeugs erwartet.

Quelle: Dr. med. Ch. Schmidt

3.3

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Ich glaub dass die Grenze was Verhältnismässig ist und was nicht genau definiert werden kann. Alle die genau wissen ob der Notarzt Verhältnismässig gehandelt hat oder nicht sollen mir doch mal argumentieren wie genau sich das festmachen lässt. Jeder Mensch urteilt doch unterschiedlich und doch falsch und richtig zugleich. Auch die Justiz kommt doch hier nicht weiter. Der Staatsanwalt glaubt die Grenze genau zu kennen. Das halte ich für einen unglaubliche Anmaßung.

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3.3

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Uneinsichtige Fahrer

Der Autofahrer der sich "bedrängt" fühlte war vermutlich wieder so ein alter Sack mit Hut, der immer Recht hat. Selbst wenn er "bedrängt "wurde, so sicher mit Recht, da er nicht ausreichen Platz zu machen bereit - oder aufgrund seiner Verkalktheit nicht in der Lage war. Diesem Typen gehört der Führerschein entzogen!!!

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3.3

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Sicherlich niemand war dabei, was genau passiert ist, ob der Notarzt wirklich zu gefährlich fuhr oder ob wir es hier mit Denunzianten zu tun haben, die sich geärgert haben stark abgebremst und ausweichen mussten. Ich unterstütze aber dennoch die Petition da man nun mal bei Blaulicht und Sirene sofort Platz zu machen hat, ohne wenn und aber. Ich bin mir auch sicher, dass der Notarzt auch helfen möchte und nicht sein eigenes Leben riskiert. Auch wenn es aus der Sicht vieler Autofahrer anders ausschaut, weil sie sich vllt. einfach nur erschreckt haben. Augen auf und nicht träumen!

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3.3

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Notfall-Medizin

Als Landarzt bin unzählige Male "Notfall" gefahren, in meinem Privatauto - ohne Sondersignal und Blaulicht. Es ist niemals etwas passiert-glücklicherweise. Damals gab es noch keinen organisierten RTW. Bei den Notfällen war ich rechtzeitig vor Ort. Wenn die Zeit die höchste Rolle spielt, ist es für den Notarzt ein nicht zu lösender Konflikt, denn Beides widerspricht sich, ja, MUSS sich widersprechen. Meine Solidarität für den Kollegen !!

Quelle: eigene Erfahrung

3.3

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Es zeigt sich wieder, in was für einer Gesellschaft wir leben! Wie kommt man nur auf die Idee, ein Fahrer, der mit Sonder- und Wegerechten unterwegs ist, wegen Nötigung anzuzeigen!? Auch wenn man als anderer Verkehrsteilnehmer ggf. scharf bremsen und ausweichen musste, sollte man zuerst mal das eigenes eventuelles Fehlverhalten überdenken! Diese Aktion zeigt doch mal wieder, wie heutzutage unsere Gesellschaft tickt, hauptsache man ist sich Selbst der Nächste alle Anderen sind einem egal und wenn es eine Möglichkeit gibt, dann wird noch auf den Anderen "draufgehauen"!

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3.3

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Das Leben oder die Gesundheit eines Menschen in Not ist immer das höhere Rechtsgut. Gefühlte Bedrängnis in diesem Kontext irrelevant. Der Herr der geklagt hat erinnert mich sehr an die Gaffer, die bei Unfällen drum herum stehen und Fotos machen statt zu helfen. Wo bleibt da die Vernunft? Lächerliches Urteil!!!

Quelle:

3.3

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Ich bin hier prinzipiell für den Notarzt. Es gibt jedoch einige Dinge die hier leider nicht bekannt sind. 1. hat der klagende Autofahrer sofort die Polizei informiert damit diese die Situation aufnehmen kann oder ist er erst später zur Polizei gegangen? 2. Gibt es auser den Aussagen der Zeugen weitere Beweise die die Aussagen der Zeugen unterstützen? Wir kennen leider nicht alle Fakten des Falles aber es kann nicht sein das ein NOTARZT einfach so aufgrund von "behauptungen" verurteilt wird. Eine Verurteilung des Notarztes würde ganz klar eine Signalwirkung in die falsche Richtung geben.

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3.3

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Abwägung Augenblicksversagen Strafmaß

Der Richter hat hier m.E. zwischen der Dringlichkeit des Einsatzes (drohender Erstickungstod) und der lediglich "potentiellen" Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abzuwägen. Potentiell deshalb, weil offensichtlich niemand während der Einsatzfahrt zu Schaden gekommen ist. Ein Bußgeld hätte gereicht. Man kann dem Notarzt auch für den Moment des Überholvorgangs ein Augenblicksversagen zugestehen. Die ganze Verurteilung ist allein auf der hypothetischen Annahme begründet, daß etwas hätte passieren können. Das Strafmaß hierfür ist absurd.

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3.3

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Ich fahre im Jahr ca. 45000 Km und erlebe es leider immer wieder das unsere Lieben Autofahrer außer sich selbst niemanden anderes kennen, Rücksichtnahme - warum - Blaulicht und Martinshorn - wie soll man das hören mit einem Ipod im Ohr. Wissen diese Autofahrer eigentlich was zu tun ist wenn ein Fahrzeug mit Sondersignal im Einsatz ist - Nein - sie beharren auf Ihrem Recht - zahlen ja Steuern für die Straßenbenutzung - in dem geschilderten Fall ist für jeden Aufmerksamen Autofahrer erkennbar das er sich darauf einrichten sollte dem Fahrzeug Platz zu machen.

Quelle:

3.3

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freispruch

Ich bin für frei Spruch ! Jeder Bericht denn ich gelesen habe ist die Rede davon das der Autofahrer sich " bedrängt FÜHLT " . Nicht das der notarzt ihn gefährdet hat . Wer er ihn gefährdet hätte ist es was anderes aber davon ist nirgends was zu lesen . Bedrängt kann sich jeder FÜHLEN! ! ! So muss jetzt wohl das Gericht endscheiden .

Quelle: J.F

3.3

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Verkehrssituation

Leider wird nirgends geschildert wie sich die beiden Autofahrer verhalten haben. Wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht und martinshorn auf einer schnurgeraden Strecke wie diese mehrere hundert Meter weit zu sehen ist, greifen eigentlich die Regeln aus der Fahrschule. Warten und vorbei lassen bzw rechts ran fahren.

Quelle: Öffentliche Medien

3.1

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Toleranz

Es gibt Mitmenschen, die stellen Strafanzeige wegen unerlaubten Parken eines im Einsatz befindlichen Rettungshubschraubers ! <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/a-579622.html" rel="nofollow">www.spiegel.de/spiegel/a-579622.html</a> Noch Fragen ? (War übrigens der hier schon öfters erwähnte Knöllchen Horst, der seinen Bekanntheitsgrad damit steigerte). Ignoranz und Egoismus im gesellschaftlichen Miteinander (nicht nur im Straßenverkehr), greifen leider immer mehr um sich; dafür stirbt "gesunder Menschenverstand" und Toleranz leider aus.

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2.5

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Beleidigte Leberwürste und NOT-Raser? Unsachlich und am Thema vorbei!

Offensichtlich glaubt so mancher Teilnehmer dieser Diskussion, dass Rettungskräfte bei einer Verurteilung die beleidigte Leberwurst gespielt hätten. Davon kann keine Rede sein. Letztendlich steht die Eigensicherung der Einsatzkräfte vor allem anderen. Dazu gehört natürlich auch die juristische Eigensicherung. Penibel nach der StVO zu fahren bedeutet nicht zu bummeln, sondern lediglich Übertretungen zu vermeiden um sich vor Anzeigen zu schützen. So wie es normalerweise jeder Autofahrer tun sollte. Ich setze doch nicht mein Vermögen, Führerschein und eventuell sogar Freiheit aufs Spiel.

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2.5

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Strafbefehl zurückgezogen. Trotzdem bitte nicht aufhören

Laut aktueller Berichterstattung ist der Strafbefehl seit heute 11 Uhr von der Münchner Oberstaatsanwaltschaft ausgehend zurückgezogen worden. Dennoch sollte diese Petition weiter laufen. Die Helfer in diesem Land brauchen endlich eine klare Linie. Dass solch eine Anzeige überhaupt durch geht ist ein extremer Schlag ins Gesicht unzähliger Helfer... Klarheit und Lösungen werden dringend benötigt für Rettungsgassenbildung Fahrt zum Gerätehaus mit privat PKW First Responder bzw. HAT bzw. Mobiler Retter Strafen für Einsatzkräfte nach Fehlverhalten

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2.5

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Rechtliche Begründung

§35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Ich fände die Veröffentlichlung des Strafbefehls sehr hilfreich, also warum die Justiz nicht ein Vorliegen der Sonder und Wegerechte sieht bzw, warum eine Straßenverkehrsgefährung bejaht.

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2.5

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Paragraph 38 StVO Blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn darf nur verwendet werden,wenn höchste Eile geboten ist,um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. ..usw. Es ordnet an : ALLE übrigen Verkehrsteilnehmer haben SOFORT freie Bahn zu schaffen Vielleicht sollte man denjenigen der den Notarzt angezeigt hat auf seine Eignung testen,ob er noch in der Lage ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

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2.5

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Sicht eines Rettungsdienstmitarbeiters: Fahre ich auf einer geraden Landstr. mit Blaulicht und Horn und laufe auf andere Verkehrsteilnehmer auf und will diese überholen, so muss ich mich auf die Gegenfahrbahn begeben um mich dem Gegenverkehr zu zeigen, so dass dieser meine Absicht erkennt und ganz an den Randstreifen fährt. Bleibe ich "brav" hinter meinem Vordermann, erkennt der Gegenverkehr meine Überholabsicht nicht und macht mir erfahrungsgemäß auch keinen Platz. Ich denke, dass dies im Fall des Notarztes eine ähnliche Situation war und solche Situationen sind alltäglich auf Landstraßen.

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2.5

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Notarzt

Ich bin Aussendienstler und habe mich die letzen 4 Mio. km unfallfrei über die Strassen gebracht. In den letzten Jahren stelle ich aber immer öfter fest, dass bei völlig harmlosen Situationen gleich geblinkt und aufgeregt geschimpft wird. Situationen werden subjektiv erfasst. Wie soll ein Richter mir einer subjektiven Aussage eines ängstlichen Autofahreres ein objektives Urteil sprechen? Ich habe himmelangst davor was mir passieren könnte wenn schon ein Notarztfahrer dafür belangt wird , wenn ein Fahrer sich gefährdet sieht. Ob berechtigt oder nicht. Eine Anzeige reicht aus. Horst Scheidl

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2.5

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Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung sagt eindeutig: "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn...ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ Auch dieser Verkehrsteilnehmer der hier die Anzeige erstattet hat, hat gegen die StVO verstoßen, und genau diese Leute sind als Patienten dann die, denen es selber nicht schnell genug gehen kann.

Quelle: §38 StVO

2.5

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die signalwirkung dieses urteiles ist ein ENTSETZLICHES. "notaertze", "sanitaeter" und auch "ersthelfer" sind ein wichtiger teil unserer gesellschaft. im notfall sollten sie effektiv helfen koennen und nicht durch MOEGLICHE buerokratische oder juristische massnahmen behindert werden. das leben von kleinkindern sollte immer schwerer wiegen als die stvo. ich plaediere fuer rechtssicherheit von notfallhelfern. ohne wenn und aber.

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2.5

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Ich schaue mir das Bild dieses Mannes an . Und was sehe ich ? Einen aufrechten Bürger , der in einem hohen Sozialsstatus agierend , zuvorkommend und hilfsbereit zu wirken versucht. Und was geschieht ihm ? Er wird verunglimpft und angegegriffen von Menschen , die in der Gemeinschaft der Kläffer ihr bischen Heil suchen . Niemals in der Lage, die riesige Verantwortung eines solchen Job`s , jemals selbst schultern zu können .. Wie doof ! Eines Tages sehen sie sich die Nr. vielleicht selbst wählen . Und dann ? Wie peinlich !!! WAU !

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Sitze gerade als hauptberuflicher Sanitäter im Nachtdienst. Natürlich müssen wir, aber doch auch alle anderen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, ...) immer "aufpassen", wenn wir mit Sondersignal unterwegs sind. ABER: Jeder andere Verkehrsteilnehmer lernt es in der Fahrschule, was diese Signale bedeuten. Im Falle einer Entscheidung gegen den Notarzt, sollten alle Fahrer von Blaulichtfahrzeugen auf Einsatzfahrten in Zukunft und zum Eigenschutz vor solchem Unsinn die Sondersignalanlage ( Blaulicht, Martinshorn) im Grunde nicht mehr benutzen.

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Blaulicht und Martinshorn = Sonderrechte .... und wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten nähert, so hat man sich quasi in Luft auf zu lösen. Sowas kann es nur in Deutschland geben, das ein Fahrer eines Einsatzfahrzeugs, welches mit Sonderrechten unterwegs ist angezeigt wird. Das ist echt lachhaft. Jede Anzeige hätte normalerweise umgehend fallen gelassen werden müssen. Sollte es im prozess negativ für den Fahrer ausgehen, dann wäre es nur verständlich wenn in Zukunft alle Einsätze ohne Sonderrechte gefahren werden, denn man riskiert ja immer den Führerschein ... typisch Deutschland

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2.5

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Mehr als einmal habe ich Wettrennen mit Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeugen erlebt. Schnell noch in die Lücke vor mir, Freie Fahrt für "freie" Bürger ? Blaulicht, auch alleine, sollte immer freie Fahrt für dieses bedeuten.Zum Spaß dürften damit die wenigstens auf unseren Straßen unterwegs sein.Wer sich hier abgedrängt fühlt, dürfte dies wohl kaum begriffen haben. Und dann noch auf §1, also auf sein angebliches Recht berufen, stellt schon eine eigenartige Rechtsauffassung und Einstellung zum Leben vor allem der anderen dar.Hoffentlich muss er nicht selber mal auf Hilfe warten.

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Retten und Helfen

Warum habe ich unterzeichnet: - Nicht weil ich die Justiz durch eine "Volksjustiz" ersetzen will - Aber ich will zum Nachdenken anregen, ob eine solche "erste" Entscheidung vollständig und umfassend geprüft wurde - weil ich befürchte, dass auf einmal Rettungskräfte (ich überzeichne) gesonderte Dokumentationstrupps mitlaufen lassen müssen, um ihr Handeln in Notfällen ausreichend zu dokumentieren zu müssen, d.h. beim Anmarsch erst prüfen, ob der Dokumentationstrupps vorausgeeilt ist. Das kann wohl nicht sein. Was ist der Zweck von "Retten und Helfen"!

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Jede Einsatzfahrt ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, daher gibt es für diese Fälle Sonderrechte und daher werden die entsprechenden Fahrer speziell ausgebildet. Was also tatsächlich ein "gefährlicher Eingriff" über das Maß des Einsatzes hinaus ist, kann ein Laie in Schrecksituation nicht bewerten - erst recht nicht, wenn vom anderen beteiligten Fahrzeug die Notfallsituation offensichtlich nicht erkannt wurde. In diesem Fall liegt die Verantwortung für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr beim beteiligten Verkehrsteilnehmer. Eine Verurteilung des Einsatzfahrers

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Ich denke derjenige/diejenige, der/die den NA angezeigt hat, war bisher noch in keiner Situation, in der er/sie selbst auf Hilfe angewiesen war. Ich wünsche ihm/ihr auch nicht, dass er/sie jemals in die Lage kommen wird, dass sein/ihr Leben oder das vom Partner oder den Kindern von einem rechtzeitig eintreffenden Notarzt abhängt - der aufgrund dieses Urteils sich dann aber strikt an die StVo hält und leider nicht rechtzeitig eintreffen wird.

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2.5

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Echter Schaden sollte zugrunde liegen.

Aus meiner Sicht sollte eine Beurteilung einer Einsatzfahrt nur dann stattfinden, wenn ein messbarer Schaden (Personen- oder Material) entstanden ist. Wie soll ansonsten die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs ermittelt werden? Vollbremsung vs. Ersticken: ok oder nicht? Mittlere Vollbremsung vs. mögliches Ersticken: ok oder nicht? Das ist in der Praxis nicht zu machen. Ich musste selber schon einmal voll bremsen, weil mich ein LKW geschnitten hat und der nachfolgende PKW fuhr mir auf. Als ich den LKW Fahrer anzeigen wollte bekam ich von der Pol. nur zu hören: Wieso? Ist sich doch ausgegan

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Notarzt

Ich selbst war schon einmal in einer lebensbedrolichen Situation mir könnte das Leben nur durch schnelle Hilfe gerettet werden. Schon vorher war es für mich selbstverständlich sofort Platz zumachen. Ich hoffe das aus der Sache nicht die Konsequenz entsteht lieber langsamer als ohne Führerschein. Ich hoffe für den Kläger das er oder noch schlimmer seine Angehörigen nie in die Situation kommen einen Notarzt zu benötigen. Aber wahrscheinlich wird er dann den Notarzt verklagen weil er zu spät gekommen ist.Was für eine verkommene Moral.

Quelle: Ich

2.5

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Zu den Kommentaren, dass auf Google Maps die Straße keinen Seitenstreifen hat: Guckt euch doch mal unten rechts den Vermerk an, wie alt diese Bilder sind. Dass ich jederzeit bremsbereit zu sein habe, und wie man sich in einer Notfallsituation verhält, lernt man beim Führerschein. Einsatzkräfte können ohne Sonderrechte oft nicht zeitig agieren, und da liegt es eben an uns, vernünftig zu sein und Platz zu machen.

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2.5

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Verhältnismäßig

Jeder der Sonderrechte in Anspruch nimmt weiß das er mit einem Bein im Gefängnis steht. Im Gesetz steht aber auch klar geschrieben das eine "Gefährdung" anderer ausgeschlossen sein muss. Da es sich bei diesem Fall "nur" um eine Nötigung handelt, steht dieses Strafmaß nicht im Verhältnis. Eine Verwarnung des Arztes würde also absolut ausreichen. Die Verhältnismäßigkeit: Ein Kinderleben gerettet und dabei eine Nötigung in Kauf genommen zu haben, sollte von einem Staatsanwalt nicht unbeachtet gelassen werden. Auch wenn es nicht 100%ig war, er hat ein Kinderleben gerettet.

Quelle: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html</a>

2.5

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StVO 1 (2)

StVO § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Absatz 2 gilt nicht nur für den Notzarzt, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, wenn Einsatzfahrzeuge unter Blaulicht agieren, sie dürfen nicht behindert werden, also Tempo vermindern, rechts ranfahren! Zusätzlich ist das gesunder Menschenverstand, dass ich Einsätze als Nichtbetroffener nicht behindere.

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Weil ich in einer verehrsmäßigen Sondersituation Platz zu machen habe, also darauf reagieren muß. Wenn der Raum eng ist, überfahre ich auch jede Linie, Straßenkante und umfahre sogar eine rote Ampel vor mir, wenn dafür Platz wird. Wie oft gesehen, glaube ich manchmal, Leute vergessen plötzlich, wo ihr Lenkrad sich befindet. Immer noch sollte hierfür Recht im Sinne der Allgemeinheit angewendet werden und nicht das 'Gefühl' eines Einzelnen dominieren.

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Bußgeldkatalog

Ich finde das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Fall extrem bedenklich. Das Aufkommen im Straßenverkehr wird täglich mehr, der "Respekt" der Autofahrer vor §38 StVO immer geringer. Gerade in der Notfallmedizin wird heute immer weniger in Stunden oder Minuten gerechnet, man findet in anerkannten Versorgungssystemen Rechnungen in Sekunden (z.B. Beginn von Reanimationsmaßnahmen) Sieht man sich den Bußgeldkatalog an, so ist die Strafe für einen Verstoß gegen §38 StVO geradezu lächerlich - wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit z.B. zur Nutzung eines Mobiltelefons?

Quelle: Bußgeldkatalog Tatbestand Nr. 138112

2.5

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Sachlich hat der Notarzt klar Sonderrechte.Fahrzeugführer des Rettungsdiensts dürfen sich über die Regeln der StVO hinwegsetzen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Hier ist folglich die Inanspruchnahme des Sonderrechts fahrzeuggebunden. Stvo §35 (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Und nun solte Sachlich Kalrgestellt werden was Schuldvorwurf exakt ist

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2.5

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Ich sehe es als nicht richtig an, dem NA den Führerschein zu entziehen. Jedoch sollte sich Herr Hatz vielleicht auch einmal selber an den Kopf fassen und sich fragen, ob eventuell etwas falsch gelaufen ist. Was bringt es dem NA, wenn er auf der Anfahrt selbst verunglückt und seinem Patienten dann doch nicht helfen kann. Sonder- und Wegerechte sind kein Freifahrtsschein und sollte somit mit Bedacht angewendet werden.

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2.3

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Warum wurde der Strafbefehl zurückgezogen? Dies dürfte die klassische Vorgehensweise sein, wenn etwas vertuscht werden soll - also ein Urteil umgangen werden soll, zumal der Fall öffentlich wurde. Vielleicht sind es dieselben Argumente, die die Anzeige-Aufnehmenden und Strafmaß-Erlassenden auch ohne entsprechende Spuren im Bankett zur Vorgehensweise veranlassten - nun dürfte vermutlich der egozentrische Kläger geschützt werden, damit dieser sich nicht selbst wegen Behinderung der Einsatzkräfte verantworten muss. Dieses Verhalten vertuscht und klärt nicht, soll vermutlich auch nicht!

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1.7

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Natürlich ist es gefährlich wenn ein Retteungswagen mit überhöhter Geschwindigkeit zum Einsatzort "rast", aber genau um diese in meinen Augen annehmbare "Risiko" zu entschärfen, haben diese Blaulicht und Martinshorn. Es werden durch diese Risiken mehr Menschenleben gerettet statt gefährdet noch genommen. Heutzutage ist es schon schlimm das sich einige durch was auch immer "bedrängt oder "eingeengt" fühlen. Kleingeister in meinen Augen. Kommen die mal selbst in so eine Situation wo sie Hilfe brauchen, denekne die gaaanz anders.. Komisch, oder?

Quelle: Selbst

1.7

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Als Rettungsassistent mit zahlreichen unfallfreien Fahrten mit Sonder- und Wegerechten muss ich sagen, dass ohne jegliche Schädigung eines Beteiligten ein solcher Fall abgelehnt werden muss. Es kann nicht sein, dass Retter für ihr Retten bestraft werden, bloß weil sich ein Verkehrsteilnehmer "bedroht" fühlt. Die Retter haben Sonder- und Wegerechte, weil sie für andere unterwegs sind. Für andere, die in Not sind. Und da haben die "bedrohten" Verkehrsteilnehmer sich zurückzunehmen. Im Sinne der Notleidenden.

Quelle:

1.7

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Es ist völlig egal, wie die Situation konkret aussah. Der RTW-Fahrer musste Leben retten. Das und nur allein das ist ausschlaggebend und offensichtlich war der angeblich Bedrängte nicht wirklich in Gefahr, sonst wäre der heute nicht mehr in der Lage gegen den Rettungsfahrer zu klagen. Wenn dieses Urteil zu Ungunsten des RTW-Fahrers fällt, dann könnt ihr alle eure eigenen Anspruch auf schnelle Hilfe vergessen. Dann werdet ihr zu Hause einfach allein sterben.

Quelle:

1.7

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Verkehrsrowdie

Wenn man um Einem zu Helfen zig Andere gefährdet läuft auch was falsch. Eine Einsatzfahrt ist immer eine Abwertung von Risiken, hier wurde wohl deutlich zu einseitig bewertet. Auch in Notsituationen gilt es zuerst mal weitete Gefährdungen auszuschlissen. Die Anzeigen sind gerechtfertigt und eine Verurteilung sollte helfen solche Raser aus der "Blaulicht an - Hirn aus"- Fraktion wieder auch den Boden der Realität zurückzuholen. Das sind keine Helfer, das sind bezahlte Verkehrsrowdies

Quelle:

0.8

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Freispruch natürlich, Beweismangel und Willkür

Es ist doch wohl eine absolute Frechheit von Menschen, die echt nichts anderes zu tun haben, als unsere wichtigsten Leute also Lebensretter anzeigen zu wollen. Was ist nur mit denen los? Absoluter Neid nur weil die mit Blaulicht eben schneller zur Arbeit kommen und andere Zeitdrängler nicht. Mensch lasst den Mann in Ruhe und seit froh das er so schnell vor Ort war um ein Menschenleben zu retten. Denken mache Anzeige ist alles oder was! Der Mann ist selbstverständlich freizusprechen!

Quelle:

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Ja toll, was anderes hätte es auch gar nicht geben können. Obwohl - so sicher bin ich mir da in Deutschland nicht. Und nun? Zitiert man jetzt den Anzeigesteller wenigstens mal zu einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung? Zumindest würde ich ihn zu einer Nachschulung in eine Fahrschule schicken! Noch besser wäre allerdings, es würde Name und Kennzeichen, sowie Fahrzeugtyp durchsickern. Dann könnte man ein Auge auf ihn haben und wenn er vergisst zu blinken, oder am Rechtsabiegegrünpfeil nicht vollständig anhält, oder vielleicht mit dem Handy am Ohr fährt oder, oder, oder. Immer schön anzeigen :-)

Quelle:

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Ist das Verhalten Dr. Hatzs in irgendeiner Art vergleichbar?

Wenn ich heute lese, dass Jürgen L. (Anwalt und Ex-CSU-Mitglied) zu 10.000 Euro Strafe und 2 Jahren Fahrverbot und 22 Monaten (Auf Bewährung) verurteilt wurde und dass weil er unter Alkoholeinfluss 3 Schwerverletzte und eine 15 Jährige getötet hat, dann fehlt mir jedes Verständnis für Gerechtigkeit! Jürgen L. hat noch zuvor im Überholverbot den Gegenverkehr gefährdet ist mit Fernlicht aufgefahren und hat am Steuer telefoniert. In Flensburg sind Rotlichtverstösse, mehrfache Geschwindigkeitsübertretungen mit bis zu 57 kmh und Überholverbotsüberholen eingetragen... ARME JUSTIZIA

Quelle: <a href="http://www.merkur-online.de/bayern/bewaehrungsstrafe-ex-politiker-nach-todesfahrt-4724528.html" rel="nofollow">www.merkur-online.de/bayern/bewaehrungsstrafe-ex-politiker-nach-todesfahrt-4724528.html</a>

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strafbefehl aufgehoben

an alle die sich nicht hinter den notarzt gestellt haben .... warum hat die generalstaatsanwaltschaft in münchen wohl den strafbefehl gegen den notarzt eingestellt ? ihr solltet mal eure einstellung überdenken .. oder gehört ihr zu den menschen die das gehirn aus haben wenn sie reden ? nachfolgend der link mit begründung warum der notarzt im recht ist <a href="http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/notarzt-noetigung-anklage-100.html" rel="nofollow">www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/notarzt-noetigung-anklage-100.html</a> der staatsanwalt und die anzeiger sollten nun ein verahren und eine dienstaufsichtsbeschwerde bekommen ..

Quelle:

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Anzeiger sekbst anzeigen!

Dass diejenigen, die den Notarzt angezeigt hatten, sich selbst nicht ordnungsgemäß verhalten hatten, geht aus der eigenen Anzeige hervor. Sie gaben an, abgedrängt worden zu sein. Hätten Sie aber, wie dies Vorschrift ist, dem entgegenkommenden Rettungsfahrzeug selbst sofort Platz gemacht, wären sie auch nicht abgedrängt worden. Es sollte daher noch eine Petition gestartet werden, nämlich die strafrechtliche Verfolgung der Anzeiger wegen Verstoßes gegen die Verkehrsordnung zu verlangen. Wer Rettungsfahrzeugen nicht sofort Platz macht, gefährdet das Leben anderer und gehört bestraft!

Quelle: Straßenverkehrsordnung

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na also, der Strafbefehl wurde zurückgenommen und somit können alle Paragraphenreiter und Negativkommentierer aufhören, Gegenargumente hervorzubringen. Alles klar, es war , wie erwrtet, total überzogen. Der Arzt muß nicht zahlen und behält seinen Führerschein und der Autofahrer soll mal in sich gehen und nächstes Mal Platz machen, wenn er Martinshorn hört und Blaulich sieht und auch an einer übersichtlichen breiten Straße mal einige Meter vor und hinter sich schauen, damit er auf 600m auch mal ein Rettungsfahrzeug sieht und nicht auf eine freie Fahrspur pochen muß.

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rechthaberische Verkehrsteilnehmer

Ich fahre mit dem Rettungswagen zu einem häuslichen Notfall. An der Einsatzstelle sind alle Parkplätze vor dem Haus belegt, so dass ich auf der Straße stehen bleiben muss und dadurch die Durchfahrt blockiere (Anmerkung: Es handelt sich um eine Nebenstr. und es gibt 2 parallel verlaufende Nebenstr. über die man die "Blockade" umfahren kann). Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat mich wegen "unsachgemäßem Parken mit Verkehrsbehinderung" angezeigt. Ähnlicher Menschenschlag könnte auch der Verkehrsteilnehmer im Falle des Notarztes gewesen sein.

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Strafbefehl aufgehoben

Rasender Notarzt wird nun doch nicht bestraft Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen einen Notarzt aus Neuburg aufgehoben. Der Mediziner war von Autofahrern angezeigt worden – wegen einer Blaulichtfahrt zu einem Kind in Lebensgefahr.

Quelle: <a href="http://www.welt.de/regionales/bayern/article137282342/Rasender-Notarzt-wird-nun-doch-nicht-bestraft.html" rel="nofollow">www.welt.de/regionales/bayern/article137282342/Rasender-Notarzt-wird-nun-doch-nicht-bestraft.html</a>

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Weil das in Zukunft jeden Notarzt daran hindern würde, sein Bestes zu geben um rechtzeitig helfen zu können. Da wäre die Justiz auch gefragt Rechtssicherheit zu schaffen. ... Ist analog der 1. Hilfe Leistung vor der sich deshalb ganz viele Menschen drücken oder zu drücken versuchen

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Augenmaß erforderlich

Es gibt leider kein schwarz-weiß Ich bin selbst Maschinist bei der Freiwilligen Feuerwehr. Bei SoSi-Fahrten hat man als Fahrer nur Bruchteile von Sekunden zeit zu entscheiden. Richter und Staatsanwalt haben Monate und auch Jahre Zeit. Das ist jedem SoSi-Fahrer bewußt. Deshalb: Wenn die Fahrweise unangemessen war und strrafbar, dann soll auch eine angemessene Strafe folgen. Alerdings eben angemessen! Ein halbes Jahr Fahrverbot und 4500€ Strafe halte ich für nicht angemessen, wenn es tatsächlich um ein Bremsen und Ausweichen auf den Standstreifen ging.

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Jetzt habe ich sehr oft gelesen, blaues Blinklicht anmachen, bedeutet keine freie Bahn. Ja das stimmt: Freie Bahn schaffen bedeutet es ganz bestimmt nicht, bei den vielen Fahrern die das gar nicht zulassen mit ihrer Fahrweise... sollte es aber eigentlich...denn dann würden die Einsatzfahrzeuge auch sicher und so schnell als möglich am Einsatzort ankommen...und das wäre doch von jedermann gewünscht!

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Echte Rowdys ungestraft

Ich wurde von einem "echten Rowdy" höchstriskant überholt und bedrängt auf einer Bundesstraße. Er wie ich saßen alleine im PKW. Ich erstattete Anzeige, die aus Mangel an Beweisen im Sande verlief. Mein "Rowdy" hatte weder Blaulicht noch sonst ein Vorrecht. - Soviel zum Unterschied Recht und Gerechtigkeit.

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FREISPRUCH - die Vernunft und wir haben gesiegt :-)

Quelle: <a href="http://www.focus.de/panorama/welt/online-petition-fuer-notarzt-er-raste-um-ein-kind-zu-retten-strafbefehl-zurueckgenommen_id_4463269.html" rel="nofollow">www.focus.de/panorama/welt/online-petition-fuer-notarzt-er-raste-um-ein-kind-zu-retten-strafbefehl-zurueckgenommen_id_4463269.html</a>

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Es ist zu wünschen, dass sowohl der anzeigende Autofahrer als auch der Staatsanwalt demnächst dringend Hilfe brauchen und keiner kommt, weil alle Sanitäter, Notärzte und Feuerwehrleute lieber zuhause bleiben als eine derartige Strafanzeige zu riskieren. Angezeigt gehört eigentlich der Autofahrrer, der sich hier "bedrängt" gefühlt hat, er hat mit Sicherheit den Rettungseinsatz behindert.

Quelle:

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Strafbefehl wurde zurückgenommen. Siehe Focus.de

Quelle: <a href="http://m.focus.de/panorama/welt/online-petition-fuer-notarzt-er-raste-um-ein-kind-zu-retten-strafbefehl-zurueckgenommen_id_4463269.html" rel="nofollow">m.focus.de/panorama/welt/online-petition-fuer-notarzt-er-raste-um-ein-kind-zu-retten-strafbefehl-zurueckgenommen_id_4463269.html</a>

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Es ist einfach nur beschämend wie sich manche Menschen verhalten. In Abwägung dieses Einsatzes ist es einfach nur das Letzte was hier betrieben wird! Sicher müssen sich Rettungskräfte trotz Einsatz umsichtig im Verkehr verhalten. Trotz allem gilt in Deutschland die Regelung Einsatzfahrzeuge „durchzulassen“ bzw. Rettungsgassen zu bilden. Ein bekanntlich altes Problem der Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Man sollte bedenken auch selbst in der Lage zu sein, in dem man auf die Hilfe des Rettungsdienstes oder dergleichen angewiesen ist! Einfach unglaublich was unsere Justiz so manches Mal verfolg

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Auch wenn ich nicht dabei war und nicht beurteilen kann, ob der NA oder der anzeigende Autofahrer gegen eine Vorschrift verstoßen hat, erscheint mir der Strafbefehl zumindest sehr fragwürdig und lässt ein gesundes Augenmaß vermissen. Selbst wenn sich der anzeigende Autofahrer subjektiv bedrängt gefühlt haben sollte, fehlt mir hier eine objektive Güterabwägung. Auch wenn es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt; es gibt Urteile, nach denen Angeklagte für eine fahrlässige Tötung als Unfallfolge eine geringere Strafe bekommen haben. Es ist kein Schaden entstanden, es wurde nur ein Kind gerettet!

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Happy-End

Möglicherweise gibt es doch noch ein Happy-End für den Neuburger Notarzt Alexander Hatz. „Gerade eben erreicht mich die Nachricht meines Anwaltes, dass der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zurückgenommen wird“, erklärte er heute Mittag auf seiner Facebook-Seite. „Das ist der absolute Oberhammer!“ Die Süddeutsche Zeitung hatte berichtet, dass sich der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz für den Fall interessiert und die Akten angefordert hat, um sich ein eigenes Urteil zu bilden. Möglicherweise gibt es nun eine Wendung in dem Fall. Helmut Walter, der Leitende Ingolst

Quelle: <a href="http://ingolstadt-today.de/lesen--strafbefehl09022015%5B14500%5D.html" rel="nofollow">ingolstadt-today.de/lesen--strafbefehl09022015%5B14500%5D.html</a>

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Wie war das noch einmal - wenn ich als Verkehrsteilnehmer Blaulicht und Sirene wahrnehme, bin ich bremsbereit oder reduziere meine Geschwindigkeit um Polizei/Feuerwehr/Rettungswagen durchzulassen. Oder es muss ein Gasse gebildet werden. Und wie war das mit vorausschauendem fahren oder mal in den Rückspiegel schauen - ach ein Einsatzwagen mit Blaulicht, leider nicht gehört da die Musik zu laut ist. Ja, für manche ist die Fahrschule schon lange her. Aber heute siegte LEIDER zu oft der Egoismus und wir müssen uns dann über die Rechtssprechung wundern.

Quelle:

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Eine Gefährung des Straßenverkehrs erfordert, dass der Täter "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" handelt. Dies setzt einerseits einen besonders schweren Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift und andererseits ein bewusstes Hinwegsetzen über Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern aus eigensüchtigen Gründen bzw. ein aus Gleichgültigkeit unbekümmertes und bedenkenlosen "Einfach-drauf-losfahren" voraussetzt. Entweder hat sich der Notarzt also wirklich anders als berichtet wird verhalten (dann aber auch keine "Signalwirkung" des Falls) oder aber er gehört tatsächlich freigesprochen.

Quelle: 315c StGB; BGHSt 5, 392, 395

2.4

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unzureichende Informationen, Berichte bisher einseitig

Kritische Stimmen zu diesem Vorfall muss man lange suchen, daher mache ich mir mal die Mühe. Aus meiner Sicht sind Berichterstattung und die Reaktionen darauf leider sehr oberflächlich. Eine echte Recherche oder Hintergrundinformationen zum Thema “Alarmfahrten” findet man fast nie oder es wird nur oberflächlich behauptet, bei Blaulicht in Sicht “muss” man “sofort” Platz machen. Ist das so? Ja, das stimmt. § 38 Abs. 1 StVO legt das so fest, aber: Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung zeigt auch folgendes: Da steht z.B. in § 35 (Sonderrechte) unter Absatz 5a: “Fahrzeuge des Ret

Quelle: <a href="http://blog.flaccus-hildesheim.de/2015/02/07/da-muss-man-doch-helfen" rel="nofollow">blog.flaccus-hildesheim.de/2015/02/07/da-muss-man-doch-helfen</a>

2.3

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Wer war dabei?

Wer gibt uns das Recht diesen konkreten Sachverhalt objektiv (bzw. juristisch) zu beurteilen? Waren wir dabei? Können wir das bewerten? Nein! Wir wissen konkret gar nichts über diese Situation, die einen Verkehrsteilnehmer zu einer Anzeige veranlasst hat. Vielleicht hat er ja recht. Vielleicht auch nicht. Durch die tendenziöse Berichterstattung des Sensationsjournalismus, lassen wir uns natürlich emotional gerne lenken. Ein Urteil aus der Ferne ist hier einfach völlig unmöglich! Abgesehen davon ist die Petitionsbeschreibung wirklich kurz und inhaltlich sehr dürftig ausgefallen.

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2.0

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Das Problem ist: Praktisch keiner weiß genau, wie der Fall konkret abgelaufen ist. Ist der klagende Autofahrer nicht zur Seite gefahren, weil er auf sein Vorfahrtsrecht pochte oder hat der Notarzt tatsächlich gefährdend gehandelt? Bitte klärt uns erst einmal detailliert über den Sachverhalt auf, dann kann man auch abstimmen. Denn prinzipiell bin ich schon dafür, dem Notarzt hier zu helfen, aber dafür muss man alle Fakten genau kennen.

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1.9

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Der Richter entscheidet, nicht das Volk. Deshalb keine Unterschrift. Allerdings habe ich lt. StVO bei entgegenkommenden Blaulicht an die Straßenseite zu fahren, ebenso wenn ich im Rückspiegel Blaulicht sehe. Wenn das Blaulicht-Fahrzeug aus mir unbekannten Gründen den Mittelstreifen teilweise überfährt habe ich kein Recht das Blaulicht-Fahrzeug zu zwingen auf seiner Spur zu bleiben.

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1.7

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Der Wert hoher Geschwindigkeiten wird häufig verkannt. Schnelles fahren und " freie Bahn " sind verschiedene Sachverhalte ! So wie sich Gefährdung und Nötigung sich auch von "Eile" und Sorgfalt unterscheiden, besonders die Gefährdung ist aber leicht zu beurteilen, leider fehlen hier die nötigen Parameter.

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1.7

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Die einseitege Berichterstattung in den Medien ermöglicht es kaum, den Fall für einen Außenstehenden beurteilen zu können. Natürlich ist der Rettungsdienst lebenswichtig, die Einschätzung möglicher Gefahren bei einem Einsatz muss aber trotzdem verhältnismäßig bleiben. Die Anzeige wurde nicht nur durch einen einzelnen Autofahrer vorgebracht, sondern auch durch einen Zeugen unterstützt.

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1.6

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Adressat

OK. Das macht mir jetzt ein wenig Angst. Demokratie auch direkte Demokratie hat was mit Politik, politischen Mehrheiten und Gesetzgebung zu tun. Rechtssprechung ist Angelegenheit der Justiz und NIEMALS des Volkes. +openPetition wird hier missbraucht! Diese Petition sollte entfernt werden, oder der Adressat geändert - Landtag z.B.

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1.5

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Aufklärung sehr wichtig - Petition so falsch

Sofern der NA im Rahmen gehandelt hat, ist dieser Freizusprechen, sofern etwas schief gelaufen ist, ist auch der Rettungsdienstleiter zu verurteilen. Es ist unverantwortlich, einen NA als Selbstfahrer zu entsenden. Bereits auf der Anfahrt ist der Fahrer, egal ob NA oder HvO oder wie auch immer, bereits mit der zu erwartenden Situation beschäftigt. Es sollte daher eine Petition für das 2´er - TEAM eingereicht werden. Nur deshalb mein contra

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1.5

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Ich fordere Parkplätze für uns Gaffer. Freie Sicht auf Unfallopfer! Feuerwehr im Löscheinsatz anzeigen wegen Verkehrsbehinderung und Straßenverschmuzung mit Löschwasser. Wie laut ist das Martinshorn ? Greift hier nicht endlich die Lärmschutzemmission. Polizei darf bei Verfolgungsjagden nur das zugelassene Höchsttempo fahren. Ironie aus. Das Urteil ist eine Schande für jeden Bürger!

Quelle: Schluß mit Sonderrechten

1.4

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DIESE PETITION HAT KEIN NUTZEN! Deswegen haben Einsatzkräfte immer noch das Problem, dass Sie nicht durchgelassen werden oder von anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. (wie im RTL Bericht beklagt) Es wäre sinnvoller eine Petition für die Rechts-Stärkung ALLER Einsatzkräfte in Deutschland durchzuführen! Die Petition ist abgeschlossen - nun? Für die anderen Notärzte, Sanitäter, Polizisten hat sich nichts geändert. Aber das beklagen doch die Bürger. Berufe die Leben retten müssen "Vorrang" haben. Lassen Sie bitte Recht und Unrecht dem Richter entscheiden.

Quelle:

1.3

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Schnelle Hilfe in Notlagen ist unbestritten wichtig. Daraus darf aber keine Gefährdung oder Schädigung anderer Personen entstehen. Daher dürfen Sonderrechte nach §38 StVOnur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genutzt werden (§38 (8) StVO). Wenn das Überholen nicht ohne Gefährdung möglich ist, dann dürfen die Sonderrechte nicht genutzt werden. Ganz ungeachtet, ob sich die gefährdeten Verkehrsteilnehmer falsch verhalten haben.

Quelle: StVO §38 (8)

1.3

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Blaues Blinklicht allein beteutet nicht freie Bahn schaffen!!!

schwieriges Thema....wir alle waren in der fraglichen Situation nicht dabei. Aber die Medalie hat zwei Seiten. Auf der einen Seite, ein Notarzt, der erfährt, das er zu einem Notarzteinsatz muss, bei dem es um Leben und Tod eines Kleinkindes geht, auf der anderen Seite, die Rechte aller anderen. Geschulte Fahrer wissen, das sie trotz Blaulicht und Einsatzhorn keine eingebaute Vorfahrt haben und das auf Einsatzfahrten auch eine Gefährdung anderer ausgeschossen sein muss, denn niemandem ist geholfen, wenn Rettungskräfte auf Eisatzfahrten selbst verunglücken. Sie müssen am Einsatzort ankommen.

Quelle:

1.3

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Die mögliche Lebensrettung für den Einen rechtfertigt nicht die mögliche Lebensgefährdung des Anderen. Zumal hier auch vergessen wird: Wäre es hier zu einem Unfall gekommen, wäre der Notarzt wohl sogar dazu verpflichtet gewesen, erstmal sich um die Verletzten vor Ort zu kümmern. Außerdem handelt es sich bei Blaulichteinsätzen um Sonderrechte - die natürlich immer einer Überprüfung unterzogen werden können und auch müssen. Auch bei Notwehr oder Nothilfe steht man immer mit einem Bein vor Gericht - zurecht, weil Missbräuche ausgeschlossen werden müssen. Hier ist es nicht anders.

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1.3

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§ 1 der StVO wird ganz bewusst nicht durch die Nutzung von Sonder- und Wegerechten außer Kraft gesetzt! Ganz bewusst darf zwar im Prinzip gegen fast jede Regel im Straßenverkehr verstoßen werden - nicht jedoch, wenn man damit andere gefährdet! Und um das plastisch zu machen: Was bringt es mir, wenn ich Sekunden (mehr ist es nicht) schneller beim Patienten ankomme, dafür aber das Risiko eingehe, dass ich mir noch einen weiteren Patienten baue? Oder gar selbst verunglücke und damit keinem geholfen ist? Nebenbei: Die Staatsanwaltschaft hat validere Fakten, also nicht vorschnell Meinung bilden!

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1.3

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Zweck der Petition

Was ist überhaupt Zweck der Petition? Der bayerische Landtag kann ja auf das laufende Verfahren aus Gründen der Gewaltenteilung eh keinen Einfluss nehmen. Und die in Rede stehenden Gesetze, auf deren Veränderung eventuell hingewirkt werden könnte, sind alles Bundesgesetze.

Quelle:

1.2

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Recht, Rechtsempfinden

Eine Petition kann kein geltendes Recht beugen. Es wird wohl auf eine Entscheidung des Gerichts - in Zweifel auch über mehrere Instanzen - hinauslaufen. Grundsätzlich gilt aber nunmal, dass Recht und Rechtsempfinden nicht immer parallel laufen müssen.

Quelle:

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So ganz ohne Hintergrundinformationen kann man da nicht so pauschaliesieren. So viele Faktoren sind zu berücksichtigen. Warum hat der Ankläger so reagiert wie er reagiert hat? War die Geschwindigkeit zu hoch? Fühlten sich andere Verkehrsteilnehmer bedroht - Einsatz hin oder her? Mutter und Kind verunglückt - Unfall mit Todesfolge verursacht durch zu schnelles Fahren zu einem Not-Einsatz? - bei so einer Schlagzeile würde die Petition vielleicht anders ausfallen? FAZIT: Bevor man urteilt - erstmal genau in Erfahrung bringen was passiert ist.

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Dass es eine so hohe Strafe bei einem bisher Unbescholtenem gegeben hat, stimmt mich nachdenklich, zumal auch ich schon Fahrten erlebt habe, bei denen ich dem Fahrer sagen musste, dass niemand etwas davon hat, wenn wir nicht ankommen. Es ist ja durchaus menschlich, dass einem die Gäule durchgehen können, und insbesondere dann, wenn es sich um Kindernotfälle handelt, wie die meisten in dem Job wissen. Aber natürlich rechtfertigt das keine vermeidbare Gefährdung Anderer. Letztlich waren wir alle nicht dabei und können nur auf unser Rechtssystem vertrauen; des Weiteren besteht sicher auch noch d

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Sinnfreie Petition. Rettungskräfte dürfen im Einsatz nicht rücksichtslos andere gefährden. Wenn dies aber nachgewiesen werden kann, hagelt es Strafen. Bsp. s. Link

Quelle: <a href="http://regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.news.252299.rettungswagen-auf-sonderfahrt-verursacht-unfall-mit-sachschaden---niemand-verletzt---schaden-in-hoehe-von-zirka-10.000-euro.html" rel="nofollow">regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.news.252299.rettungswagen-auf-sonderfahrt-verursacht-unfall-mit-sachschaden---niemand-verletzt---schaden-in-hoehe-von-zirka-10.000-euro.html</a>

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Einsatz mit Kopf

Ich gehe mal davon aus, dass der Richter die StVo kennt und auch genau weiß was ein Sonderfahrzeug mit Blaulicht darf, oder auch nicht darf. Wenn jetzt ein Notarzt im Einsatz strafrechtlich belangt wird, was ja sicher nicht jeden Tag vorkommt, bin ich mir sicher er hat sich einen sehr groben Fehler geleistet. Auch Fahrer von Einsatzfahrzeugen dürfen eben nicht Alles und ich habe auch schon Situationen erlebt wo ich mir an den Kopf gelangt habe wie sich manche Einsatzfahrer aufführen. Noteinsatz gut und Recht, aber trotzdem mit Kopf und nicht mit Muskeln.

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Höchstrichterliche Urteile bestätigen immer wieder: Weder Polizei, noch Feuerwehr, Rettungsdienst oder selbstfahrende Notärzte haben das Recht, Leben auf Kosten der Gesundheit anderer zu retten. Es besteht aus gutem Grund auch bei Einsatzfahrten ein Gefährdungs- und Schädigungsverbot!

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Der Notarzt hat einen Strafbefehl erhalten. Das heißt es geht nicht um eine Kleinigkeit, sondern um eine Straftat. Ein Strafbefehl wird nur erlassen wenn der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Es müssen also schon ziemlich überzeugende Argumente gegen den Herrn sprechen. Wenn er andere gefährdet hat, dann muss er dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Es kann nicht sein, dass er um einen einzelnen zu retten viele andere auf der Anfahrt gefährdet.

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Ich muss sagen ich hätte natürlich sofort rechts angehalten und bin für diese Petition, aber ich schreibe bewusst dieses Contra, damit sich die Befürworter auch einmal mit der genauen Situation außeinandersetzen. Im Bericht beim Donaukurtier und der SZ wird deutlich, dass es keinen Seitenstreifen gab, der Fahrer musste aufs Bankett ausweichen. Also der unbefestigte Streifen auf dem alle 50 m ein Katzenauge steht. Ich kenne genug Straßen, da ist dieser Streifen nicht breit genug für ein Auto. Ich will gar nicht wissen wie sich die Fahrer hinter mir verhalten, wenn ich dort anhalten muss.

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Bei der Fahrt mit Sonder- und Wegerechten muss man auch auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen und deren Fehler rechnen. Man kann nicht fahren wie ein Irrer. Und wenn sich schon zwei Fahrer melden und dies zur Anzeige bringen ist das höchst auffällig.

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Zitat aus dem Petitionstext: "Unterstützt die Petition, damit Einsatzkräfte, die sich korrekt verhalten haben, nicht bestraft werden," Soso, und wer weiß hier sicher, dass der betreffende Notarzt sich korrekt verhalten hat? Wie wäre es damit, es einem Gericht zu überlassen dies zu beurteilen, als Alternative zur emotional gelenkten Ferndiagnose?

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1.0

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Was für ein Schwachsinn. Das Gericht entscheidet nach der mündlichen Verhandlung, nicht aufgrund irgendwelcher RTL-BIld-Berichterstattung. Keiner der hier schreibenden hat auch nur den blassesten Dunst, wie der Sachverhalt tatsächlich war. Aber jeder Pfosten hat eine Meinung dazu. Herzlichen Glückwunsch du total unfähiges Volk. Beschwert euch doch bitte dann auch hinterher, wenn der Richter sich nicht an seine örtlichen Politiker wandte um das Urteil mit dem Volk "gerecht" werden zu lassen, so wie einst Herr Hoeneß. Einfach unglaublich wie diese Herde jedem Mist hinterherläuft. :D

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0.9

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Die Anklage ist richtig. Entscheiden soll die Justiz.

Die Anklage ist richtig. Eine Fahrt mit Sonderrechten darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Dies ist Regel Nummer Eins, die jedem Rettungssanitäter, Feuerwehrmann und Polizisten am ersten Tag beigebracht wird (ja, auch mir; ich weiß wovon ich spreche). Laut Bericht musste der entgegenkommende Verkehrsteilnehmer scharf abbremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Da darf die Justiz sehr wohl prüfen, ob besagter Notarzt verhältnismäßig gefahren ist. Was wenn besagter Arzt einen Frontalcrash mit Todesfolge verursacht hätte? Die Berichterstattung ist hier zu einseitig und reißerisc

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0.9

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Verhältnisgemäß?

Der Grundsatz der StVO - Niemand darf im Straßenverkehr gefährdet werden. Ein Grundsatz, der auch für Einsatzfahrzeuge gilt. Wir wissen nicht, was sich wirklich konkret zugetragen hat. Darum ist eine Bewertung nicht möglich. Vielmehr sollte die Grundsatzfrage aufgestellt werden, ob man Fahrern von Einsatzfahrzeugen, überhaupt den Führerschein entziehen sollte, oder eine Geldstrafe ausreichend ist. Um das zu erreichen, bedarf es aber einer Onlinepetition beim Deutschen Bundestag.

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0.8

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Beurteilung der Sorgfaltspflicht

Können Petitionsunterzeichner darüber befinden, ob der Notarzt sich gemäß der obliegenden besonderen Sorgfaltspflicht verhalten hat? Eine Petition zur Beeinflussung eines richterlichen Urteils? Wir leben in einem Rechtsstaat, hier werden Urteile nicht zur Abstimmung gestellt. Ich nehme an, jeder Unterzeichner ist Augenzeuge und in der Lage die Situation qualifiziert zu beurteilen.

Quelle: §35 Abs. 8 StVO

0.7

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Two sides to every story... Gibt ein Statement von dem wo er erklärt, dass er sich den Weg mit Fernlicht, Lichthupe und Sonstigem - wie immer!! - frei gemacht hat um andere zu warnen. Wenn der seit Jahren so unterwegs ist und andere in den Straßengraben jagt, gehört ihm das Handwerk gelegt! Notfall hin oder her, Ein solches Verhalten ist nicht zu rechtfertigen. Ich hab auch 20 Jahre Erfahrung, bin straßenverkehrstechnisch auch kein Engel und weiß wovon ich spreche - es ging bei tausenden von Einsätzen noch NIE um 2 Minuten.

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0.7

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Das Strafrecht ist abstrakt, der Richter wendet an.

Letztendlich geht es hier um die rechtliche Würdigung einer Straftat, wahrscheinlich insbesondere um den § 315c StGB. Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl beantragt, das Gericht hat diesem stattgegeben. Nun kommt es zur Hauptverhandlung. Häufig wird hier geschrieben, dass niemand zu Schaden gekommen ist. Dies fordert der § 315c StGB nicht, hierfür reicht bspw. bereits eine Gefahr für Leib oder Leben. Ob der Beschuldigte den Tatbestand des § 315c StGB erfüllt hat und dabei rechtswidrig und schuldhaft handelte, sollte dem Gericht in der Hauptverhandlung überlassen werden.

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0.7

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Grundsätzlich hat so einen Fall ein Gericht zu klären! Und keine Petition die es nur gibt weil RTL auf den Fall aufmerksam geworden ist. Das Gericht hat zu klären, ob die beiden Fahrer in den Autos wirklich lebensbedrohlich bedränkt worden sind. Ist dies nicht der Fall gewesen, wird eseinen Freispruch geben anderen Falls war es natürlich eine illegale Situation. Es ist nicht erlaubt anderes Leben zu gefärden um eines zu Retten dies wäre natürlich eine Straftat.

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0.7

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Aus der Petition geht nicht ansatzweise hervor, worum es überhaupt geht. Wer ist dieser Alexander Hatz, was hat er getan und warum ist er angeklagt? Und weiter: welchen Einfluss soll eine Petition auf den Ausgang eines Straf(?)verfahrens habe? Ich hoffe mal gar keinen!

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0.5

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Sonder-/Wegerecht

Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Sonder- und Wegerechte entbinden nicht von Haftungs- und Sorgfaltspflichten. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein !!!

Quelle: StVO

0.5

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Bin selbst dabei. Hier weiß keiner genau was los war, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden. Wenn der Mensch ordentlich gefahren ist wird er freigesprochen, wenn eine Gefährdung vorlag nicht. Wir sprechen hier kein recht, von daher ist diese Petition sinnlos. Komischerweise ist man hier schnell dabei, beim Grünen Blinklicht für die BOS unterschreiben aber kaum Leute

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0.5

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Der Vorwurf ist der, dass der Notarzt die an die Sonderrechte geknüpfte Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verletzt hat - u. U. vorsätzlich (nämlich dann, wenn die beiden Autofahrer keinen Platz gemacht haben). Wenn das stimmt, ist die Bestrafung richtig.

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0.5

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Sinnfreie Petition. Rettungskräfte dürfen im Einsatz nicht rücksichtslos andere gefährden. Wenn dies aber nachgewiesen werden kann, hagelt es Strafen. Bsp. s. Link. Wer der hier anwesenden war dabei und kann guten Gewissens das Gegenteil behaupten?

Quelle: <a href="http://regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.news.252299.rettungswagen-auf-sonderfahrt-verursacht-unfall-mit-sachschaden---niemand-verletzt---schaden-in-hoehe-von-zirka-10.000-euro.html" rel="nofollow">regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.news.252299.rettungswagen-auf-sonderfahrt-verursacht-unfall-mit-sachschaden---niemand-verletzt---schaden-in-hoehe-von-zirka-10.000-euro.html</a>

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Gleich zwei Anzeigen...

Es ist schwierig einen Sachverhalt zu beurteilen den man nicht mit eigenen Augen gesehen hat. Was ich allerdings sehe ist das rührseilige ZUrschaustellen das kleinen Kind und ja es ist es allemal wert wert ein Risiko einzu gehen um eine Menschenleben zu retten, wenn dabei aber andere massiv gefährdet werden stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Notarzt fuhr bereits meherere 1000 Einsätze, ohne Beschwerde. Wie muss er also jetzt gefahren sein wenn sich gleich 2 Menschen dagegen beschwerd haben? Auch die Polizei bricht Einsätze ab wenn die Gefährdung der Allgemeinheit zu hoch ist.

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Allein die verkümmerte Darstellung und abgeplattetter Wortlaut dieser Petition ist ein Witz. Darf man anfragen, was der Blödsinn soll? Der Herr von Doktor wird es doch wohl noch fertig bringen, sich für irgendwelche verzapfte Dummheit zu rechtfertigen. Oder soll dem offenbar verkehrstechnisch eher rüden, als geeignetem --wobei man bedenken mag, wofür er überhauot geeignet sein will- Gesellen das AUCH NOCH abgenommen werden

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0.5

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Gefährdung ist auszuschlie0en

Wenn ein Einsatzfahrzeug auf solch einer geraden Straße auf der linken Seite fährt und sich darauf verlässt, das der entgegenkommende Verkehr ihn schon sehen wird, ist das nun mal nicht zu rechtfertigen. Bei einer Einsatzfahrt ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Es kann ja nicht sein, dass um ein Leben zu retten, andere gefährdet werden. Z.B, in Hamburg mit tödlichen Ausgang für den Fahrer, den das Einsatzfahrzeug die Vorfahrt genommen hat.

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Zum Glück entscheiden in Deutschland Gerichte über Schuld und Unschuld und kein RTL Televoting. Nur weil die StVO beim Blaulichteinsatz ignoriert werden kann, ist dies kein Freibrief für eine Gefährdung anderer Menschenleben. Was im Rahmen des gesetzlich erlaubten nicht machbar ist, geht halt nicht! Und wer sich dagegen widersetzt und das Leben anderer Personen riskiert muss mit den Konsequenzen leben.

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Niemand war bei dem Vorgang dabei. Eine bloße Anschuldigung eines Autofahrers dürften für einen Strafbefehl nicht ausreichen. Die Staatsanwaltschaft wird sich sicherlich etwas dabei gedacht haben und die Vorwürfe dürften entsprechend schwerwiegen. Man kann den Menschen nur raten, nicht die Meinungsbildung der Bild zu verfolgen, sondern das Gehirn selbständig zu benutzen

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RettAssGes

Die meisten die hier unterschreiben wissen nichts davon was passiert ist. Und schon gar nicht was eine korrekte Einsatzfahrt ist. Dazu gehört das Signalton und Lampen an sind, beim queren von Kreuzungen und roten Ampeln, und jetzt beobachtet mal was draußen so los ist.

Quelle: Stvo

0.3

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Dass es nichts bringt, wenn der Rettungsdienst Leben gefährdet um anderes Leben zu retten sollte klar sein. Nach zehn Jahren Arbeit beim RD, in dem ich nie etwas von einer Anzeige nach einer Einsatzfahrt gehört habe, verwundert es mich schon sehr, dass es nach einem einzigen Einsatz gleich zwei Anzeigen gab. Ich kann nicht glauben, dass diese vollkommen aus der Luft gegriffen sind!

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Auch ich bin schon von Rettungskräften in Gefahr gebracht wurden ,deshalb muß das Gericht entscheiden und nicht wir wo nicht dabei waren für alle pro schreiben ,was würden Sie schreiben wenn bei einer Einsatzfahrt ihr Kind überfahren wird .leider setzt bei einigen Einsatzkräften das Gehirn aus sobald Sie Blaulicht einschalten .

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Es ist nicht unsere Aufgabe ohne Aussagen der Gegenseite darüber zu urteilen, ob Herr Hatz korrekt gehandelt oder ob er eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer war. Es ist schließlich schon sehr komisch, dass zwei Verkehrsteilnehmer sich so gefährdet sehen, dass sie Strafanzeige erstatten - oder haben die kurz danach angehalten und sich abgesprochen? Und selbst wenn sich die beiden Autofahrer falsch verhalten haben, erlaubt das keineswegs eine Gefährdung! Bei einem Unfall auf der Einsatzfahrt gewinnt niemand - dann lieber 2 Minuten länger brauchen, als zu verunfallen.

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Es ist doch allgemein bekannt, dass überhöhte Geschwindigkeit und rücksichtsloses Fahren keinen Zeitvorteil bringen. Das sollte auch Hatz bekannt gewesen sein. Für seine nicht gerade altruistischen Motive (gut bezahlter Mediziner wollte hier und jetzt seine Arbeit erledigen) das Leben und die Gesundheit anderer zu gefährden, ist egoistisch und nicht entschuldbar. Die Justiz hat sich mal wieder blenden lassen.

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Es erschreckt doch extrem, welch massenhafte Fürsprecherschaft sich trotz offensichtlich äußerst ungenügender Fakten bezüglich des objektiven Ablaufs genannten Vorfalls zusammenrottet. Man darf mir verzeihen, aber ich denke unweigerlich an filmisch inszenierte Katastrophe namens "Fleisch für Dr. Jackson". Bitte überprüfen Sie doch mal alle Ihre Beweggründe, Rettungsintentionen, berufliche Eignung, Auffassung...etc. (es könnte schnell in den falschen Hals geraten, dass einige Retter insbesondere wegen Kindern auch Spiegel usw. rammen und abfahren)

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Rettungsfahrt ist kein Freibrief!

Niemand außer den beiden Betroffenen und evt. Zeugen weiß, was sich genau zugetragen hat. Das zu klären ist Sache der rechtsstaatlichen Organe! Es kann auch nicht sein, das rechtstaatliches Agieren von Internetvoten abhängt bzw. darauf zu reagieren hat! Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass ich schon zahlreiche Situationen von Notarztfahrten erlebt habe, bei denen Unbeteiligte durch deren völlig überzogene (Rettungs-) Fahrweise unbeteiligte Personen nicht nur gefährdet, sondern auch verletzt wurden! Z.B. Überholen einesSchulbusses innero. mit ca. 80 km/h auf Zebrastreifen usw.

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Augenmaß erforderlich

Es gibt leider kein schwarz-weiß Ich bin selbst Maschinist bei der Freiwilligen Feuerwehr. Bei SoSi-Fahrten hat man als Fahrer nur Bruchteile von Sekunden zeit zu entscheiden. Richter und Staatsanwalt haben Monate und auch Jahre Zeit. Das ist jedem SoSi-Fahrer bewußt. Deshalb: Wenn die Fahrweise unangemessen war und strrafbar, dann soll auch eine angemessene Strafe folgen. Alerdings eben angemessen! Ein halbes Jahr Fahrverbot und 4500€ Strafe halte ich für nicht angemessen, wenn es tatsächlich um ein Bremsen und Ausweichen auf den Standstreifen ging.

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Völlig ungeklärt ist doch, warum der Notarzt überhaupt die Gegenfahrbahn benutzen musste. Es war also ein Fahrzeug vor ihm, das offenbar zu langsam fuhr, aber nicht ausgewichen ist, um den Notarzt vorbei zu lassen oder nicht ausweichen konnte. Der Notarzt hat die entgegenkommenden Fahrzeuge gesehen, denn für ihn war die Sicht genauso frei wie für seinen Gegenverkehr und hat sich entschieden zu überholen. Mit dieser Entscheidung hat er sein eigenes, das Leben des Kindes und der entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer gefährdet und bei einem Unfall wäre niemandem geholfen.

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Rechte im Rettungsdienst

Das durchlesen dieses Artikels wäre ev. ganz hilfreich. <a href="http://www.recht-im-rettungsdienst.de/de/im_einsatz/strassenverkehrsrecht_teil_1/sonderrechte_und_wegerecht/sonderrechte/" rel="nofollow">www.recht-im-rettungsdienst.de/de/im_einsatz/strassenverkehrsrecht_teil_1/sonderrechte_und_wegerecht/sonderrechte/</a>

Quelle: <a href="http://www.recht-im-rettungsdienst.de/de/im_einsatz/strassenverkehrsrecht_teil_1/sonderrechte_und_wegerecht/sonderrechte/" rel="nofollow">www.recht-im-rettungsdienst.de/de/im_einsatz/strassenverkehrsrecht_teil_1/sonderrechte_und_wegerecht/sonderrechte/</a>

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Stichwort

Obwohl es für mich unstrittig ist, dass Rettungsdiensten bei Verwendung von Martinshorn und Blaulicht stets Vorfahrt zu gewähren und ggf. rechts ranzufahren ist, stellt sich für mich die Frage, wie lang die Strecke tats. für den Gegenverkehr für Reaktionszeit und Bremseinleitung war. Nach dem Beitrag bei n-tv kann m.E. der Notarzt (ortsauswärts fahrend) frühestens max. 100m vor dem Ortsschild gesehen werden (leichter Kurvenbereich). Die Gerade schätze ich gem. der Leitpfosten auf ca. 200-250m. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit des Notarztes von ca. 90km/h und des Gegenverkehrs von 100km/h

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Sondersignal

Ist der Notarzt überhupt selbst gefahren? Wäre ungewöhnlich, normalerweise hat er einen Fahrer.... Es gibt eine StVO, in der ist alles geregelt, auch das Fahren mit Sondersignal. Ich fahre selbst auf der Arbeit mitunter einen RTW, mir wird immer wieder eingebläut dass ich IMMER mit einem Bein im Knast sitze wenn ich mit Sondersignal fahre. Über die emotionale Sichtweise muß man nicht reden...

Quelle: Lothar Illig

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