Rechtssicherheit
„Wenn es möglich ist, ein Online-Angebot mit wenigen Mausklicks anzunehmen, widerspricht es den Erwartungen der Verbraucher, dass für die Beendigung eines Vertrages weitaus höhere formelle Erfordernisse (...) zu beachten sein sollen als für dessen Begründung. Eine solche Bestimmung an versteckter Stelle in AGB ist geradezu der Klassiker einer überraschenden Klausel.“ Recht hat das Gericht, und die Rechtssicherheit verlangt, diese offenbar strittige Ansicht zu kodifizieren.
Quelle: wacher Geist