Wirtschaft

Festlegung der Höchstmenge für Mentholaroma in E-Zigaretten-Liquid nicht unter 2%

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

163 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

163 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Die Tabakregulierung ist absurd. Tabak, den tödlichsten aller Stoffe lässt man unberührt. Der mobile Liquidverdampfer enthält keinen Tabak und er verbrennt nichts. Er ist in der Tabakregulierung deplatziert. Jegliche weitere willkürliche gesetzliche Modifizierung des Liquidverdampfers innerhalb der Tabakregulierung vergeudet wertvolle Ressourcen und nährt den falschen Eindruck in der Bevölkerung über die angebliche Gefahr des Dampfens für die Gesundheit. Das eine verschlingt Arbeitskraft, Zeit und Geld, das andere schadet obendrein der Verbesserung der Volksgesundheit.

Quelle:

0.0

1 Gegenargument
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Menthol, CLP

Menthol ist unbedenklich und nicht CLP-klassifiziert. Somit stellt sich die Frage warum für Menthol ein Grenzwert gesetzlich verankert werden soll, für andere Aromastoffe, von denen einige sehr wohl CLP-klassifiziert sind, aber nicht. Allenfalls könnte man die allgemeine CLP-Grenze von 3 % für H315 und H319 in Betracht ziehen. Die geforderten 2 % sind sachlich nicht zu begründen.

Quelle: Bernd Mayer

1.0

1 Gegenargument
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern