Prinzipiell ein heeres Ziel, jedoch oft nicht umsetzbar, da manchmal völlig unklare Hinterlassenschaften und laienhafte Testamente eine Bearbeitung innerhalb eines Jahres nicht möglich machen. Dies kann auch bei fachlicher Steuerung kaum gelingen z.B. bei Gebäuden mit Erbpachtverträgen oder Auslandsimmobilien, Kunstsammlungen usw. M.E. müsste eine generelle Grenze von 5 oder besser 10 Jahren als realistische Forderung gestellt werden.
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