Die Alters- und Reifestufe für Jugendstrafrecht herabsetzen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

16 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.


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Einzelfallentscheidung

Ich halte eine starre Altersgrenze für nicht zeitgemäß. Ein Unrechtsbewusstsein zu entwickeln, ist keine Frage des Alters! Die geistige und soziale Entwicklung von Kindern/Jugendlichen ist so unterschiedlich wie ihre genetische u. soziale Abstammung. Deshalb muss das eine Entscheidung im Einzelfalle sein. Man sollte die rechtlichen Grundlagen dahingehend ändern, dass in einem bestimmten Altersbereich die Frage der Schuldfähigkeit individuell festgestellt wird.

Quelle: Keine

3.6

1 Antwort

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Es solte verschiedene Kategorien der Straftaten geben; Vergewaltigungen, Mord, Erpressung, Diebstahl, etc. haben eine verschiedene Gewichtung. So sollten bei schweren Delikten auch unter 14 bzw. 1-Jährige durch rechtliche Konsequenzen abgeschreckt und ggf. abgehalten werden. Dasselbe gilt m.E. für das Jugendstrafrecht, was bei schweren Delikten für Heranwachsende keine Anwendung finden dürfte, sondern vielmehr das Erwachsenenstrafrecht hier wirken sollte. Die Schwere der Tat bei Schwerstdelikten erkennt schon ein 12-Jähriger, weswegen eine geringere bis keine Konsequenz falsch ist

3.4

2 Antworten

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Eltern

Gute Eltern / normale Eltern lehren ihren Kinden: "Du sollst nicht töten", und nicht: Du kannst ruhig töten, wirst bis 14 nicht bestraft dafür. Ein 14 jähriges "Kind" weiß genau was es tut, wenn es raubt, mordet, mobbt, andere bedroht oder beklaut. Sich aber hinter der Altersgrenze (bis 14 Jahren) zu verstecken, um Straftaten bewuss zu begehen, das muss sofort ein Ende haben! Weil auch Erwachsene Kinder unter 14 Jahren für Straftaten benutzen.

3.4

2 Antworten

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Volle Strafmündigkeit mit 13/14 .

Sie dürfen mit 18 bzw.16 Jahren Wählen! Dan sollen sie auch mit Frühestens 13/14 Jahren voll strafmündig sein.In dem Alter wissen sie genau was sie tun und haben bei der jetzigen Situation nichts zu befürchten. Wenn ich höre ,ein 21Jähriger wird nach dem Jugendstrafrecht verurteilt,da sehe rot,dass geht gar nicht! Also ,voll strafmündig ab 14.

3.2

2 Antworten

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Henkmasterrr

Wir sind persönlich dafür, dass das Jugendstrafrecht herabgesetzt werden sollte. Jedoch nur ab einem gewissen Maß sollte das Jugendstrafrecht herabgesetzt werden. Z.B das man von 8 bis 14 Jahren bei besonders schweren Straftaten oder sobald man mehrere kleinere Verbrechen begangen hat nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird. Denn in diesem Alter ist man sich wenn man solche Straftaten begeht schon bewusst was man tut. Doch wenn der Jugendliche seine Taten eingesteht und sich auch bewusst ist welche Konsequenzen das haben kann. ]Henkmasterrr

2.9

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