„diagnostischer oder therapeutischer Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen in der GKV“
Betr.: Diagnostik- und Therapie-Empfehlungen bei Zustand nach Zeckenkontakt und bei chronisch verlaufenden Multisystemkrankheiten durch Infektionserreger. http://www.xerlebnishaft.de/management_nach_zeckenkontakt.pdf So lange die wissenschaftliche Auseinandersetzung noch in vollem Gange ist, ist der Gemeinsame Bundesausschuss ungeeignet. Nach der Klärung im Wissenschaftsbereich erst können medizinische Leistungen selbstverständlich Bestandteil des GKV-Leistungskataloges werden. Beste Grüße http://www.wwwarchiv.de/wwwarchiv/anfang/huis/seite01.htm http://www.erlebnishaft.de/
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