Frage
Ich gehe von der Annahme aus, dass der Kanton Uferbauten und Liegeplätze (wie auch deren Gebühren) regelt. Wurde hier eine Regelung getroffen? An anderer Stelle in Nidau wird die Sanierung / das Ersetzen eines Zaunes innerhalb des 15m-Gewässerabstandes vom Kanton nicht bewilligt. Betroffener
Quelle: