Steuerzahler
Wem der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der Steuern zusteht (Bund) regelt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 105 und 106. Diese Steuern werden erwirtschaftet von der "arbeitenden Bevölkerung". Bei der Verteilung oder Verschwendung von Millionen hat diese Bevölkerung keinen Einfluss. Für diese verschenkten Millionen könnten Generationen eine gute Rente erhalten usw.
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