verfassungswidrig
Wenn nachweislich durch die Abschiebung das Leben, die Würde oder das Recht auf Unversertheit des betroffenen Menschen gefährdet sind, beispielsweise die Todesstrafe bei Muslimen, die zum Christentum konvertieren,ist eindeutig eine Abschiebung verfassungswidrig und muss ausgestzt werden und dem Betroffenen ist Asyl zu gewähren!
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