Grundsätzlich lobenswert, aber viel zu undifferenziert
Die Petition ist grundsätzlich lobenswert, jedoch sind die Ausfürhungen sehr undifferenziert. So ist z.B. zwischen legaler Steuergestaltung und illegaler Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Des Weiteren sind viele Vorschriften aufgrund des Steuergeheimnisses nicht zulässig. Sollte dies geändert werden, so würden sicher auch viele Unterzeichner es nicht gerne sehen, wenn ihr Nachbar alle Einkünfte und tw. Ausgaben einsehen könnte. Ebenso sind nationale Alleingänge tw. aufgrund der geltenden europäischen Grundfreiheiten ( z.B. der Kapitalverkehrsfreiheit) nur schwer bzw. gar nicht möglich.
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