Ligastatut - Lizenzierungsordnung
§12 - FRISTEN: Sofern für die Erfüllung einer Bedingung innerhalb einer Ausschlussfrist ei- ne Liquiditätsreserve als Guthaben auf einem Bankkonto der DFL zu stellen ist, ist die Frist nur gewahrt, wenn vor Ablauf der Frist die Gutschrift auf dem Konto erfolgt ist.
Quelle: Ligastatut 3. Liga §12 www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/15_Ligaverband_Ligastatut-3.pdf