die hinreichende ärztliche versorgung ist eines von vielen menschenrechten.also nicht allein sache d kvs. es ist auch eine frage der g-art.1u.2. augenärzte sollten daher innerhalb einer halben stunde erreichbar sein fussläufig .grundrechtssachverhalte sind aufgabe der staatlichen verpflichtung.die anstellung durch den landkeris wäre eine möglichkeit bei mitfinanzierungd. diesen,das land und den bund. medizinisch hineichende versorgung ist menschenrecht und grundrecht..wie gesagt.ebenso ist daher der mangel an diesen eine aufgabe der staatlichen grundrechtsverpflichtung.2 halbtagsjobs = eine p
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