Der Asylantrag wurde abgelehnt und anhand der bereits in Deutschland verbrachten 4 Jahre, ist davon auszugehen, daß diese Ablehnung letztinstanzlich gerichtlich bestätigt wurde. Ein Bleiben ist somit unmöglich und die Abschiebung unvermeidlich. Unser Asylsystem schützt Flüchtlinge, nicht aber Migranten, die keinen anerkannten Fluchtgrund haben. Da kann er noch so nett sein! Das Asylgesetz gibt klar vor, wer Asyl erhält und eine Ablehnung sollte/muss auch durchgesetzt werden!
Quelle: Marita