Was muss ich beim Starten einer Petition beachten? Wie finde ich Unterschriften für meine Petition? Wie werde ich vom Parlament gehört? Auf all diese Fragen geben wir in unserem Ratgeber zu Petitionen eine Antwort. openPetition begleitet Sie dabei, mit Ihrer Petition Veränderung zu bewirken!
Das Recht auf Petitionen wurde in Großbritannien in der Magna Carta verankert, existiert also schon mindestens seit dem Jahre 1215. Eine Petition kann an das Parlament oder die Regierung gerichtet werden.
Am 19. Juli 2016 hat das Brüsseler Parlament ein Gesetz erlassen, das ein Petitionsrecht in der Stadtkammer entwickelt. Das Ziel dieser Reform ist es der Demokratie einen neuen Impuls zu verleihen und den Dialog zwischen den Abgeordneten und den Bürgern zu stärken.
Jeder hat das Recht, sich durch Bittschriften, seien sie von einer oder mehreren Personen unterzeichnet, an die öffentlichen Behörden zu wenden. Letztere allein haben das Recht, Bittschriften im Namen einer Gesamtheit einzureichen. (Art. 27.)
Petitionen sind in Spanien in der Verfassung verankert und stellen ein Grundrecht dar. Seit dem 12. November 2001 sind sie rechtlich in Artikel 29 der spanischen Verfassung und im organischen Gesetz 4/2001 geregelt:
Unsere Bürgerpolitik-Plattform wächst und gedeiht – auch dank Ihnen: über 3.500 Petitionen wurden gestartet und von mehr als 3,4 Mio. Menschen unterschrieben.
Online-Petitionen sind in Polen bisher auf staatlichem Wege noch nicht möglich. Auf der Seite openPetition.eu/pl kann die Petitionplattform genutzt werden, um eine Petition auf polnisch in Polen zu starten.
Bürger aus Rheinland-Pfalz fordern Klage gegen AKWs in Frankreich und Belgien. Über 22.000 Menschen haben die Petition für eine Klage der Landesregierung Rheinland-Pfalz gegen die Atomkraftwerke Cattenom und Tihange unterzeichnet.