Volksvertreter Volker Meyer

Stellungnahme zur Petition Planung und Bau Zentralkrankenhaus Landkreis Diepholz vorerst stoppen

CDU, zuletzt bearbeitet am 20.12.2020

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Ihrer Petition haben Sie sich zu verschiedenen Themenfeldern in Bezug auf das geplante Zentralklinikum an uns gewandt. Ihre Petition spricht sich dafür aus, die Planung und den Bau des Zentralkrankenhauses im Landkreis Diepholz vorerst zu stoppen.
In Ihrem Schreiben thematisieren Sie den zeitlichen Ablauf der Planung, die Einbeziehung der Bürger und die Neunutzung der bisherigen Standorte. Sie regen dabei insbesondere an, die Corona-Krise zunächst abzuwarten und keine „Schnellschüsse“ vorzunehmen.
Die von Ihnen aufgeworfenen Punkte wurden in der bisherigen Planung bereits umfassend beraten und waren darüber hinaus Grundlage für die bisherigen Beschlussfassungen durch die politischen Gremien. Die Expertise erfahrener Beratungsunternehmen wurde und wird dabei hinzugezogen.
Das Vorhaben des Zentralklinikums steht aus zwei Gründen unter erheblichem Zeitdruck:
1. Für die Finanzierung ist die Förderung des Landes Niedersachsen zwingend erforderlich. Der Landkreis Diepholz hat dazu eine Investitionsförderung aus dem Krankenhausstrukturfonds beantragt. Nach den Informationen des Niedersächsischen Sozialministeriums musste der erste Antrag bereits im August 2019 gestellt werden. Zwischenzeitlich hat der Krankenhausplanungsausschuss des Landes bereits die vorrangige baufachliche Prüfung des Projekts zugelassen und die Größe der Klinik von 344 Planbetten (zuzüglich 158 Betten der Abteilung für Psychiatrie und Psychosomatik in Bassum)
beschlossen. Möglichst bis Ende 2021, spätestens bis Mitte 2022 muss die Detailplanung
dem Land zur Prüfung vorgelegt werden. Bis dahin bedarf es der Bauleitplanung durch die
Stadt Twistringen, eines Planungswettbewerbs, der ca. sechs Monate benötigt, und der
Genehmigungs- und Ausführungsplanung durch Architekten und Fachplaner.
Ohne die Einhaltung der genannten Termine ist eine Förderung aus dem
Krankenhausstrukturfonds nicht möglich.
2. Die Unterhaltung von drei sehr kleinen Kliniken im Kreisgebiet ist durchaus problematisch.
Dies möchte ich Ihnen am Beispiel des Fachkräftemangels erläutern. Die
Weiterbildungsermächtigung für Assistenzärzte ist an diesen kleinen Kliniken in der Regel
auf zwei Jahre begrenzt, während sie an größeren Kliniken ihre gesamte
Facharztausbildung in ein und derselben Klinik absolvieren können, ohne umziehen zu
müssen. Daher sind unsere Kliniken weniger attraktiv für Assistenzärztinnen und –ärzte.
Ein weiteres Beispiel: Im Jahre 2011 musste die letzte verbliebene geburtshilfliche Abteilung
in der Klinik Bassum geschlossen werden, weil die drei verbliebenen Beleg-Ärztinnen und
Ärzte den Dienst sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag nicht aufrecht erhalten
konnten und sich keine anderen Frauenärztinnen und –ärzte finden ließen. Mit dem
Zentralklinikum soll wieder eine geburtshilfliche Hauptabteilung entstehen. Wir wollen
vermeiden, dass unsere vorhandenen Kliniken ein „Sterben auf Raten“ durch
Fachkräftemangel erleben und nach der Geburtshilfe andere Fachabteilungen aufgegeben
werden müssen. Wirtschaftlich liegt auf der Hand, dass die Unterhaltung von drei Kliniken rund um die Uhr mit drei OP-Abteilungen, drei Patientenaufnahmen usw. aufwändiger ist als ein Zentralklinikum.
Aktuell ist im Haushaltsplan des Landkreises Diepholz ein jährlicher Defizitausgleich von 8
Mio. Euro veranschlagt.
Für die Patientinnen und Patienten mag eine ortsnahe Klinik auf den ersten Blick als Vorteil
erscheinen. Jedoch kann eine kleine Klinik gar nicht alle Fachabteilungen vorhalten, oft ist
das Aufsuchen einer weiter entfernten Klinik bzw. eine Verlegung dorthin erforderlich; eine
Zentralklinik bietet demgegenüber ein umfassendes medizinisches Spektrum und ist für viele
Fachrichtungen – je nach Wohnort – sogar die näher gelegene Alternative zu der ortsnahen,
aber auf eine Fachrichtung spezialisierten Klinik.
Das Abwarten der aktuellen Krise halte ich nicht für sinnvoll, da sich gerade in dieser Zeit zeigt,
welche Vorteile ein Zentralklinikum in einer solchen Situation gegenüber einer Lösung mit mehreren
Standorten hätte. Bereits derzeit werden COVID-19-Patienten überwiegend zentral in der Klinik
Bassum versorgt; dort wurde eine Isolierstation eingerichtet. Neben einer zuverlässigeren
Versorgung der Bevölkerung spielen auch finanzielle Aspekte eine Rolle: diese Nachteile zeigen
sich aktuell unter anderem in dem für die (nur der Grundversorgung zuzuordnenden) kleinen Häuser
nicht greifenden Rettungsschirm sowie durch ausbleibende Ausgleichszahlungen an das Personal
der Klinik Sulingen wie aktuell bei den Pflegeprämien.
Vor den Entscheidungen des Kreistags am 2. Dezember 2019 und am 22. Juni 2020 wurden
umfangreiche Informationen zusammengestellt. Die Kreistagssitzungen wurden von einer großen
Zahl von Zuschauerinnen und Zuschauern interessiert verfolgt. Bürgerinformationen haben bereits
in frühen Stadien als gesonderte Veranstaltungen stattgefunden. Aktuelle Hinweise finden Sie
darüber hinaus stets auf der Internetseite des Klinikverbundes in dem eigens dafür eingerichteten
Bereich für das Zentralklinikum (kliniken-lkd.de/zentralklinikum). Die Belange der
Bevölkerung finden selbstverständlich im medizinischen Konzept des Zentralklinikums
Berücksichtigung.
Parallel zu den aktuellen Planungsschritten wurden – zunächst mit den Kommunen der bisherigen
Standorte – erste Gespräche über mögliche Neunutzungen geführt.
Der mit der Petition angestrebte Stopp der weiteren Planungen würde nicht dazu beitragen, dass
zusätzliche Informationen vermittelt werden könnten. Alle für die Entscheidung über das
Zentralklinikum erforderlichen Informationen liegen dem Kreistag und den Bürgerinnen und Bürgern
bereits vor. Die bereits überfällige Planung würde dadurch lediglich in die Länge gezogen und die
Nachteile der kleinen Häuser unnötig verlängert werden.
Diese Mitteilung erhalten Sie auch im Namen der CDU-Kreistagsfraktion Diepholz, die diese Meinung mit großer Mehrheit teilt.
Volker Meyer

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