Volksvertreter Thomas Schmidt
Stellungnahme zur Petition Für ein ruhiges und sicheres Ruhlsdorf
SPD zuletzt bearbeitet am 27.10.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst darf ich mich für die Möglichkeit der Stellungnahme bedanken und zum Ausdruck bringen, dass ich mich über die große Unterstützung für Ihr Anliegen freue!
Der Stadt Teltow liegt die Verkehrssicherheit, insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, sehr am Herzen. Dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind, zeigt einerseits die erfolgreiche Arbeit der Verkehrsunfallkommission, andererseits die anhaltend geringe Verkehrsunfalldichte sowie die rückläufige Zahl von Unfallschwerpunkten im Stadtgebiet von Teltow & Ruhlsdorf. Hierzu tragen insbesondere das stetige und vielfältige Engagement der Akteure der Verkehrssicherheit (Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Straßenbaulastträger) sowie der Bau sicherer Verkehrsanlagen nach neuesten Standards erheblich bei. Ich kann an dieser Stelle versichern, dass wir –wie bisher- alles im Rahmen der Gesetze und einschlägigen Rechtsnormen tun, um dieses hohe Niveau der Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten! Darüber hinaus wird die Stadt Teltow voraussichtlich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten. Ein entsprechender Beschluss des Hauptausschusses liegt vor. Die Initiative möchte beim Bundesgesetzgeber eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erreichen, wonach es uns Kommunen ermöglicht werden soll, innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde (km/h) anzuordnen und Tempo 50 nur noch auf wenigen Hauptverkehrsstraßen zuzulassen. Es ist bekannt, dass 30 km/h im Hauptnetz nur bei konkreten Gefahrenlagen oder aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet werden kann.
Ihre Petition bezieht sich auf die noch in Bau befindliche Teltower Straße (Landesstraße L794) im Teltower Ortsteil Ruhlsdorf. Der Beteiligungsprozess für die Öffentlichkeit ist bereits seit Längerem abgeschlossen und die Straße befindet sich unmittelbar vor Fertigstellung. Die detaillierte Prüfung Ihrer Anliegen kann erst nach Freigabe der Straße erfolgen. Die Straßenverkehrsbehörde wurde angewiesen, sich im Rahmen des Möglichen & Zulässigen mit den einzelnen Punkten Ihrer Petition zu beschäftigen. Ich bitte an dieser Stelle jedoch von vornherein um Ihre Geduld, da eine derart umfassende und gründliche Prüfung, zu der z.B. auch Verkehrszählungen sowie die Einholung von Stellungnahmen anderer Fachbehörden gehören, nicht innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein kann.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2022 fand ein Beschlussantrag des Ortsbeirates Ruhlsdorf breite Zustimmung, wonach eine Prüfung von „Tempo 30“ sowie die Einrichtung einer Bedarfsampel am Knotenpunkt Teltower Straße / Güterfelder Straße geprüft werden sollen (Drucksache 142/2022). Sie erkennen, dass Teile Ihres Anliegens auch bereits auf politischer Ebene aufgegriffen wurden. Da die Punkte deckungsgleich mit Ihrer Eingabe sind, werden diese gemeinsam geprüft.
Bei aller Euphorie und der breiten Zustimmung, die Ihre Petition bislang erfahren hat, gehört zur ganzen Wahrheit auch, die Grenzen des Möglichen aufzuzeigen. Obgleich die Stadt Teltow in der komfortablen Lage ist, selbst Straßenverkehrsbehörde im Sinne des §44 Abs. 1 Satz 1 StVO für bestimmte Aufgaben der Straßenverkehrsordnung zu sein, sind wir auf diesem Gebiet an bestehendes Bundesrecht gebunden. Dieses ist, sofern keine Ausnahmeregelungen bestehen, zwingend umzusetzen. Hierzu sind wir als Verwaltung per Grundgesetz verpflichtet. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass, trotz aller Bemühungen in der Sache und engagierter, ergebnisoffener Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde, im Ergebnis einzelne oder gar die Gesamtheit der Forderungen nicht umsetzungsfähig sind, da deren Ausführung gegen geltendes Bundesrecht verstoßen würde.
Ich danke den Petenten und Unterstützenden für ihr bisher gezeigtes Engagement und wünsche maximale Erfolge für ihr Vorhaben!
Thomas Schmidt
Bürgermeister der Stadt Teltow