Volksvertreter Thomas Sänger
Stellungnahme zur Petition Erhalt der Chemnitzer Sprachheilschule "Ernst-Busch" Klasse 1 - 10
AfD, zuletzt bearbeitet am 12.09.2017
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Zunächst einmal möchte ich allgemein auf das Thema eingehen.
Auch Sachsen ist verpflichtet die UN –Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dieser Verpflichtung müssen wir nachkommen und dieser Verpflichtung trägt insoweit auch das neue Sächsische Schulgesetz Rechnung. Allerdings darf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht dahingehend interpretiert werden, dass Inklusion durch Zwang erfolgen muss, mit der Konsequenz Förderbedürftige Schüler um jeden Preis in Regelschulen unterzubringen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt jedenfalls unsere bewährten Förder- und Sonderschulen keineswegs in Frage. Die Forderung, behinderten Kindern Teilhabe am Bildungssystem zu garantieren, ist bereits umfassend und erfolgreich damit erfüllt. Die ideologisch motivierte Inklusion „um jeden Preis“ verursacht hingegen in der Regel erhebliche Kosten und hemmt behinderte sowie nicht behinderte Schüler in ihrem Lernerfolg.
Ich setze mich zusammen mit der AfD-Stadtratsfraktion deshalb für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen ein.
Die Eltern sollen auch weiterhin das Recht haben, ihre Kinder in diese Einrichtungen zu schicken und darüber hinaus eine echte Wahlfreiheit haben.
Sodann ist mit Blick auf die vorliegende Petition aus meiner Sicht folgendes anzumerken:
Wir halten, wie bereits gesagt, jeden Zwang, das schließt auch faktischen Zwang mit ein, zur Inklusion für verfehlt. Es muss eine echte Wahlfreiheit bestehen.
Wir können stolz auf unsere Chemnitzer Sonder- und Förderschulen sein. Dies gilt insbesondere auch für unsere Sprachheilschule, welche einzigartig in dieser Form in Sachsen ist. Hier ist es möglich, unter besten Bedingungen für die Betroffenen einen hochwertigen Realschulabschluss zu erlangen. Eine derartige Einrichtung hilft den betroffenen Kindern, sich später in der Gesellschaft zurechtzufinden und bereitete sie auf ein Leben in der Mitte unserer Gesellschaft vor. Daher unterstütze ich zusammen mit meinen Kollegen der AfD-Stadtratsfraktion das Konzept der Sprachheilschule in der vorliegenden Form als besondere Schulart.
Sicher ist aber auch, dass man niemanden zwingen soll, eine solche Schule zu besuchen, solange allen Beteiligten kein Nachteil dadurch entsteht. Dies gilt sowohl für die förderbedürftigen Schüler, als auch für die Schülern ohne Förderbedarf an den jeweiligen Regelschulen. Insoweit muss den Betroffenen bzw. deren Eltern eine echte Wahlfreiheit gewährt werden.
Eine Ablehnung dieser Petition würde aber dazu führen dass dieses einmalige Angebot in Sachsen verschwindet und damit auch de facto die Wahlfreiheit nicht mehr besteht. Demzufolge werde ich zusammen mit der AfD-Stadtratsfraktion alles dafür tun, um unseren Beitrag zum Erhalt der Sprachheilschule, auch bis zur Klassenstufe 10, zu leisten. Daher unterstütze ich im Ergebnis diese Petition.
Darüber hinaus ist es aber auch Sache der Verantwortlichen auf Landesebene, sprich der Landesregierung und deren Vertreter aus den anderen Parteien, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Bedauerlicherweise haben wir als AfD-Stadtratsfraktion hierauf keinen Einfluss.