Volksvertreter Thomas Ehbrecht
Niedersächsischer Landtag in Niedersachsen - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von Pflegekräften
CDU, zuletzt bearbeitet am 12.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
In Niedersachsen wird bereits sehr lange über das Für und Wider einer Pflegekammer diskutiert. Dabei gibt es Befürworter und Kritiker einer Pflegekammer in allen Parteien. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich Anfang des Jahres 2015 nach einem längeren Abwägungsprozess gegen die Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen ausgesprochen, so steht auch meine heutige Ansicht in dieser Angelegenheit. Ausschlaggebend für diese Positionierung ist die Zwangsbeitragspflicht, die mit der Verkammerung der abhängig in der Pflege Beschäftigten verbunden ist und das kann es nicht sein.
Eine Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft für abhängig Beschäftigte ist nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion nicht mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG zu vereinbaren, das die Arbeitnehmerinteressen schützt. Der Pflegekammer fehlt das Prinzip der Freiwilligkeit, wie es für eine Gewerkschaft gilt. Man muss das Recht haben, ihr beizutreten oder es eben auch nicht zu tun. Und man muss sie wieder verlassen können.
Die CDU hatte in ihrem Regierungsprogramm 2017 – 2022 die Aussage getroffen, dass
die Pflegekammer im Fall einer Regierungsübernahme in ihrer jetzigen Form auf den Prüfstand gestellt und Zwangsmitgliedschaften und hohe Bußgelder bei Nichteintritt definitiv abgeschafft werden. Nun ist die CDU allerdings bei der Landtagswahl am 15. Oktober 2017 lediglich zweitstärkste Kraft geworden, sodass wir mit der SPD eine gemeinsame Linie zur Pflegekammer abstimmen mussten. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU darauf verständigt, dass wir die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer zur Hälfte der Legislaturperiode evaluieren werden. Dies schließt auch die Überprüfung der Zwangsmitgliedschaft mit ein.
Für die wesentlichen Interessen der beruflich Pflegenden kann die Pflegekammer nichts tun, nämlich für eine angemessene Bezahlung und für gute Arbeitsbedingungen einzutreten.