Volksvertreterin Sylvia Pantel
Deutscher Bundestag in Deutschland - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Änderung des §6 StVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz - Drucksache 432/21
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 29.07.2021
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Petition und die Bitte um meine Stellungnahme dazu. Die Kritik am „4. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ ist mir bekannt. Allerdings handelt es sich hier aber offensichtlich um ein Missverständnis. Der § 6 StVG, um den es hier geht, wird im Rahmen des Gesetzes lediglich überarbeitet, um ihn wieder verständlicher zu machen. Er ist im Laufe der Zeit durch vielfache Änderungen und Ergänzungen zunehmend unübersichtlich geworden. Es werden mit dem Gesetz also keine neuen Regelungsbefugnisse geschaffen. Auch der ADAC hat betont, dass es sich lediglich um eine Neuformulierung handelt. Die größte Interessenvereinigung der Autofahrer in Deutschland (der ADAC hat über 21 Millionen Mitglieder) sieht nach eingehender Prüfung des Gesetzes keine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen. Zum Beispiel werden die bereits geltenden Möglichkeiten zur Beschränkung von Fahrerlaubnissen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zum Schutz der Menschen vor schädlichen Abgasen) durch die Überarbeitung des § 6 nicht ausgeweitet. Es wird auch nicht die Möglichkeit geschaffen, generelle Fahrverbote für Motorräder (z.B. an Sonn- und Feiertagen) anordnen zu können (dies ist eine Sorge von manchen Motorradfahrern). Solche Fahrverbote lehnen die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch ich persönlich nach wie vor entschieden ab.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin