Volksvertreterin Susanne Niebuhr
Stellungnahme zur Petition Für den Erhalt des Schlossparkes Holdenstedt
WIR für Uelzen zuletzt bearbeitet am 06.09.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Schloss und Park sowie die Kirche werden durch die geplanten Neubauten als Ensemble zerstört.
Durch die erforderlichen Gründungsarbeiten auf teilweise nicht tragfähigem Untergrund (3. Baufeld) wird die Kirche in ihrer Substanz beschädigt. Das Schloss wird weiter in der Substanz geschädigt.
Das Schlossgrundstück kann eigentumsrechtlich aufgeteilt werden. Möglich ist folgende Aufteilung: auf der einen Seite die Neubauten insbesondere an der Schlossmauer, z.B. als Eigentumswohnungen oder auch als Ganzes, auf der anderen Seite das Schloss und der restliche Park. Kann sich hier jemand aufgrund der Verkaufskonstruktion Sahnestücke aus dem Grundstück herauspicken?