vēlētām amatpersonām Sören Bartol
Atzinums par petīciju Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren
SPD, pēdējo reizi rediģēts 28.04.2016
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Jede(r) Bürger/in kann Petitionen beim Deutschen Bundestag einreichen, auch öffentliche. Nur dort findet eine sorgfältige Bearbeitung von Bürgeranliegen statt und eine Befassung durch den Bundestag ist unabhängig von der Zahl der Unterstützer/innen garantiert.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol