Volksvertreter Sören Bartol
Stellungnahme zur Petition Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Keine Stellungnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Jede(r) Bürger/in kann Petitionen beim Deutschen Bundestag einreichen, auch öffentliche. Nur dort findet eine sorgfältige Bearbeitung von Bürgeranliegen statt und eine Befassung durch den Bundestag ist unabhängig von der Zahl der Unterstützer/innen garantiert.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol