Volksvertreterin Silke Gorißen
Stellungnahme zur Petition Elterninitiative: Nicht mit uns. 300% Beitragserhöhung ohne Gegenleistung!
CDU zuletzt bearbeitet am 06.07.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.
Gemeinsame Stellungnahme
des Bürgermeisters der Gemeinde Bedburg-Hau, Peter Driessen, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Bedburg-Hau:
Für das Schuljahr 2018/2019 wurden durch den Rat der Gemeinde Bedburg-Hau die Beitragssätze für den OGATA-Bereich neu festgesetzt. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 36.813,- EUR liegen die Beiträge über dem bislang gültigen Pauschalbetrag von 40,- EUR.
Dieser Erhöhung gingen viele über- und innerparteiliche Gespräche und Diskussionen voraus. An den Schulausschusssitzungen nahmen die Elternvertreter und Schulleitungen als beratende Mitglieder teil.
Auch Bürgerinnen und Bürger haben sich zu der Thematik geäußert und im Zuge dessen eine Petition gestartet, welche die Wichtigkeit aufzeigt, die Gründe für den gefassten Beschluss nochmals zu erläutern und deutlich zu machen. Herr Bürgermeister Peter Driessen, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen haben die Anpassung gemeinschaftlich getragen und nehmen aus diesem Grund gemeinsam – wie schon in der Vergangenheit – Stellung:
Viele Jahre konnten Eltern für einen sehr niedrigen Beitragssatz von 40,- EUR monatlich ihre Kinder im Rahmen des Offenen Ganztages in den Grundschulen unserer Gemeinde betreuen lassen. Durch die stetig wachsende Zahl der zu betreuenden Kinder, stiegen auch die von der Gemeinde und damit von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragenden Kosten. Mittlerweile beläuft sich das jährliche Defizit auf 100.000,- EUR. Eine genaue Analyse der bisherigen Situation findet sich im Bericht der Gemeindeprüfanstalt ab Seite 51.
Die Qualität des OGATA in unserer Gemeinde liegt auf hohem Niveau. Die Betreuung ist von montags bis donnerstags spätestens von Schulbeginn an bis 16.15 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr gewährleistet.
In kleinen Gruppen werden die Kinder bei der Fertigung ihrer Hausaufgaben betreut. Ein vielfältiges Spiel- und Bastelangebot, freies Spielen im Innen- und Außenbereich, zahlreiche Angebote an Arbeitsgemeinschaften wie bspw. Tanzen, Trommeln, Schach, Kochen etc. bieten den Kindern vielseitige Abwechslung, Förderung und Spaß.
In den Beiträgen inbegriffen ist die Betreuung der Kinder jeweils für die Hälfte der Schulferien. Eltern, deren Kinder die OGATA besuchen, sind somit nicht gezwungen, während der gesamten Ferienzeit Urlaub zu nehmen oder eine anderweitige Betreuung der Kinder sicherzustellen.
Die Anpassung der Sätze für den OGATA-Bereich ist seit Jahren überfällig gewesen.
Es ist richtig, Eltern, die diese umfassende Betreuungsform mit all ihren Angeboten in Anspruch nehmen, an den Kosten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen.
Der Rat hat in seiner letzten Sitzung für das Schuljahr 2018/2019 beschlossen, dass jeder, der für die Betreuungsform „acht bis eins“ sein Kind anmeldet, pauschal und unabhängig vom Einkommen, 30,- EUR für das erste Kind, 15.- EUR für das zweite und keinen Beitrag ab dem dritten Kind zahlt (Leistungsbezieher von SGB II, FlüAG, SGB XII zahlen jeweils die Hälfte).
Eltern, deren Kinder die OGATA-Betreuung erhalten, werden – wie auch bei der Erhebung von Kindergartenbeiträgen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Beiträge herangezogen. Bis zu einem Einkommen von 15.000,- EUR zahlen Eltern monatlich 10,- EUR, bis zu einem Einkommen von 24.542,- EUR monatlich 25,- EUR, bis zu einem Einkommen von 36.813,- EUR monatlich 40,- EUR, bis zu einem Einkommen von 49.084,- EUR monatlich 65,- EUR, bis zu einem Einkommen von 61.355,- EUR monatlich 100,- EUR und bei einem Einkommen von über 61.355,- EUR im Jahr monatlich 120,- EUR.
Für das zweite Kind fällt jeweils die Hälfte der aufgeführten Beiträge an, das dritte Kind ist frei.
Die Staffelung der Jahreseinkommen, welche für die Berechnung der Elternbeiträge notwendig sind, orientiert sich an den Vorgaben für die Kindergärten.
Im Laufe des Schuljahres 2018/2019 wird der Prozess evaluiert und dokumentiert werden. Eine erneute Überprüfung durch den Rat soll im nächsten Frühjahr für das Schuljahr 2019/2020 erfolgen.Elternvertreter und Schulleitungen werden in diesen Prozess ebenfalls wieder als beratende Mitglieder des Schulausschusses eingebunden sein.