Volksvertreter Siegfried Lehmann

Stellungnahme zur Petition Hände weg vom Seeufer-Biotop "Streuhau" in Radolfzell am Bodensee!

Freie Grüne Liste, zuletzt bearbeitet am 05.10.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Siegfried Lehmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Freie Grüne Liste

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die FGL-Gemeinderatsfraktion wird zur Gemeinderatssitzung am 9. November einen Antrag zur vollständigen Verlagerung der in der bisherigen Planung im Streuhau noch vorgesehenen Ferienhäuser einbringen und eine naturschutzrechtliche Sicherung der Flächen zwischen Bora-Hotel und dem bedeutenden Naturschutzgebiet Radolfzeller Aachried als dienendes Landschaftsschutzgebiet beantragen.
Sollte dieser Antrag im Gemeinderat eine Mehrheit bekommen - wovon wir ausgehen -, dann ist die von Oberbürgermeister Staab für die Gemeinderatssitzung am 9. November beantragte Beschlussfassung über die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Streuhaubebauung nicht mehr notwendig.
Hintergrund: Gemäß dem abgeänderten Planungsstand von Juli 2021 soll der Hotelerweiterungsbau aus dem Streuhau verlagert und direkt auf der angrenzenden Fläche östlich des bestehenden Bora Hotels gebaut werden. Der aktuelle Planungsstand sieht aber weiterhin die Errichtung von kleinen Ferienhäusern in Pfahlbauweise - vorwiegend im Wiesenbereich des Streuhaus - vor.
Im Gegensatz zu den Waldbereichen im Streuhau, die sich nach den Geländeauffüllungen in den ufernahen Bereichen des Steuhaus entwickelt haben, liegt der vorwiegend für den Bau der Ferienhäuser tiefer, vorwiegend in der nicht aufgeschütteten Wiesenfläche und damit im HQ10 Hochwassergefährdungsbereich.
Aufgrund der grundsätzlichen Neubewertung der Hochwasserproblematik, die in Folge der Hochwasserkatastrophe an der Ahr vorgenommen werden muss, ist ein Neubau von Ferienhäusern im HQ10 Bereich nicht mehr verantwortbar.

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