Volksvertreter Richard Seelmaecker
Stellungnahme zur Petition Keine Abschiebung der Familie Mohammad
CDU, zuletzt bearbeitet am 09.06.2015
Ich enthalte mich.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich der Fall der Familie Mohammad zur Bearbeitung im Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft befindet. Dort werden derartige Fälle diskutiert und entschieden. Ansonsten gilt in der Europäischen Union das sogenannte Dublin-Verfahren, welches regelt, dass eingereiste Personen in dem Mitgliedstaat der EU einen Asylantrag stellen müssen, den sie zuerst betreten haben. Damit soll eine illegale Weiterwanderung von Flüchtlingen und das Stellen vieler Asylanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten verhindert werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof haben geurteilt, dass Asylbewerber im Dublin-Verfahren nicht in einen Staat überstellt werden dürfen, wenn das dortige Asylsystem „systematische Mängel“ aufweist. Das gilt z.B. für Griechenland und wohl auch für Ungarn. Auch wenn eine adäquate Unterbringung nicht möglich ist, darf in diesen Mitgliedstaat eine Überstellung nicht stattfinden. Ob dies auch für Zypern gilt, entzieht sich unser Kenntnis.