Volksvertreter Reinhold Hilbers
Stellungnahme zur Petition Erhalt der Sonntags Flohmärkte
CDU, zuletzt bearbeitet am 12.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Der Schutz der Sonn- und Feiertage und die allgemeine Arbeitsruhe an diesen Tagen sind hohe Rechtsgüter und gesellschaftliche Erfordernisse, von denen Abweichungen nur in Ausnahmefällen und unter Abwägung der allgemein anerkannten Freizeitbedürfnisse in der Bevölkerung mit den Schutzinteressen der Beschäftigten zugelassen werden können.
Mit der Petition wird eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) gefordert. In § 4 NFeiertagsG soll aufgenommen werden, dass auch an Sonn- und Feiertagen Märkte stattfinden können, wenn diese außerhalb der in § 5 geschützten Zeit stattfinden.
Ich bin der Auffassung, dass eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage näher betrachtet werden sollte und die verschiedenen Argumente sorgfältig abgewogen werden müssen.
Kommerzielle Flohmärkte sollten restriktiv behandelt werden. Was aber nach meiner Auffassung geregelt sein sollte, dass nicht kommerzielle Flohmärkte von der Sonntagsregelung frei gestellt werden.