Volksvertreter Ralph Jarosch
Stellungnahme zur Petition Wendeburg: Abschaffung des Straßenausbaubeitrags
SPD zuletzt bearbeitet am 21.06.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Position der SPD- Fraktion zu einer Änderung der
Straßenausbaugebührensatzung
Die SPD-Fraktion begrüßt grundsätzlich eine Änderung der
Straßenausbaugebührensatzung.
Hinsichtlich einer Neuregelung sind uns folgende Punkte wichtig:
1. Der durch eine Neuregelung verursachte Verwaltungsaufwand ist eng zu
begrenzen. Zusätzliche Kosten sollten nicht entstehen.
(Eine Neuregelung muss für die Verwaltung einfach zu handhaben sein.
Angesichts der Haushaltslage ist eine Erhöhung des Personals in der Verwaltung
nicht zu verantworten. Außerdem sollte die Neuregelung für die Gebühren- und
Steuerpflichtigen verständlich sein.)
2. Eine völlige Entlastung der jetzt Gebührenpflichtigen sollte nicht erfolgen.
(Die jetzt Gebührenpflichtigen nutzen ihre Straße überwiegend. Die bei
einem kompletten Wegfall der Gebühren zu erwartende Forderung nach
Straßenausbau kann so verhindert werden. Die Belastung der Anlieger
sollte bei rd. 9.000€ „gedeckelt“ werden. Eine Ratenzahlungsmöglichkeit ohne
Bedürftigkeitsprüfung ist vorzusehen).
3. Die zur Gegenfinanzierung notwendige Erhöhung der Steuereinkommen ist
nachhaltig und für den Steuerpflichtigen zumutbar.
(Mit der Erhöhung eines Hebesatzes sind weitere Erhöhungen – auch aus anderen
Gründen – für die nahe Zukunft auszuschliessen. Die finanzielle Planung sollte
einen 10 Jahreszeitraum umfassen. Basis für die Planung ist ein jährlicher
Finanzierungsbedarf von 350.000€ für den Straßenausbau. Änderungen in der
Erhebung von Steuereinkommen sind abzuschätzen bzw. abzuwarten. Die
zusätzliche Steuerbelastung der Allgemeinheit duch die Anhebung von Hebesätzen
sollte bei der Grundsteuer 200€ p.a. nicht übersteigen.
Zu beachten ist, dass bei Erhöhung der Steuereinkommen auch eine Erhöhung der
Abgaben (z.B. Kreisumlage) möglich ist. Der Finanzeffekt
muss bei der Gemeinde netto ankommen)
4. Die Änderung der Straßenausbaugebührensatzung beginnt zum 1. des
Haushaltsjahres, nachdem alle nach der alten Satzung abzurechnenden
Gebühren erhoben wurden. Für Übergangsfälle ist eine verzinsliche
Rentierung vorzusehen.
(Zwischen alter und neuer Satzung hat eine klare zeitliche Trennung zu erfolgen.
Wenn baulich möglich, sollte zwischen der letzten, nach der alten Satzung
abzurechnenden Straßenausbaumaßnahme und der ersten, nach der neuen
abzurechnenden, mindestens eine Zeitspanne von 1 Jahr liegen.)
Ralph Jarosch | |
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Partei: | SPD |
Neuwahl: | 2021 |
Funktion: | Ratsmitglied |
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