Volksvertreterin Petra Müller-Klepper
Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Straßenbeiträge in Hessen
CDU, zuletzt bearbeitet am 27.08.2018
Ich enthalte mich.
Die Straßenbeiträge sind ein Thema, das viele Menschen in Hessen betrifft und bewegt und mit dem wir uns in den vergangenen Monaten intensiv beschäftigt haben. Ihre Erhebung ist ureigene Aufgabe der Kommunen. Denn sie sind für den Erhalt der kommunalen Straßen zuständig. Deshalb ist es konsequent, dass die Kommunen eigenständig darüber entscheiden können, ob sie Straßenbeiträge erheben oder darauf verzichten.
Durch ein Maßnahmenpaket, das zum Sommer 2018 in Kraft getreten ist, haben wir gemeinsam mit BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP die Weichen gestellt, dass die Kommunen diese Entscheidungsfreiheit künftig haben. Das gilt auch für Kommunen mit nicht ausgeglichenem Haushalt.
Diese Änderung war nur möglich, weil die Kommunen finanziell mittlerweile so ausgestattet sind, dass sie auch eine Abschaffung der Straßenbeiträge in den Blick nehmen können. Die dauerhafte Mittelausstattung ist durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs deutlich verbessert worden. Mit der HESSENKASSE helfen wir den Kommunen beim Abbau der Kassenkredite. Die Zuweisungen aus dem Kommunalen Schutzschirm haben vielen Kommunen geholfen, aus den roten in die schwarzen Zahlen zu kommen. Die Fördermittel aus unseren Kommunalinvestitionsprogrammen ermöglichen die Umsetzung wichtiger Vorhaben vor Ort, auch und gerade den Ausbau und die Sanierung von Straßen.
Da es individuelle Härten gibt, bei denen Anwohner von hohen Beitragsrechnungen belastet werden, sind die Zahlungsabläufe verbessert worden. Ratenzahlung ist jetzt in jedem Fall möglich, die Raten können auf 20 Jahre gestreckt werden. Die Zinsen sind gesenkt worden.
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind eine Alternative. Hier können die Kosten auf mehr Schultern, über einen längeren Zeitraum und mit niedrigen Beiträgen verteilt werden. Das vermeidet hohe Einmalzahlungen. Bei einer Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Straßenbeiträge greift außerdem die Übergangsregelung, dass bereits herangezogene Anlieger bis zu 25 Jahre aus der Beitragspflicht ausgeklammert werden können. Die Anhörung, die im Landtag durchgeführt worden ist, hat aber auch gezeigt, dass die Umstellung für die Kommunen Verwaltungsaufwand und Kosten verursacht. Deshalb erhalten Kommunen, die wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben wollen, nun finanzielle Unterstützung. Die Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge wird mit mindestens 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet gefördert.
Die Kommunen haben die Entscheidung künftig selbst in der Hand. Das Land macht ihnen keine Vorschriften. Dies ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Denn den Gegebenheiten vor Ort würde bei einer generellen Übernahme und pauschalen Zahlung an die Kommunen durch das Land nicht mehr Rechnung getragen werden können.