Volksvertreter Oliver Blau

Stellungnahme zur Petition Rettet den Reiterverein Lilienthal! Die Reitsportanlage des RV Lilienthal muss erhalten bleiben!

SPD, zuletzt bearbeitet am 04.04.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.

Natürlich setzt sich die SPD Lilienthal für den Erhalt des Reitvereins ein. Allerdings haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie als Verein mit den Eigentümern der fraglichen Flächen eine Übereinkunft erzielt haben, um den Verein dauerhaft abzusichern. Konsens war demnach, den Bereich bis zur gedachten Verlängerung der Mauerseglerstraße zu sichern. Eine darüberhinaus gehende Nutzung bis zur Ortsentlastungsstrasse stand nicht zur Debatte.

Eie Wohnbebauung im Verbund mit Schule und KiTa lehnen wir nach wie vor ab. Mit einer Ein-Stimmen-Mehrheit haben CDU, FDP und Querdenker im Oktober 2018 einen Planaufstellungsbeschluß für die Besiedlung mit 210 Wohneinheiten gefasst, obgleich das Gebiet keine Erschließung in Richtung Ortsmitte ermöglicht. SPD, Linke und Grüne konnten das in einer „Kampfabstimmung“ nicht verhindern. Die im Ortskern erforderlichen zusätzlichen Grundschul- und Kitakapazitäten in der Mauerseglerstrasse bereitzustellen, ist aus unserer Sicht unsinnig, zumal ein wesentlicher Teil dessen bereits durch die 210 Wohneinheiten belegt würde.

Die SPD-Fraktion hat als Kompromissvorschlag eine „nichtstörende“ Gewerbeansiedlung zwischen der (fiktiven) Verlängerung der Mauerseglerstrasse und der Ortsentlastungsstrasse vorgeschlagen. Dadurch könnten die Eigentümer immer noch einen guten Veräußerungserlös erzielen, die verkehrliche Erschließung wäre gesichert und die Belastung des Reitvereins und der Diakonischen Behindertenhilfe deutlich geringer als durch den aus 210 Wohneinheiten, einer Schule und einer Kita kommenden Fussgänger- und Fahrradverkehr.

Leider stehen die Flächen des Reitvereins nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern es handelt sich um private Grundstücke, welche die Eigentümer möglichst profitbringend veräußern wollen. Wir werden die Aufstellung des Bebauungsplans und deren Umsetzung in der derzeitigen Form aus den oben genannten Gründen weiterhin ablehnen.

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