Volksvertreter Nico Steinbach
Landtag Rheinland-Pfalz - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Rettet unsere Zwergenschulen! Kleine Grundschulen müssen bleiben!!!
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.05.2017
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Keine Stellungnahme.
Oberstes Anliegen der Ampel-Koalition ist, dass die Schullandschaft in Rheinland-Pfalz organisatorisch und pädagogisch bestmöglich aufgestellt ist. Sehr kleine Schulen haben auch ihre Vorteile und die meisten machen sicher eine sehr gute Arbeit. Sie stoßen aber organisatorisch an ihre Grenzen, etwa bei Vertretungen sowie pädagogischen Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Die Lehrkraft an einer sehr kleinen Grundschule ist in verschiedenen Funktionen und Aufgaben stark gebunden. Größere Grundschulen haben hingegen mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung des pädagogischen Angebotes und des Schullebens, etwa im Hinblick auf Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste oder auf die Einrichtung eines Ganztags- oder Schwerpunktschulangebots. Lehrkräfte können sich untereinander austauschen, Schulleitungen haben Unterstützungsstrukturen, was auch die Attraktivität solcher Stellen erhöht. Die Schülerinnen und Schüler lernen im Unterricht und bei Veranstaltungen ein vielfältiges soziales Miteinander kennen.
Nach dem Schulgesetz muss pro Jahrgangsstufe mindestens eine Klasse angeboten werden. Die Absenkung der Klassenmesszahl von ursprünglich 30 auf 24 Kinder hat bei etlichen Grundschulen schon zur Sicherstellung der Mindestgröße beigetragen. Es gibt aber immer noch einige Schulen im Land, die diese gesetzliche Vorgabe nicht erfüllen.
Mit den „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ hat die Landesregierung ein individuelles, an den einzelnen Schulen orientiertes Verfahren gewählt, um die Ausnahme von der im Schulgesetz festgeschriebenen Mindestgröße einer Grundschule zu begründen. Die Schulträger können in einem Konzept darlegen, wie ein umfassendes Schulangebot in der Fläche erhalten und gleichzeitig die Regelungen des Schulgesetzes eingehalten werden sollen. Dies bedeutet nicht automatisch die Schließung einer Schule!
Jeder Schulstandort wird in einer Einzelfallentscheidung mit Augenmaß überprüft. Der Grundsatz "Kurze Beine, kurze Wege" gilt selbstverständlich weiterhin. Bei den Entscheidungen werden u.a. die Aufnahmekapazitäten benachbarter Grundschulen und die Zumutbarkeit der möglichen Fahrstrecken berücksichtigt sowie die absehbaren demografischen Entwicklungen beachtet. So sind z.B. sog. Sprengelschulen“ möglich, also Grundschulen mit mehreren kleinen Standorten, die jeweils einen eigenen Schulbezirk haben.
Ich stehe aktuell in intensivem Kontakt mit den vier von der Überprüfung betroffenen Grundschulen in meinem Wahlkreis Bitburg-Prüm. Dabei werde ich die Schulträger nach deren Konzepterstellung und einer nachhaltigen Prognose und Konzeption ausdrücklich unterstützten! Gerade im flächenmäßig größten Landkreis in RLP ist die Schulinfrastruktur ein hohes Gut und Außnahmen vom SchulG begründbar. Nichtsdestotrotz gibt es selbstverständlich auch für eine kleine Grundschule "Grenzen", die aktuelle Überprüfung kann in diesem Sinne auch eine Chance darstellen.