Volksvertreter Mike Schmidt
Stellungnahme zur Petition Bad Nenndorf, schafft endlich die ungerechte Straßenausbausatzung ab!
, zuletzt bearbeitet am 13.07.2023
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich kann mich bei der Positionierung nur enthalten, da ich als Stadtdirektor die Beschlüsse der Vertretung ausschließlich umsetze und kein gewähltes Ratsmitglied bin.
Die Stadt Bad Nenndorf hat eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung. Diese gilt es somit als Verwaltung anzuwenden und umzusetzen. Ob diese geändert oder abgeschafft wird, muss die Politik entscheiden.
Zur Verdeutlichung der Sachlage:
- Die öffentlichen Straßen befinden sich im Eigentum der Stadt Bad Nenndorf aber nicht zum Selbstzweck, sondern zum Vorteil der Anlieger. Erst durch eine Straße und aller hierzu gehörenden Anlagen, ist der Anlieger in der Lage sein Grundstück vollumfänglich zu nutzen und zu erreichen. Ist die Straße nicht mehr hinreichend verkehrssicher zu unterhalten muss die Sanierung ganz oder in Teilen geplant werden damit für die Anlieger der Vorteil der Erschließung weiter bestand hat. Die bauliche Unterhaltung bis zu einer Sanierung trägt die Kommune 30 – 40 Jahre aus dem eigenen Budget. Der Straßenausbaubeitrag wird also AUSSCHLIEßLICH bei einem Vollausbau fällig, niemals bei einer Instandhaltung.
-Eine rechtliche Grundlage Eigentümerversammlungen abzuhalten gibt es nicht. Die Stadt Bad Nenndorf lädt grundsätzlich die Anlieger vorab zu mehreren Informationsveranstaltung ein und ist auch per Mail zum Vorhaben und in Einzelgesprächen immer präsent und steht Rede und Antwort.
- Die Straßenausbaukosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Sollten Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden und das Modell der Grundsteuererhöhung gewählt werden um den Kommunen genügend Budget für den Straßenausbau in den Haushalt zu bringen, ist der Mieter direkt von den Erhöhungen betroffen. Grundsteuern sind auf den Mieter umlegbar.
- Es ist durch mehrere Gutachterausschüsse nachgewiesen, dass ein Vollausbau einer Straße zu einer Wertsteigerung der Immobilie führt. Beispielhaft kann konkret das Sanierungsverfahren in der Innenstadt genannt werden, bei dem die Werte der Grundstücke/ Gebäude vorher und nach dem Vollausbau mehrfach begutachtet wurden.
- Die Stadt Bad Nenndorf saniert die Straßen auf der Grundlage eines Straßenausbauprogramms. Neben dem Alter der Straße ist auch der Zustand und die verkehrliche Belastung für die Priorität der Straßensanierung von Bedeutung. Es sind einigen Straßen in den nächsten Jahren zu sanieren, bleit die Satzung, sind die Straßenausbaubeiträge auch bei den Anliegern zu erheben. Die Beiträge berechnen sich aus der Grundstücksgröße, der Geschossigkeit und der Nutzung. Zudem sind die Straßen klassifiziert, je mehr allgemeiner Verkehr die Straße nutzt umso niedriger ist der Anteil der Anlieger an den Ausbaukosten und umso höher der Anteil der Kommune/ Allgemeinheit.
- In Bad Nenndorf musste bereits und wird demnächst noch ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger einen Sanierungsbeitrag für ihre Grundstücke zahlen müssen. Diese Sanierungskosten sind zu Beginn der Innenstadtsanierung grundbuchlicht gesichert worden. Bei der politischen Debatte ist auch in diesem Bereich auf eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger zu achten.
- Es ist gut, dass das Thema jetzt in der politischen Diskussion ist. Ich freue mich auf den offenen, fairen Austausch zu dem Thema und bin immer gerne auch direkt ansprechbar.
Mike Schmidt | |
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Partei: | CDU |
Fraktion: | |
Neuwahl: | 2021 |
Funktion: | Samtgemeindebürgermeister, Stadtdirektor |
Webseite: | https://www.nenndorf.de/verwaltung-and-politik/buerger-and-verwaltung/telefonverzeichnis/verwaltungsleitung/ |