Volksvertreter Michael Hillert

Stellungnahme zur Petition Die "Promillesteige" von Dettingen Erms nach Hülben als Kreisstraße erhalten.

FWV, zuletzt bearbeitet am 27.11.2023

Ich lehne ab.

Die Ortsverbindungsstraße zwischen Dettingen und Hülben wurde fachlich begutachtet und als nicht verkehrssicher beurteilt. Ich war deshalb gezwungen als "Ortspolizeiliche Maßnahme zur Abwehr von Gefahren" diese Straße geschlossen zu halten. Eine zeitnahe Sanierung ist nicht möglich. Deshalb muss sie zunächst geschlossen bleiben.

Die Verwaltung schlägt zudem vor, diese Straße endgültig zu schließen, weil die Kosten zur Sanierung nach heutigem Stand mehr als 18 Mio. Euro betragen können und das der Gemeinde Dettingen allein nicht zugemutet werden kann.

Weil dies absehbar war, habe ich mich schon vor über zehn Jahren das Gespräch mit den Kollegen der Gemeinden auf der Vorderen Alb und in Bad Urach mit dem Ziel gesucht, eine gemeinsame Finanzierung dieser teuren Straße zu vereinbaren. Keine der genannten Kommunen war dazu bereit.

Der folgende Antrag an den Landkreis, sich an der Straßenbaulast zu beteiligen bzw. die Straße als Kreisstraße zu qualifizieren und damit in die Straßenbaulast der Gemeinschaft der Kommunen im Landkreis zu übernehmen, ging mehrfach durch die Presse. In einem Verfahren vor der Unteren Verkehrsbehörde beim Landkreis Reutlingen wurde dieser Antrag auf Verwaltungsebene abgelehnt. Eine politische Befassung mit dem Thema hat der Landrat verweigert, d.h. der Kreistag hat nie darüber beraten. Wohl aber war dem Kreistag der Antrag und das später anhängige Verfahren bekannt.

Gegen die Ablehnung ihres Antrags hat die Gemeinde Dettingen Widerspruch beim Regierungspräsidium Tübingen eingelegt und schließlich zunächst vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen und danach im Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Mannheim geklagt. Beklagter war nicht der Landkreis, sondern das Land Baden-Württemberg..

Wie der damals Vorsitzende Richter beim 2. Senat des Verwaltungsgerichts bemerkte, war eine politische Lösung weder vor oder nach dem Urteil ausgeschlossen. Wenn heute von den Gemeinden auf der Vorderen Alb die Initiative ausgeht, die Straße sollte als Kreisstraße geöffnet bleiben dürfte das in Dettingen nach meiner Einschätzung viel Unterstützung finden. Unverständlich bleibt mir dann nur warum man Dettingen im Antrag gegenüber Landkreis nicht unterstützt hat. Auch hat die Gemeinde Hülben die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren leider nur als "Beobachter" verfolgt und ist dem Antrag der Gemeinde Dettingen nie beigetreten.

Straßen für den Albaufstieg sind sehr teuer. Im Landkreis Reutlingen stellt die Ortsverbindungsstraße nach Hülben den einzigen bedeutsamen Albaufstieg dar, den eine einzelne Kommune allein finanzieren muss. Im Landkreis Esslingen hat der Kreis alle bedeutsamen Albausstiege als qualifizierte Straßen in die Straßenbaulast genommen.

Solange man die Straße in der alleinigen Baulast der Gemeinde Dettingen belässt, sehe ich kaum eine Chance darauf, dass sie wieder geöffnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hillert
Bürgermeister

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