Volksvertreter Michael Higl
Stellungnahme zur Petition Unterstützung der „Meitinger Bannwald-Erklärung“
CSU, zuletzt bearbeitet am 06.04.2021
Ich enthalte mich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich vielmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme, die ich hiermit gerne wahrnehme, um Sie über den derzeitigen Stand des Verfahrens „Bebauungsplan/Flächennutzungsplan Sondergebiet nördlicher Lohwald“ zu informieren.
Der Markt Meitingen führt diesbezüglich ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 des Baugesetzbuchs durch. Damit wird grundsätzlich sichergestellt, dass die vielfältigen und differenzierten Blickwinkel und Argumente gesammelt und behandelt werden.
Von der Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, machen sowohl die Fachstellen als auch die Bürgerinitiativen, Nachbargemeinden und einzelne betroffene Bürgerinnen und Bürger regen Gebrauch, sodass uns derzeit zu den Ende 2019 veröffentlichten Planungen Stellungnahmen mit einem Umfang von insgesamt 376 Seiten vorliegen. Hierzu zählen auch die Forderungen der „Meitinger Bannwald-Erklärung“. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich es durchaus begrüße, dass sich betroffene Bürgerinnen und Bürger mit der Materie befassen und sich auf unterschiedliche Art und Weise einbringen.
Mir ist es als Bürgermeister ein Herzensanliegen, bestmögliche Transparenz zu gewährleisten. Ich stehe als Bürgermeister deshalb auch weiterhin gerne bereit, den jeweils aktuellen Stand der Pläne und des Verfahrens zu erläutern. In jüngerer Vergangenheit stand ich beispielsweise für Runde Tische mit den Bürgerinitiativen und Nachbarbürgermeistern, für Informationsgespräche mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger, für Gespräche mit Mitgliedern des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags sowie mit vielen einzelnen Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung. Darüber hinaus berichte ich regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderats, in Bürgerversammlungen und Interviews gegenüber der Augsburger Allgemeinen, ATV und dem Bayerischen Rundfunk über die aktuellen Themen und Verfahren.
Was geschieht nun mit den verschiedenen Stellungnahmen? Es ist das klar definierte Ziel des Marktgemeinderates, für eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Abwägung allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre Argumente vorbringen zu können. Der Marktgemeinderat wird sich als gewähltes Vertretungsorgan der Meitinger Bürgerinnen und Bürger anschließend mit allen Argumenten in öffentlicher Sitzung auseinandersetzen und wird abschließend eine Entscheidung in einem durchaus herausfordernden Spannungsfeld mit divergierenden Interessen fällen.
Diese Abwägung ist allerdings erst dann sinnvoll, wenn die neuen Vorgaben für den Betrieb auf dem Werksbestand auch geregelt sind und damit in die Bewertung als gegeben einbezogen werden können. Daher ruht das Verfahren derzeit bis der neue Bescheid durch das Landratsamt zum Antrag auf Kapazitätserhöhung erlassen wird.
Die aktuellen Planungsunterlagen, die zuletzt am 4. Dezember 2019 im Marktgemeinderat behandelt wurden, greifen verschiedene Aspekte des Natur- und Artenschutzes intensiv auf. Die Unterlagen umfassen insgesamt 1317 Seiten.
Abschließend möchte ich auf die Bannwaldverordnung zu sprechen kommen und den derzeitigen Entwurf erläutern:
Die Bannwaldverordnung von 1989 definiert als Schutzcharakter das „grüne Band“ zwischen Augsburg und der Lechmündung in die Donau. Der sogenannte „Lohwald“ gilt als „Ausbuchtung“ in Ost-West Richtung als Bestandteil dieses Bannwaldes. Im Bannwald kann nach Art. 9 des Bayerischen Waldgesetzes die Erlaubnis zur Rodung durchaus erteilt werden, „wenn sichergestellt ist, dass angrenzend an den vorhandenen Bannwald ein Wald neu begründet wird, der hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem zu rodenden Wald annähernd gleichwertig ist oder gleichwertig werden kann“ (Art. 9 Abs. 6 BayWaldG).
Im Fall des „Lohwalds“ muss durch Aufforstungen somit sichergestellt werden, dass der Wald in seiner Flächensubstanz erhalten bleibt. Der aktuelle Entwurf sieht allerdings sogar eine Aufforstung vor, die über das vorgeschriebene Mindestmaß hinausgeht, indem durch die vorgesehenen Aufforstungen eine Vergrößerung des „Lohwalds“ um über ein Drittel im Vergleich zur derzeitigen Waldfläche umgesetzt werden soll.
Der Planungsentwurf sieht als Kompensationsmaßnahme vor, den Waldgürtel über die Bahnstrecke hinaus um das Werk zu ziehen und damit erstmals auch in Richtung Südwesten und Westen (Langweid und v.a. Zollsiedlung) eine Bepflanzung zu sichern, was man aus dem Blickwinkel eines Immissionsschutzwaldes auch als Verbesserung werten kann. In diesem Zusammenhang soll auch ein Teil des Meitinger Wasserschutzgebiets beforstet werden.
Die zur Rodung vorgesehene Gesamtfläche von 17 Hektar soll keineswegs zeitnah im Ganzen gerodet werden. Ebenso können Rodungen nach dem Entwurf überhaupt erst durchgeführt werden, wenn die ausgleichenden Aufforstungen bereits erfolgt sind und die Umsiedlungen der verschiedenen Tierarten erfolgreich waren, was wiederum durch ein unabhängiges Monitoring belegt werden muss.
Außerdem soll der bestehende Wald durch ein umfassendes Konzept im Sinne des Artenreichtums aufgewertet werden (z.B. Konzepte für Fledermäuse, Schmetterlinge, Reptilien), das mit besonderen Pflegekonzepten und Monitoringmaßnahmen gesichert wird.
Nach diesem Entwurf ist eine erste Rodung von ca. fünf Hektar frühestens drei Jahre nach den ersten Aufforstungsmaßnahmen denkbar, sofern die artenschutzrechtlichen Auflagen erfüllt sein sollten. Weitere Schritte können erst nach Bebauung dieser Flächen erfolgen. Es handelt sich in den Entwürfen bei den gerodeten Flächen zudem nicht um ein Industriegebiet, das beliebig bebaut werden kann. Vielmehr sind die vorgesehenen Nutzungen eng definiert.
Seien Sie versichert, dass Ihre Bedenken durchaus zur Kenntnis genommen und im zukünftigen Abwägungsprozess Berücksichtigung finden werden, um bezüglich der Rodung von Teilflächen des „Lohwalds“ eine Lösung zu finden, die im Interesse aller Betroffenen ökologische Bedenken und wirtschaftliche Bedürfnisse bestmöglich miteinander vereint.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Higl
1. Bürgermeister