Volksvertreter Matthias Koopmann
Stellungnahme zur Petition Petition - Rettet die Innpromenade !
Passauer Liste, zuletzt bearbeitet am 14.11.2016
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Stadtrats-Fraktion "Passauer Liste" hat unter meiner Federführung zum Thema in der Passauer Neuen Presse vom 4.11.2016 bereits klar Position bezogen:
Zu allererst ist die Bürgerschaft umfassend zu informieren, wie ein eventueller Hochwasserschutz an der Innpromenade tatsächlich aussehen würde. Objektiv ist in diesem Kontext festzustellen, dass im Rahmen der schonendsten "Variante 3" von rund 150 vorhandenen Bäumen wohl rund 35 Bäume ersatzlos fallen müssten. U.a. bllieben der vorhandene Spielplatz mit seinem hohen Baumbestand und die prägenden großen Trauerweiden am Mahnmal gänzlich unberührt. Die so genannte "Grundschutzmauer" für die mobilen Hochwasserwände hat tatsächlich eine Höhe von lediglich 1,3 m. Auf dieser Grundschutzmauer werden im Hochwasserfall die mobilen Schutzwände aufgesetzt. Die mangelnde Information der Bürgerschaft hat dazu geführt, dass sich der Eindruck und die Befürchtung eines vollständigen Kahlschlags und einer meterhohen Einmauerung einstellen konnte.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass nach einer erfolgten Visualisierung der zur Diskussion gestellten Schutzvariante zuerst die unmittelbar betroffenen Bürger zu befragen sind. Möchte eine signifikante Mehrheit der Betroffenen zu Gunsten der Bewahrung ihres einzigartigen Naherholungsraumes lieber mit dem Hochwasserrisiko leben und auf Schutzbauten verzichten, wäre diesem Votum unseres Erachtens zu folgen. Andererseits ist ein das Stadtbild empfindlich treffender Verlust eines Naturdenkmals, wenn überhaupt, nur mit einer weitgehend geschlossenen Forderung der betroffenen Anwohner zu rechtfertigen. Ist diese nicht vorhanden, ist das Projekt aus unserer Sicht nicht umsetzbar. Alternativ wäre zu fragen, ob sich die benötigten Mittel für eine mobile Schutzwand nicht auch für den Objektschutz der betroffenen Anwesen verwendet werden könnten. Objektsicherungen in der Höllgasse könnten hier ein Vorbild sein.
Ein Bürgerbegehren, bei dem eine Mehrheit beschließen könnte, die unmittelbar Betroffenen gegen ihren Willen weiter "absaufen" zu lassen, lehnen wir hingegen ab.