Volksvertreter Markus Steinkamp
Stellungnahme zur Petition NEIN zum Tonabbau in Mönkehöfen (Ostercappeln) / am Wehrendorfer Berg (Bad Essen)
FDP, zuletzt bearbeitet am 05.07.2024
Ich lehne ab.
Ich bedanke mich für die Möglichkeit, zu dieser Petition Stellung zu nehmen. Initiativen von Bürgerinnen und Bürger sind immer ein wertvoller Input für die Politik und ich verstehe gut, dass Anliegerinnen und Anlieger die Rohstoffgewinnung in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft nicht befürworten. Allerdings richtet sich die Petition auf die RROP Aufstellung und somit auf ein Verfahren, welches sowieso durch eine umfangreiche und mehrstufige Beteiligung der Öffentlichkeit geprägt ist. Sicherlich werden die Initiatorinnen und Initiatoren der Petition ihre Argumente und ihre Expertise als Eingabe auch in den weiteren Prozess der RROP Aufstellung einbringen. Das begrüße ich ausdrücklich, da so eine fachliche Berücksichtigung erfolgt.
Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter sind wir allen Menschen in gleicher Weise verpflichtet. Beim Tonabbau handelt es sich um eine legitime Nutzung von Grund und Boden und ein zulässiges Gewerbe. Das Recht auf eine freie Ausübung dieses Gewerbes (Art. 12 GG) sowie die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) des Eigentümers, der seine Fläche verpachten möchte, sind hochrangige und schützenswerte Güter. Ein eindeutiges Abwägungsergebnis im Sinne der Petition drängt sich zu diesem Zeitpunkt nicht auf.
Als ein an Rohstoffen armes Land sind wir deren Gewinnung innerhalb Deutschlands vielerorts nicht (mehr) „gewohnt“. Zur ganzen Wahrheit gehört aber, dass wir die Möglichkeiten, die sich innerhalb unseres Landes bieten, nicht kategorisch ausschließen und auf andere Regionen der Welt abwälzen dürfen. Nicht nur verhindern wir damit Investitionen und Wertschöpfung vor Ort und nicht nur gelten in anderen Regionen häufig niedrigere Standards für den Schutz der Umwelt und der betroffenen Menschen. Es werden auch Abhängigkeiten geschaffen oder verstärkt, wie uns in den letzten Jahren schmerzlich vor Augen geführt wurde. Die Berücksichtigung der Rohstoffsicherungskarten des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie bei der RROP Aufstellung ist daher folgerichtig und auch grundsätzlich geboten im Sinne der Transparenz für Einwohnerinnen und Einwohner. Schließlich handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um eine Lagerstätte erster Ordnung, das heißt von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Eine entsprechende Ausweisung im Rahmen der RROP Aufstellung ist unabhängig davon weder hinreichend noch notwendig für den Tonabbau. Das heißt, weder führt eine Aufnahme in die Planung dazu, dass sicher irgendwann Ton abgebaut wird, noch wird ein Verzicht dafür sorgen, dass ein Tonabbau unmöglich wird. An einen entsprechenden Antrag werden sich umfangreiche Genehmigungsverfahren und Prüfungen anschließen. Besondere Schutzbedarfe werden unabhängig von der RROP Aufstellung beachtet. Ob diese vorliegen oder nicht, ist keine politische Entscheidung. Ich bin sicher, dass Umweltprüfungen und Folgenabschätzungen sorgfältig durchgeführt werden. Eine offenkundige Gefährdung der Wasserversorgung oder die „unweigerliche“ ausgleichslose Zerstörung „geschützter“ Biotope stünden einer Genehmigung entgegen.
Meine Ablehnung der Petition ist keinesfalls so zu verstehen, dass es unbedingt zu einem Tonabbau kommen soll. Es besteht jedoch kein Grund für eine „parlamentarische Sonderbehandlung“ eines einzelnen Anliegens im Rahmen der umfangreichen RROP Aufstellung. Verwaltung und Politik behandeln ALLE Eingaben gewissenhaft, ohne dass es dazu einer Petition bedarf. Eine gesonderte Beratung, die nicht allein aus der Berücksichtigung von Eingaben im allgemeinen und darauf ausdrücklich ausgelegten Verfahren folgt, lehne ich auch als Ungleichbehandlung von betroffenen Personen ab, denen eine Mobilisierung aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht in dieser Form möglich ist.