Volksvertreterin Marie-Luise Dött
Deutscher Bundestag in Deutschland - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 30.04.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU/CSU
Ich lehne ab.
In Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist bereits festgelegt, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung schützt. Insoweit ist der Artenschutz bereits im Grundgesetz verankert und weitere Ergänzungen unnötig.