Volksvertreter Manfred Grund
Stellungnahme zur Petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 24.04.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU/CSU
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Bewahrung der Schöpfung ist der Union ein wichtiges Anliegen. Deshalb setzen wir uns in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag konsequent für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein. Der Reichtum an Arten und Lebensräumen ist Teil des natürlichen Kapitals unserer Heimat.
Deswegen wurde der Schutz der Artenvielfalt auch als zentraler Punkt in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Um die Biodiversität zu stärken, bauen wir derzeit mit Hilfe des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums ein Monitoringzentrum auf. Damit werden wir die Biodiversität und den Artenschutz als politische Querschnittsaufgaben miteinander verbinden und durch entsprechende Bundesprogramme flankieren.
Ich sehe es als zentrale Aufgabe, meinen Enkelkindern eine intakte Natur zu wahren, wie es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verlangt.
In Art. 20a Grundgesetz heißt es „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Diese Formulierung erfüllt das vorgetragene Anliegen. Eine Grundgesetzänderung halte ich nicht für erforderlich. Ich sehe den Schutz der Arten bereits ausreichend in der Verfassung verankert.