Volksvertreter Lars Harms
Stellungnahme zur Petition Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein dauerhaft abschaffen
SSW, zuletzt bearbeitet am 15.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Lars Harms.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SSW
Ich lehne ab.
Wir haben es hier mit einem klassischen Gerechtigkeitsthema zu tun. Grundlage für die Erhebung von Ausbaubeiträgen ist der konkrete Vorteil, den ein Hausbesitzer von einer solchen Maßnahme haben kann. Dieser Vorteil wird nur sehr selten gesehen und wenn man ehrlich ist, es gibt ihn oft nicht. In den einschlägigen Internetportalen zum Immobilienkauf spielen die Straßenanbindungen keine Rolle. Die Zuwegung zum Luxus-Resort mag preissteigernd wirken, die neue Teerdecke für eine Straße in einem alten Wohngebiet ist es aber nicht. Und alle Anzuhörenden bei der letzten Befassung mit dem Thema haben unisono mitgeteilt, dass es keine wissenschaftlichen Untersuchungen gibt, die mögliche wirtschaftliche Vorteile für Hausbesitzer durch den Ausbau von Straßen nachweisen können. Die Behauptung, es bedürfe grundsätzlich Ausbaubeiträge der Anlieger, weil man immer als Anlieger von diesen Maßnahmen durch Wertsteigerungen der Immobilien profitiere, konnte eben gerade nicht bewiesen werden.
Und natürlich stellt sich auch die Frage, warum nicht solche Beiträge einfach auf eine größere Zahl von Eigentümern jährlich umgelegt werden. Hier gibt es ja schon die Möglichkeit und es ist sicherlich für jeden einzelnen leichter eine jährliche geringe Abgabe zu zahlen, als einmalig einen hohen 5 oder 6-stelligen Ausbaubeitrag. Aber auch, wenn es nur 3, 4 oder 5.000 Euro sind, ist das für Rentner oder junge Familien einfach zu viel.
Und die dritte Ungerechtigkeit ist sicherlich, dass die, die maßgeblich für Schäden an den Strecken verantwortlich sind, nicht herangezogen werden. Das heißt, der kleine Anlieger muss für die Schäden durch übergroße Fahrzeuge – insbesondere im ländlichen Raum und an Durchgangsstraßen – zahlen. Das alles ist nicht gerecht.
Wir haben jetzt schon die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge und wir haben Möglichkeiten in Härtefällen Zahlungen zu stunden oder zu verringern. Und weiter haben die Jamaikakoalition und der SSW gemeinsam den Beschluß gefasst, den Kommunen den völligen Verzicht auf die Straßenausbaubeiträge zu ermöglichen, was bis dato nicht möglich war. Es gibt also jetzt alle Möglichkeiten.
Schon in 2011 haben wir als SSW gemeinsam mit CDU und FDP für eine solche Möglichkeit gesorgt. Sie ist wieder abgeschafft worden und nun haben wir wieder für die Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge gesorgt.
Die damalige Anhörung im Ausschuss hat ergeben, dass es weder durchgreifende EU-rechtliche, bundesrechtliche oder auch verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Es wurde aber schon die Frage gestellt, warum Bundes- und Landesstraßen – ja selbst Kreisstraßen - aus Steuermitteln finanziert werden, Anliegerstraßen auf Gemeindeebene aber nicht. Auch hier stellt sich die Frage der Gerechtigkeit.
Die Kommunen haben in den Beratungen gefordert, dass das Land hier Kompensation leistet. Dazu gilt es zuerst einmal festzustellen, dass die finanzielle Lage der Kommunen sich in den letzten Jahren extrem verbessert hat. Der Gemeindetag schätzte den Bedarf auf landesweit zirka 40 Mio. Euro. Allerdings ist bei einer vollständigen Übernahme dieser Kosten natürlich auch nicht auszuschließen, dass diese Kostenübernahme auch noch umfangreichere Wünsche seitens der Kommunen auslöst. Außerdem ist der Straßenausbau und dessen Finanzierung in diesem Bereich eine kommunale Aufgabe. Das soll es auch bleiben.
Und es ist auch noch einmal in der Anhörung deutlich geworden, dass es ein Unterschied ist, ob wir über die Erschließung von Baugebieten nach Bundes-Baugesetzbuch reden oder aber über Straßen, für die diese Erschließung schon erfolgt ist. Nach der Erschließung hat nämlich die jeweilige Kommune die Straßenbaulast und der kommen die Kommunen natürlich auch nach, aber es gibt eben auch dort von Kommune zu Kommune Unterschiede. Und verfällt eine Straße mangels Unterhaltung, kann man die Anlieger auch nicht für dieses Versäumnis zur Kasse bitten.
Wir meinen, dass alle diese Argumente es wert sind, auch auf kommunaler Ebene diskutiert zu werden. Deshalb war es auch notwendig, hier die Möglichkeit des Verzichts auf Ausbaubeiträge in das Gesetz mit hinein zu schreiben. Somit haben die Kommunen alle Möglichkeiten:
Sie können die Beiträge ganz erlassen.
Sie können die Beiträge auf viele in Form von wiederkehrenden Beiträgen verteilen.
Und sie können die Beiträge stunden.
Die Diskussionen über diese kommunale Aufgabe müssen aber in den jeweiligen Kommunen geführt werden.