Volksvertreterin Kristin Heiß
Landtag Sachsen-Anhalt - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Mehr finanzielle Unterstützung für Schulen in freier Trägerschaft vom Land Sachsen-Anhalt
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 17.06.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Sehr geehrte Elternvertreter aus den Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt,
für Ihr Engagement im Sinne fairer Bedingungen an den freien Schulen im Lande danke ich Ihnen herzlich. Nach Auffassung der Fraktion Die LINKE darf die personelle und sächliche Ausstattung aller Schulen in keinem Bereich weiter der Sanierung der öffentlichen Haushalte geopfert werden. Das gilt für die öffentlichen Schulen ebenso, wie für die Schulen in freier Trägerschaft. Deshalb setzt sich die Fraktion Die LINKE immer wieder sehr nachdrücklich dafür ein, durch eine gerechte Steuerpolitik die Einnahmen der öffentlichen Haushalte zu verbessern, um u.a. dadurch die Bildungsausgaben deutlich steigern zu können. Das ist eine entscheidende Voraussetzung, um den Forderungen nach einer besseren Personalausstattung und einer gerechten Bezahlung nachkommen zu können.
Ungeachtet dessen haben wir uns vom Beginn dieser Legislatur an dafür eingesetzt, dass die angemessenen Schülerkostensätze für die freien Schulen in Abstimmung mit dem Verband deutscher Privatschulen durch ein Gutachten ermittelt werden und die äußerst restriktive und kostentreibende Praxis der Schulbehörden bei der Genehmigung der Lehrkräfte ein Ende findet. In einer langwierigen Auseinandersetzung mit der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen konnten wir dabei inzwischen kleinere Erfolge erzielen.
Wir sind entschieden dagegen, dass die Lehrkräfte an den Schulen in freier Trägerschaft schlechter bezahlt werden als an den öffentlichen Schulen. Ebenso lehnen wir eine Entwicklung hin zu immer höheren Elternbeiträgen ab. Die Folge von Schulgeldzahlungen, zumal wenn diese in unbezahlbare Höhen steigen, ist eine soziale Entmischung der Schülerschaft in den freien Schulen. Eine Sonderung der Schüler nach ihren sozialen Verhältnissen ist aber, wie sie sicher wissen, verfassungswidrig.
Deshalb müssen die freien Schulen besser ausfinanziert werden. Die in den Koalitionsfraktionsfraktionen für die aktuelle Schulgesetznovelle ausgehandelte Übergangsregelung, die ab dem kommenden Schuljahr bis zur Vorlage des Gutachtens gelten soll, wird von uns dem Grunde nach unterstützt. Allerdings sind wir überzeugt, dass damit das Finanzierungsniveau, dass den freien Schulen die gleichen Bedingungen wie an den öffentlichen Schulen sichert, noch nicht erreicht ist. Wir werden daher weiter darauf drängen, dass uns das Gutachten über die Ermittlung der Schülerkosten vorgelegt und eine entsprechende Anpassung der Finanzierungsregelungen zum Schuljahr 2019/20 erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Heiß