Volksvertreter Klaus Pipke
Stellungnahme zur Petition 10 Zebras - mehr Sicherheit für die Bonner Straße
CDU, zuletzt bearbeitet am 24.04.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrter Herr Brombach.
sehr geehrte Unterzeichner,
ich möchte mich zunächst herzlich bei Ihnen für ihr Engagement bedanken. Ihre Initiative zu einer solchen Petition und die Bereitschaft, diese zu unterzeichnen, zeigt vor allem eines: dass Sie über die Sicherheit in unserer Stadt nachdenken und dass sie sich für das Gemeinwohl einsetzen. Das ist gut und richtig, verdient Respekt und Anerkennung. Unsere Gesellschaft lebt davon, dass wir miteinander sprechen und gemeinsam zu Ergebnissen kommen – wie auch immer diese Ergebnisse am Ende aussehen.
Bevor ich auf Ihre einzelnen Punkte eingehe, möchte mich noch einmal ganz klar zum Ausdruck bringen, dass mich die Unfälle auf der Bonner Straße ebenso betroffen gemacht haben, wie jede Henneferin und jeden Hennefer. Es ist das schlimmste, was einer Familie passieren kann – was allen Beteiligten und Betroffenen passieren kann. Klar ist aber auch: 100prozentige Sicherheit kann es nicht geben. Es gehört zu den Realitäten des Lebens, dass unglückliche Umstände und Zufälle auch zu katastrophalen Ereignissen führen können, ohne dass jemand oder etwas „Schuld“ ist. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, genau hinzuschauen, ob es ein unglücklicher Umstand war, ob man es hätte verhindern können und ob man Maßnahmen ergreifen kann, um es für die Zukunft zu verhindern. In diesem Sinne gehe ich nun auf die einzelnen Anregungen der Petition ein.
Höchstgeschwindigkeit in der Bonner auf 30 km/h begrenzen / erhöhte Fahrbahnabschnitte
Die Bonner Straße zwischen der Wippenhohner Straße und der Theodor-Heuss-Allee erfüllt als städtische Straße im inner- und überörtlichen Straßen- und Wegenetz eine besondere Funktion als Hauptverkehrs- und Sammelstraße. Über die Bonner Straße werden die Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs sowie auch LKW von und zu den Gewerbebetrieben geführt. Der städtische Abschnitt der Bonner Straße verbindet die Landesstraßen L 125 Wippenhohner Straße und L 331 Dürresbachstraße mit überregionaler Bedeutung im Verkehrsnetz. Somit handelt es sich bei dem Straßenabschnitt um einen Teil des so genannten „Vorbehaltsnetzes", das aus den städtischen Vorfahrtstraßen und den klassifizierten Kreis-, Landes- und Bundesstraßen besteht. Generell darf sich nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eine Ausweisung von Tempo 30-Zonen weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Zulässig sind nur streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen konkret vor besonders schützenswerten Einrichtungen – insbesondere Schulen –, nicht aber entlang eines gesamten Straßenverlaufs der Hauptverkehrsstraßen. Damit ist durch den Gesetzgeber klargestellt, dass auf Straßen des „Vorbehaltsnetzes“ Tempo 50 gelten soll. Das ist im Übrigen dann auch der Grund, warum erhöhte Fahrbahnabschnitte im Sinne von Bremsschwelle nicht eingerichtet werden können. Im Rahmen von mehreren Verkehrserhebungen (April 2009, September und Oktober 2015 sowie September und Oktober 2017) in dem Abschnitt der Bonner Straße zwischen der Wippenhohner Straße und der Dürresbachstraße haben wir festgestellt, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer Geschwindigkeiten von unter 55 km/h fährt. Bei zulässigen 50 km/h liegen somit keine besonders hohen Überschreitungen vor, die weitere Maßnahmen erfordern.
Neue Zebrastreifen anlegen
Bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) sind die Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu beachten. In diesen Richtlinien sind bestimmte Richtwerte hinsichtlich der Querungshäufigkeiten der Fußgänger und der Fahrzeugmengen auf der Fahrbahn für die Entscheidung vorgegeben. Danach richtet sich, ob ein Fußgängerüberweg, eine Querungsinsel oder eine Ampel eingerichtet werden kann. Die für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) erforderlichen Mindestmengen an Fußgängerquerungen liegen in der Bonner Straße nicht vor, auch nicht für die Einrichtung einer Bedarfsampel. Daher haben wir für Fußgänger Überquerungsstellen in Form von Mittelinseln eingerichtet. An der Beethovenstraße haben wir nach Rückbau des Bahnübergangs an der Beethovenstraße eine frühere Kreuzungsampel zu einer Fußgängerbedarfsampel umgerüstet.
Im Vergleich zu Zebrastreifen bieten Querungshilfen mit Mittelinsel generell einen guten Fußgängerschutz. Diese haben gegenüber Zebrastreifen den Vorteil, dass der Fußgänger immer nur eine Fahrbahn vor sich hat. In der Mitte angekommen, kann er sicher warten, bis auch die andere Fahrbahn frei gequert werden kann. Fußgänger müssen sich mit Blickkontakt mit dem Fahrzeugführer verständigen, ob dieser den Fußgänger wahrgenommen hat und queren lässt. Dadurch nehmen Fußgänger an Mittelinseln aktiv an der Sicherheit teil und verlassen sich nicht – wie an einem Zebrastreifen – darauf, dass die Autofahrer auch anhalten werden. Mittelinseln verringern somit eher das Unfallrisiko als Fußgängerüberwege.
Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen
Die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndung und Verfolgung von Überschreitungen mit mobilen oder stationären Messanlagen liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung, sondern ist Aufgabe der Polizeibehörden. Derzeit liegen aber keine Erkenntnisse darüber vor, dass in der Bonner Straße auffällige Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, daher hatte die Polizei bisher keinen konkreten Anlass für gezielte Kontrollen.
Über diese Informationen hinaus möchte ich Ihnen noch einige weitere wichtige Hinweise geben.
Begehung der Unfallstellen: Die Unfallstellen sind inzwischen durch eine Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreispolizeibehörde sowie der Stadtverwaltung, im Rahmen einer Ortsbegehung untersucht worden. Aus den Unfallberichten der Polizei ergab sich, dass drei der dortigen schweren Unfälle auf menschliche Fehler zurückzuführen waren (Queren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten), und der letzte Unfall auf einer Verkettung unglücklicher Umstände. Es waren keine Mängel an der Straße selbst oder den Verkehrsanordnungen festzustellen. Nach Ansicht der Polizei und der Unfallkommission hätten weder eine Geschwindigkeitsbeschränkung noch ein Zebrastreifen diese Unfälle verhindern können.
Weitere Verkehrsmessungen: Wir werden dennoch in Kürze neue Verkehrsmessungen durchführen, um einen Überblick über das aktuelle Verkehrsaufkommen und das Geschwindigkeitsverhalten zu bekommen. Die Ergebnisse werden wir der Polizei zur Verfügung stellen.
Bau weiterer Querungsinseln: Darüber hinaus werden wir bestimmte Stellen der Bonner Straße dahingehend untersucht, ob weitere Querungsinseln angelegt werden können. Hier sind auch das Amt für Stadtplanung und -entwicklung und der Fachbetrieb Tiefbau hinsichtlich Planung und Ausführung beteiligt. Wir sehen hier durchaus Bedarf und Möglichkeiten.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen guten Überblick über die Sachlage, die Möglichkeiten und die weiteren Überlegungen gegeben zu haben. Ich bin mir sicher, dass wir weiter im Gespräch bleiben und letztlich Lösungen finden, die sinnvoll, praktikabel und rechtlich möglich sind.