Volksvertreterin Kathrin Wagner-Bockey
Stellungnahme zur Petition Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein dauerhaft abschaffen
SPD, zuletzt bearbeitet am 15.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Martin Habersaat.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Stellungnahme zur Petition Petition zum Erhalt der schienengebundenen Bäderbahn nach Timmendorfer Strand und Scharbeutz
SPD
zuletzt angeschrieben am 13.09.2019
Unbeantwortet
Stellungnahme zur Petition Taktverdichtung S21 zwischen Aumühle und Bergedorf
SPD, zuletzt bearbeitet am 05.06.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich unterstütze die Maßnahme, weil sie den regionalen ÖPNV stärkt. Dazu gehört die oben angesprochene Taktverdichtung, aber genauso die Einrichtung einer Bahnverbindung Geesthacht-Bergedorf.
Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein /Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von PFK
SPD, zuletzt bearbeitet am 08.05.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich lehne ab.
Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindendeFunktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Stellungnahme zur Petition Kein Steuergeld für Kinder- und Zwangsarbeit. Für Umweltschutz und faire Arbeit – hier und weltweit
SPD
zuletzt angeschrieben am 28.11.2018
Unbeantwortet
Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kitagebühren in Schleswig-Holstein
SPD, zuletzt bearbeitet am 19.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich und die SPD stehen für die Beitragsfreiheit in der Kinderbetreuung wie keine andere Partei. Denn für uns fängt Bildung in der Kita an. Und Bildung muss konsequent gebührenfrei sei: von der Kita bis zum Meister oder Master. Darum ist unser Ziel die Beitragsfreiheit für alle Kita-Jahre. Den Einstieg dafür hat die letzte Landesregierung 2017 mit dem Kita-Geld geschafft. Dieser Weg muss konsequent weiter gegangen werden.
Eine gebührenfreie Bildung von der Kita an schafft gleiche Chancen für alle. Die Grundlagen für gute Bildung unserer Kinder werden in den Kitas in der frühkindlichen Pädagogik gelegt. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, mögliche Hürden abzubauen und damit die Eltern zu entlasten. Deshalb will die SPD die Elternbeiträge für Kitas und Tagespflege abschaffen.
Stellungnahme zur Petition Winterferien für Schleswig-Holstein
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.02.2018
Unbeantwortet
Kathrin Wagner-Bockey | |
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Partei: | SPD |
Fraktion: | SPD |
Gewählt am: | 07.05.2017 |
Neuwahl: | 2022 |
Wahlkreis: | Lauenburg-Süd |
Funktion: | Fraktion (Polizeipolitische Sprecherin), Fraktion (Sportpolitische Sprecherin) |
Wikipedia: | https://de.wikipedia.org/wiki/Kathrin Wagner-Bockey |
Webseite: | https://www.kathrin-wagner-bockey.de |
Facebook: | https://www.facebook.com/Kathrin-Wagner-Bockey-SPD-130352363757064 |
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