Volksvertreter Karsten Fehr
Verbandsgemeinderat in Verbandsgemeinde Unkel - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Ehemaliges Freibadgelände Unkel - offener Bürgerpark statt privatwirtschaftliche Nutzung
parteilos zuletzt bearbeitet am 26.07.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Gemeinden haben die Pflicht, das Wohl ihrer Bürger zu fördern. Dies ist keine "Allgemeinfloskel" sondern in § 1 der rheinland - pfälzischen Gemeindeordnung so verankert.
Die verbandsgemeindeangehörigen Kommunen in der VG Unkel sind mit fast € 30 Mio. verschuldet. Durch einen Verkauf des Geländes wurde die pro - Kopf - Verschuldung einmalig um knapp € 10,-- reduziert.
Wird das öffentliche Wohl gefördert, wenn die Verschuldung um knapp € 130.000,-- auf dann "nur noch" ca. € 29.870.000,-- reduziert wird? Haben die Einwohner der VG Unkel nicht viel mehr davon, wenn Ihnen das Gelände zur Verfügung steht; wenn die Bürger und Vereine hier gemeinsam etwas schaffen können?
Der Verbandsgemeinderat Unkel hat in seiner Sitzung vom 28.06.2018 der kostenlosen Rückübertragung des Freibadgeländes an die Stadt Unkel zugestimmt (19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen). Die Stadt Unkel beabsichtigt, dieses Gelände gemeinsam mit den Bürger/innen der VG Unkel für die Öffentlichkeit zu gestalten. Mit Schreiben vom 11.07.2018 hat die Kommunalaufsicht den Beschluss beanstandet und die VG Unkel aufgefordert, ihn nicht auszuführen und bis zum 30.11.2018 aufzuheben. Gegen diese Beanstandung habe ich am 25.07.2018 Widerspruch eingelegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Karsten A. Fehr
Bürgermeister der VG Unkel