Volksvertreter Jürgen Markwardt
Stellungnahme zur Petition Für den Erhalt des Schlossparkes Holdenstedt
Parteilos zuletzt bearbeitet am 03.09.2019
Ich lehne ab.
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Uelzen hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 eine Auswahl unter den vier Kaufinteressenten für das Schloss Holdenstedt getroffen. Die Verwaltung wurde seinerzeit beauftragt, mit dem Bewerber die vertraglichen Vereinbarungen unter Zugrundelegung des vorgelegten Nutzungskonzeptes auszuhandeln.
Ausgangslage war die notwendige Sanierung des Schlosses, die beträchtliche finanzielle Mittel erfordert und damit den Haushalt der Hansestadt Uelzen in den Folgejahren erheblich belastet hätte.
Weitere Zielsetzung der Verwaltung bei den Vertragsverhandlungen war insbesondere,
• einen risikolosen Verkauf des Objektes zu gewährleisten,
• der Hansestadt sowie anderen Veranstaltern ein zukünftiges Nutzungsrecht am Schlossgebäude und dem Vorplatz zu erhalten,
• die zukünftige Parknutzung für die Hansestadt und die Öffentlichkeit über ein Wegerecht zu sichern und
• die Käuferin zu verpflichten, das Schlossgebäude zu sanieren.
Aufgrund dieses Auftrages hat die Verwaltung mit dem Interessenten die Eckpunkte des Kaufvertrages erarbeitet, die die Grundlage für einen notariellen Vorvertrag bilden. Die Verhandlungen verliefen zum Teil sehr detailliert und gestalteten sich dadurch zeitintensiv, aber über den gesamten Zeitraum zielgerichtet, sachorientiert und stringent.
Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Verwaltung erreicht hat, alle aus Sicht der Hansestadt Uelzen wesentlichen Positionen nachhaltig abzusichern. Die Nutzungsrechte werden grundbuchlich gesichert und hinsichtlich der bezüglich des Grundbuchs vereinbarten Rangbestimmung versteigerungssicher. Die Sanierungspflicht wird durch die Möglichkeit der Festsetzung von Vertragsstrafen sowie das Wiederverkaufsrecht flankiert. Eine Spekulation mit dem Kaufobjekt wird durch das grundbuchlich gesicherte Vorkaufsrecht sowie den Zustimmungsvorbehalt für einen Verkauf einer zusätzlichen Bebauung ausgeschlossen.
Konkret sind damit Regelungen getroffen worden, die die öffentliche Zugänglichkeit von Schloss und Schlossgelände gewährleisten und die eine weitere Nutzung für kulturelle Veranstaltungen sicherstellen. Verpflichtungen des Käufers zur baulichen Unterhaltung des Schlosses sind ebenso vereinbart worden.
Im Rahmen eines möglichen Baugenehmigungsverfahrens werden u.a. die denkmalschutz-, naturschutz- und planungsrechtlichen Vorgaben geprüft. Die beabsichtigten Gebäude auf dem Gelände des Schlosses haben die bestehenden Strukturen des Landschaftsparks als Gartenbaudenkmal zu erhalten bzw. sind die Eingriffe zu minimieren. Die vorhandene Bepflanzung im Schlosspark ist weitestgehend zu erhalten. Die im Bauvorbescheid vorgeschriebenen Trauf- und Firsthöhen sind derart bemessen, dass sich eine zusätzliche Bebauung auf dem Schlossgelände der bestehenden Bebauung unterordnen muss.
Der ausgewählte Kaufinteressent aus Hamburg ist seit Jahren in der deutschen Gesundheits- und Pflegebranche tätig. Auf dem Schlossgelände plant das Unternehmen zwei Gebäude zu errichten, die ein Angebot für Senioren inklusive einer Pflegeeinrichtung für rund 40 Personen schaffen. Das Schloss bleibt als zentrales Gebäude auf dem Grundstück als Ort der Begegnungen und der Kultur erhalten. Das historische Gebäude und der Garten werden in der jetzigen Form erhalten und gepflegt und der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Nach Einschätzung des Unternehmens können im ersten Schritt 5 bis 10 und mit der Weiterentwicklung des Standortes bis zu 30 Arbeitsplätze entstehen.
Aus diesem Grund werde ich mich für den Verkauf des Schlosses unter den vorgenannten Bedingungen einsetzen.